Arbeiten im Lockdown: Sind berufliche Auswärtstermine möglich?

Der Lockdown des öffentlichen Lebens im November wirft die Frage auf, welche Einschränkungen für berufliche Kontakte gelten. In vielen Fällen können Termine mit Kunden nicht virtuell durchgeführt werden. Wir gehen deshalb darauf ein, ob sie dennoch weiterhin stattfinden dürfen.

Berlin, 03.11.2020 – Im Zuge des weitreichenden Lockdowns – voraussichtlich vom 2. bis zum 30. November 2020 – haben die Bundesländer im Rahmen ihres gemeinsamen Vorgehens zur Senkung der Corona-Infektionszahlen die jeweiligen Eindämmungsverordnungen umfassend angepasst. Damit gelten neben der Schließung von z.B. Gastronomie und Freizeiteinrichtungen auch wieder strenge Kontaktbeschränkungen. Allerdings werden in den Verordnungen auch Ausnahmen für eine Reihe von Tätigkeiten definiert. Hiervon sind in aller Regel auch persönliche Treffen aus beruflichen Gründen umfasst.

Sind berufliche Auswärtstermine im Lockdown noch möglich?Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Kontakt mit Kunden oder anderen Externen dürfen daher grundsätzlich  auch während des Lockdowns beruflich veranlasste Präsenztermine wahrnehmen – ob nun auswärts oder am eigenen Arbeitsort. In bestimmten Tätigkeitsfeldern sind Termine mit Externen schließlich nicht ohne weiteres über virtuelle Tools durchführbar. Dies gilt insbesondere für Lieferungen, Montagen, technische Wartungen, aber z.B. auch für Baustellenbegehungen. Hier führt also in der Regel trotz der erhöhten Gefährdungslage kein Weg an der Präsenz vor Ort vorbei.

Wir weisen aber darauf hin, dass Unternehmen in jedem Fall die Notwendigkeit eines Präsenztermins prüfen sollten. In allen Fällen, in denen sich dies ermöglichen lässt, empfiehlt DER MITTELSTANDSVERBUND daher dringend, die entsprechenden Treffen virtuell durchzuführen – bei nicht zeitkritischen Terminen wäre auch eine Verschiebung denkbar. Nur durch eine Reduktion der persönlichen Kontakte – auch in beruflichen Kontexten – kann eine stärkere Eindämmung des Coronavirus erreicht werden. Wenn also Präsenztermine stattfinden müssen, sollte zusätzlich darauf geachtet werden, den Kreis der teilnehmenden Personen möglichst klein zu halten. Die geltenden Abstands- und Hygieneregeln sind zudem einzuhalten.

Im Folgenden finden Sie darüber hinaus eine Liste mit Links zu den Übersichtsseiten der Bundesländer, auf denen sich auch die aktuell gültigen Verordnungstexte mit den entsprechenden Bestimmungen abrufen lassen.

Baden-Württemberg:

Link zur Übersichtsseite der Landesregierung.

Bayern:

Link zur Übersichtsseite der Landesregierung.

Berlin:

Link zur Übersichtsseite der Landesregierung.

Brandenburg:

Link zur Übersichtsseite der Landesregierung.

Bremen:

Link zur Übersichtsseite der Landesregierung.

Hamburg:

Link zur Übersichtsseite der Landesregierung.

Hessen:

Link zur Übersichtsseite der Landesregierung.

Mecklenburg-Vorpommern:

Link zur Übersichtsseite der Landesregierung.

Niedersachsen:

Link zur Übersichtsseite der Landesregierung.

Nordrhein-Westfalen:

Link zur Übersichtsseite der Landesregierung.

Rheinland-Pfalz:

Link zur Übersichtsseite der Landesregierung.

Saarland:

Link zur Übersichtsseite der Landesregierung.

Sachsen:

Link zur Übersichtsseite der Landesregierung.

Sachsen-Anhalt:

Link zur Übersichtsseite der Landesregierung.

Schleswig-Holstein:

Link zur Übersichtsseite der Landesregierung.

Thüringen:

Link zur Übersichtsseite der Landesregierung.

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