Corona-Maßnahmenpaket: beschäftigungspolitische Maßnahmen

Das Konjunkturpaket verspricht auch Arbeitgebern spezielle Maßnahmen, von einer befristeten Planbarkeit der Sozialversicherungsbeiträge bis hin zu Beihilfen für ausbildende Betriebe. DER MITTELSTANDSVERBUND informiert.

Berlin, 5.6.2020 - Der Mittelstand ist der Beschäftigungsmotor Deutschlands. Die kooperierenden mittelständischen Unternehmen aus Handel, Handwerk und Dienstleistungsbranchen sind rund 2,5 Mio. Vollzeitbeschäftigten tätig und es werden rund 430.000 junge Menschen ausgebildet. Die beschäftigungspolitischen Maßnahmen des Konjunkturpakets sind damit von besonderem Interesse für den Mittelstand in seiner gesamten Breite.

Sozialgarantie stabilisiert SV-Beiträge – aber nur bis 2021

Das Konjunkturpaket verspricht auch Arbeitgebern spezielle Maßnahmen, von einer befristeten Planbarkeit der Sozialversicherungsbeiträge bis hin zu Beihilfen für ausbildende Betriebe.Den steigenden Ausgaben der Sozialversicherungsträger soll durch eine befristete „Sozialgarantie“ begegnet werden: Die Lohnnebenkosten sollen in diesem und dem kommenden Jahr auf max. 40 % gedeckelt sein und die derzeitigen Corona-bedingten Mehrkosten aus dem Bundeshaushalt finanziert werden. Für das Jahr 2020 sind hierfür 5,3 Mrd EUR eingeplant, für 2021 liegt noch keine Prognose vor.

Hohe Kosten sind beispielsweise in der Arbeitslosenversicherung durch bereits laufende Maßnahmen, insbesondere den erleichterten Zugang zu Kurzarbeitergeld, aber auch durch neu beschlossene Maßnahmen zu erwarten. Auch in der Krankenversicherung wird die Corona-Pandemie deutliche Ausgabensteigerungen mit sich bringen. Zudem werden auch die aktuellen Stundungsmöglichkeiten in allen Sozialversicherungszweigen ihre Spuren hinterlassen.

Bei all diesen – zweifellos erforderlichen und begrüßenswerten – Mehrausgaben ist es eine richtige Entscheidung, eine Finanzierung der Corona-bedingten Kosten aus dem Bundeshaushalt vorzunehmen. Damit kann den Unternehmen und den Beschäftigten eine gewisse finanzielle Planbarkeit geboten werden.

Doch heute schon muss mitgedacht werden, wie es nach 2021 mit den Sozialversicherungsbeiträgen weitergehen soll. Die recht knappe Befristung der Sozialgarantie lässt einen sprunghaften Anstieg nach diesem Zeitraum befürchten.

Hier muss werden: Zum einen müssen mittel- und langfristig wirksame zusätzliche Ausgaben in der Sozialversicherung sorgfältig auf ihre Erforderlichkeit und Effektivität geprüft werden. Zum anderen muss die Lastenverteilung sachgerecht erfolgen. Die Bewältigung einer gesamtgesellschaftlichen Aufgabe kann nicht zu einem Großteil über die Arbeitskosten finanziert werden, sondern muss auch gesamtgesellschaftlich getragen werden.

Eine zusätzliche Belastung der Arbeitskosten würde sich negativ auf die Beschäftigung auswirken und damit ein Hindernis für die erfolgreiche Krisenbewältigung sein.

Bezug von Kurzarbeitergeld soll verlässlich geregelt werden

Die Koalition kündigt an, im September im Lichte der pandemischen Lage eine verlässliche Regelung für den Bezug von Kurzarbeitergeld ab dem 1. Januar 2021 vorzulegen. Mit diesem kurzen Satz ist vermutlich gemeint, dass die Regelbezugsdauer geprüft werden soll.

Auch wenn seit März in mehreren Schritten die Voraussetzungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld, dessen Höhe bei länger andauerndem Bezug sowie verschiedene Konditionen verbessert wurden, so blieb doch bislang die Regelbezugsdauer von max. 12 Monaten bestehen.

Angesichts der noch unabsehbaren weiteren wirtschaftlichen Entwicklung wäre es ein sehr begrüßenswertes Zeichen, wenn möglichst frühzeitig ein klares Signal für eine Verlängerung gegeben würde. Damit könnten Unternehmen Sicherheit für ihre Personalplanung gewinnen und Beschäftigung erhalten.

Prämien für unter erschwerten Bedingungen ausbildende Betriebe

Für das nach den Sommerferien beginnende Ausbildungsjahr möchte die Koalition die Weichen auf grün stellen und dafür eine halbe Milliarde Euro investieren:

  • Kleine und mittlere Unternehmen, die ihr Ausbildungsplatzangebot 2020 im Vergleich zu den drei Vorjahren nicht verringern, sollen für jeden neu geschlossenen Ausbildungsvertrag eine einmalige Prämie in Höhe von 2.000 Euro erhalten, auszahlbar nach der Probezeit.
  • Unternehmen, die das Angebot sogar erhöhen, erhalten für die zusätzlichen Ausbildungsverträge 3.000 Euro.
  • Zudem sollen kleine und mittlere Unternehmen, die ihre Ausbildungsaktivität trotz Corona-Belastungen fortsetzen und Ausbilder sowie Auszubildende nicht in Kurzarbeit bringen, eine Förderung erhalten können.
  • KMU, die die Ausbildung im Betrieb nicht fortsetzen können, sollen die Möglichkeit einer vorübergehenden geförderten betrieblichen Verbund- oder Auftragsausbildung erhalten.
  • Betriebe, die zusätzlich Auszubildende übernehmen, die wegen Insolvenz ihres Ausbildungsbetriebs ihre Ausbildung nicht fortsetzen können, erhalten eine Übernahmeprämie.

Hochqualifizierenden Berufsausbildung ist maßgeblich für die bisherige und künftige Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen und der gesamten Volkswirtschaft. Das Engagement der Ausbildungsbetriebe in dieser schwierigen Situation tatkräftig zu unterstützen ist ein kluges und richtiges Signal, das der MITTELSTANDSVERBUND ausdrücklich begrüßt.

Was fehlt: Möglichkeiten, um Arbeit flexibler organisieren zu können

Ganz akut zeigen die Anforderungen an die Organisation von Arbeit in der Corona-Krise die Notwendigkeit, das Arbeitsrecht an verschiedenen Stellen zu flexibilisieren. Die schnelle Einführung von mobiler Arbeit und neuen Formen der Zusammenarbeit sowie die dem Gesundheitsschutz der Beschäftigten dienenden Maßnahmen machen dies wie unter dem Brennglas deutlich.

Das gilt insbesondere für das Arbeitszeitgesetz. Hier ist die Rückführung auf die europäisch vorgegebenen Kriterien nötig, vor allem durch den Übergang von einer Tages- zu einer Wochenarbeitszeit und eine Reduzierung der Vorgaben zu Ruhezeiten.

Daneben muss auch das Betriebsverfassungsgesetz an die Erfordernisse einer modernen Arbeitsorganisation angepasst werden. Ein erster kleiner Schritt wurde getan mit der befristeten (!) Möglichkeit, Betriebsratssitzungen auch virtuell durchzuführen. Diese und weitere Modernisierungen müssen endlich angegangen und einer verlässlichen, praktikablen Lösung zugeführt werden.

Auch das Teilzeit- und Befristungsrecht muss als echtes Flexibilisierungsinstrument verlässlich nutzbar sein und darf keine weiteren Einschränkungen erfahren.

All diese und weitere Instrumente sind erforderlich und geeignet, um Beschäftigung auch in Krisenzeiten sicher und pragmatisch zu organisieren und sie damit letztlich zu erhalten. Auch wenn diese Maßnahmen nicht in Konjunkturpaket enthalten sind, so müssen sie dennoch beherzt angegangen werden.

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