Abrechnung der Corona-Soforthilfen in NRW: Verbesserungen für Unternehmen beschlossen

Die von den Bundesländern schnell ausgezahlten Corona-Soforthilfen wurden und werden im Nachgang einer Überprüfung unterzogen. In Nordrhein-Westfalen hatte die im Juni begonnene Abrechnung einige Fragen und Probleme aufgeworfen. Das Land hat sich nunmehr mit dem Bund über Verbesserungen bei der Abrechnung geeinigt, so dass das Rückmeldeverfahren zum Herbst wieder aufgenommen werden kann. Die Verbesserungen betreffen Personalkosten, Stundungen und die Anrechnung zeitversetzter Zahlungseingänge.

Berlin/Düsseldorf, 19.8.2020 – Schnelles und unbürokratisches Handeln war gefragt im März 2020: Ganz besonders den kleinen Unternehmen wollte und musste die Politik angesichts der einbrechenden Wirtschaft mit Soforthilfen unter die Arme greifen. Innerhalb von Tagen bzw. wenigen Wochen waren die Soforthilfeprogramme erdacht, Gelder bereitgestellt und die Auszahlung technisch organisiert. Die sonst im Umgang mit öffentlichen Geldern üblichen Prüfungsprozesse wurden auf ein Minimum reduziert und auf einen späteren Zeitpunkt verlegt. 

Abrechnung der Corona-Soforthilfen in NRW: Verbesserungen für Unternehmen beschlossenAllein in Nordrhein-Westfalen wurden 4,5 Mrd EUR an ca. 430.000 Unternehmen als nicht rückzahlbare Zuschüsse ausgezahlt. Der im Juni gestartete Abrechnungsprozess legte dann einige Punkte offen, die sich als problematisch für die Unternehmen erwiesen. Das Land NRW hat darauf das Abrechnungsverfahren im Juli gestoppt und sich nunmehr mit dem Bund über eine Anpassung der Abrechnungsvorgaben geeinigt, die eine spürbare Verbesserung für die Unternehmen mit sich bringen.

DER MITTELSTANDSVERBUND begrüßt diese Verbesserungen ausdrücklich, auch wenn nicht alle Forderungen der Wirtschaft umgesetzt werden konnten. So ist nach wie vor nicht nachvollziehbar, weshalb ein (fiktiver) Unternehmerlohn nicht bzw. nur in sehr engen Grenzen als reale Ausgabe in Abzug gebracht werden kann. Zudem fordert der Verband, dass die Verbesserungen – soweit sie in anderen Bundesländern ebenfalls relevant sind – auch bundesweit einheitlich umgesetzt werden.

Die Verbesserungen in Nordrhein-Westfalen betreffen konkret folgende Punkte:

  • Personalkosten:  Der Bund sah die Personalkosten mit dem Kurzarbeitergeld ausreichend abgedeckt. Durch die Lockerungen konnten viele Betriebe aber im Mai und Juni wieder öffnen. Dadurch ergaben sich in der Abrechnung Liquiditätsüberschüsse, da zwar Umsätze erzielt wurden, Personalkosten aber nicht berücksichtigt werden konnten. Künftig werden daher die Einnahmen um solche Personalkosten bereinigt, die zur Erzielung dieser Einnahmen notwendig waren und die nicht durch andere Maßnahmen (etwa das Kurzarbeitergeld) gedeckt wurden. 
  • Gestundete Zahlungen,  wie beispielsweise Miet-, Pacht- oder Leasingraten, die innerhalb des Förderzeitraums angefallen wären, können nun ebenfalls angerechnet werden. Damit werden Unternehmen nicht benachteiligt, die sich in eigener Initiative um Zahlungsstundungen bemüht haben.
  • Mehr Flexibilität beim Zuflussprinzip:  Bisher wurden alle tatsächlichen Zahlungseingänge im Förderzeitraum berücksichtigt, auch wenn ihnen eine Leistung vorausging, die vor der Corona-Zeit erbracht wurde. Dadurch wurden viele Unternehmen, z.B. im Handwerk oder Messebau, die auf Rechnung und mit Zahlungszielen arbeiten, benachteiligt. Die Unternehmen erhalten nun die Option, bei Einnahmen innerhalb des Förderzeitraums auf den Zeitpunkt der Leistungserbringung abzustellen.
  • Hohe einmalige Zahlungseingänge  im Förderzeitraum, die sich auf ein ganzes, zurückliegendes Jahr beziehen, können nun anteilig angesetzt werden. Das betrifft etwa GEMA-Zahlungen für Künstlerinnen und Künstler oder Zahlungen der VG-Wort für Journalistinnen und Journalisten. 

Nach den nun erzielten Verbesserungen wird laut Informationen des Landes NRW das Rückmeldeverfahren noch vor den Herbstferien wieder aufgenommen. Die Rückmelde-Frist ist einheitlich auf den 30. November 2020 verlängert.

Informationen der Landesregierung NRW finden Sie hier: https://www.wirtschaft.nrw/nrw-soforthilfe-2020-rueckmeldeverfahren

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