Corona-Maßnahmenpaket: Entlastung bei den Unternehmenssteuern geplant – Auch der Mittelstand kann profitieren

Im Rahmen ihres großen Maßnahmenpakets hat sich die Große Koalition auf eine Reihe steuerlicher Maßnahmen geeinigt, mit denen die von der Coronakrise betroffenen Unternehmen zusätzlich finanziell entlastet werden sollen. Über die geplante Mehrwertsteuersenkung hinaus gehören dazu unter anderem eine deutlich erweiterte steuerliche Verlustverrechnung sowie ein Optionsmodell zur Körperschaftsteuer für Personengesellschaften.

Berlin, 05.06.2020 – Nach mehrtätigen Beratungen hat der Koalitionsausschuss von CDU/CSU und SPD am 3. Juni eine Einigung über ein weiteres umfangreiches Maßnahmenpaket erzielt. Darin enthalten sind – neben zahlreichen anderen Punkten – auch mehrere Maßnahmen im Bereich der Unternehmensbesteuerung. Hiervon könnten gerade die mittelständischen Unternehmen besonders profitieren.

Im Rahmen ihres großen Maßnahmenpakets hat sich die Große Koalition auf eine Reihe steuerlicher Maßnahmen geeinigt.Abgesehen von der gemischt zu bewertenden befristeten Mehrwertsteuersenkung für die Monate Juli bis Dezember 2020, auf die wir in einem anderen Beitrag näher eingehen, gehören dazu:

  • Der steuerliche Verlustrücktrag soll für die Jahre 2020 und 2021 ausgeweitet und auf einen Maximalbetrag 5 Mio. Euro bzw. 10 Mio. Euro (bei Zusammenveranlagung) erweitert werden. Es ist dabei zudem ein Mechanismus geplant, der die unmittelbar finanzwirksame Nutzbarmachung des Verlustrücktrags schon im Rahmen der Steuererklärung 2019 ermöglichen soll. Dies könnte z.B. über die Bildung einer steuerlichen Corona-Rücklage – also entsprechende Rückstellungen – erfolgen und soll damit die Unternehmen schon zeitnah mit der notwendigen Liquidität versorgen. Die Auflösung der Rücklage würde dann spätestens bis zum Ende des Jahres 2022 erfolgen.
  • Als steuerlicher Investitionsanreiz soll ebenfalls für die Steuerjahre 2020 und 2021 eine degressive Abschreibung für Abnutzung (AfA) mit dem Faktor 2,5 gegenüber der derzeit geltenden AfA und maximal 25% Prozent pro Jahr für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens eingeführt werden. So sollen Investitionen trotz der angespannten konjunkturellen Lage erleichtert werden. 
  • Die Fälligkeit der Einfuhrumsatzsteuer soll auf den 26. des Folgemonats verschoben werden. Dies soll den importierenden Unternehmen in Deutschland einen Liquiditätseffekt von ca. 5 Mrd. Euro verschaffen und ihnen ein level playing field gegenüber vielen europäischen Nachbarländern bieten, in denen die Einfuhrumsatzsteuer nicht sofort zu entrichten ist.
  • Als strukturelle Maßnahme mit dem Ziel einer Verbesserung der Wettbewerbsbedingungen für die Unternehmen ist zudem eine Reform des Körperschaftsteuerrechts Dabei soll konkret u.a. ein Optionsmodell zur Körperschaftsteuer für Personengesellschaften eingeführt werden. Personengesellschaften könnten sich dann entschieden, steuerlich wie eine Kapitalgesellschaft behandelt und damit in vielen Fällen geringer besteuert zu werden. Darüber hinaus ist die Anhebung des Ermäßigungsfaktors bei Einkünften aus dem Gewerbebetrieb auf das Vierfache des Gewerbesteuer-Messbetrags vorgesehen.
  • Im Zuge eines geplanten finanziellen Ausgleichs des Bundes zur Kompensation der Gewerbesteuerausfälle der Kommunen soll auch bei der Gewerbesteuer selbst eine kleine Anpassung stattfinden: Hier soll konkret der Freibetrag für die existierenden Hinzurechnungstatbestände auf 200.000 Euro erhöht werden.

Die von der Großen Koalition beschlossenen Maßnahmen im Bereich der Unternehmensteuern sind aus Sicht des MITTELSTANDSVERBUNDES grundsätzlich sehr zu begrüßen. Es ist erfreulich, dass sich die Koalitionsparteien im Rahmen ihres Maßnahmenpakets dabei auch auf strukturelle steuerliche Maßnahmen  einigen konnten, die über den Kontext der konjunkturellen Coronakrise hinauswirken. Dazu gehört insbesondere das Optionsmodell für Personengesellschaften im Körperschaftsteuerrecht, das schon seit Jahren diskutiert wurde. Dass es nun tatsächlich eingeführt werden soll, ist eine gute Nachricht für viele Personengesellschaften im Mittelstand, die nun den Kapitalgesellschaften steuerlich gleichgestellt werden und dadurch finanziell entlastet werden können.

Was die befristeten steuerlichen Maßnahmen  zur Erhöhung der Liquidität und Erleichterung einer Rekapitalisierung der Unternehmen angeht, so stimmt auch hier die grundsätzliche Richtung. Eine deutliche Ausweitung der steuerlichen Verlustverrechnung – und zwar mit dem Ziel einer möglichst unmittelbaren finanziellen Wirkung – war überfällig und kann die unter Umsatzeinbußen leidenden Unternehmen tatsächlich entlasten. DER MITTELSTANDSVERBUND hatte sich zuletzt mehrfach hierfür eingesetzt. Neben dem nun für die Jahre 2020 und 2021 erhöhten Maximalbetrag wäre es dafür allerdings hilfreich, die Verrechnungsperiode des Verlustrücktrags auf mehrere Jahre auszuweiten. Es ist zu begrüßen, dass grundsätzlich eine schnelle finanzielle Wirksamkeit für die Unternehmen schon im Rahmen der Steuererklärung 2019 gegeben sein soll. Gleichzeitig muss geprüft werden, wie auch Unternehmen, die bspw. ihre Steuererklärung für das Jahr 2019 bereits eingereicht haben, zeitnah vom erweiterten Verlustrücktrag profitieren können. Ziel muss in jedem Fall eine möglichst schnelle finanzielle Entlastung der Unternehmen sein.

Die Erhöhung des Freibetrags für Hinzurechnungstatbestände bei der Gewerbesteuer  ist grundsätzlich zu begrüßen. Noch konsequenter wäre es aber eigentlich, diese komplett zu streichen. Denn bei den Hinzurechnungstatbeständen werden Kosten und keine Einnahmen besteuert. Das ist nicht nur im Kern systemwidrig, sondern benachteiligt Unternehmen aus Branchen, für die Mieten und Leasingraten eine hohe Relevanz haben, z.B. der Messebau.

Alle nun vorläufig von der Großen Koalition beschlossenen Maßnahmen müssen nun Eingang in konkrete Gesetzentwürfe finden, um Wirksamkeit entfalten zu können. Da einige Maßnahmen schon sehr zeitnah in Kraft treten sollen und die politische Sommerpause von Bundestag und Bundesrat bereits im Juli beginnt, ist der Zeitplan dafür sehr eng. Wir werden die nun beginnenden Gesetzgebungsverfahren und die konkrete Ausgestaltung der Maßnahmen daher aufmerksam und kritisch begleiten. Zu gegebener Zeit werden wir sie über die Fortschritte informieren.

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