Arbeitsrechtliche Folgen einer Pandemie – Was müssen Arbeitgeber in Corona-Zeiten beachten?

Die Corona-Pandemie stellt insbesondere die kleinen und mittleren Unternehmen in Deutschland vor große Herausforderungen. Arbeitgeber sehen sich mit neuartigen arbeitsrechtlichen Fragen konfrontiert und benötigen vielfach entsprechende Beratung. Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) hat nun ein FAQ veröffentlicht, das viele dieser Fragen in kompakter Form aufgreift.

Berlin, 04.08.2020 – Übergeordnetes Ziel der Unternehmen sollte es sein, auch angesichts der Corona-Pandemie die betrieblichen Abläufe weitgehend zu sichern und gleichzeitig die Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer zu gewährleisten. Dabei ergeben sich für Arbeitgeber zahlreiche praktische, in vielen Fällen arbeitsrechtliche Fragen, deren Beantwortung nicht immer leicht fällt. Dies gilt insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen, die oftmals keine arbeitsrechtlichen Experten beschäftigten.

Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) hat ein FAQ zu den arbeitsrechtlichen Fragen in Sachen Corona-Pandemie veröffentlichtAngesichts einer Vielzahl gesetzlicher Bestimmungen und sich regelmäßig ändernder Verordnungen zum Infektionsschutz besteht hier deshalb besonderer Beratungsbedarf. Das nun veröffentlichte FAQ der BDA  greift anhand von praxisrelevanten Schwerpunkten  eine Reihe von aktuellen arbeitsrechtlichen Fragen auf – darunter z.B. den Umgang mit Urlaubsrückkehrern aus Risikogebieten – und gibt eine erste Hilfestellung. Das Inhaltsverzeichnis umfasst dabei die folgenden Bereiche: 

  1. Begriffsbestimmung
  2. Mitteilungspflichten
  3. Einseitige Niederlegung der Arbeit durch den Arbeitnehmer
  4. Homeoffice I Freistellungsrechte des Arbeitgebers
  5. Maßnahmen zur Aufrechterhaltung des Betriebes
  6. Vergütungsrisiko
  7. Anwendungsfragen zum Infektionsschutzgesetz
  8. Die Corona-App
  9. Urlaubsrückkehrer
  10. Kurzarbeit
  11. Das Sozialschutz-Paket der Bundesregierung

Da es sich bei der Corona-Pandemie aber, wie die BDA zurecht anmerkt, um eine außerordentliche Situation handelt, für die an Präzedenzfällen fehlt, gilt trotzdem, dass möglichst jeder arbeitsrechtliche Einzelfall genau betrachtet und rechtlich gewürdigt werden sollte. Das vorliegende FAQ der BDA soll daher eine rechtliche Beratung nicht ersetzen, aber Arbeitgebern gleichwohl als Handreichung zum Umgang mit den aktuellen Herausforderungen dienen. DER MITTELSTANDSVERBUND hat seine Mitglieder bereits in den vergangenen Monaten regelmäßig in der Breite über die Auswirkungen der Corona-Pandemie informiert. Deshalb möchten wir auch das vorliegende FAQ den Verbundgruppen und ihren Anschlusshäusern zur Verfügung stellen und ausdrücklich empfehlen. Für weitere Fragen stehen wir selbstverständlich zur Verfügung.

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