Delkrederepool-Vertrag: R+V Versicherung unterstützt Verbundgruppen in der Krise

Die Corona-Pandemie hat seit einigen Wochen die Welt und unser aller Leben fest im Griff: Geschäfte, öffentliche Einrichtungen und Grenzen wurden geschlossen. Dies bedeutet einen eklatanten Eingriff in den Geld- und Warenfluss und belastet in erheblichem Maße insbesondere den Mittelstand.

„Seit dem Zweiten Weltkrieg gab es keine Herausforderung an unser Land mehr, bei der es so sehr auf unser gemeinsames solidarisches Handeln ankommt.“ (Angela Merkel)

Genossenschaftliches Handeln gehört auch zur DNA der R+V Versicherung. Dies gilt noch mehr mit Blick auf die Gemeinschaft des Delkrederepools, der speziellen Warenkreditversicherung für Verbundgruppen im MITTELSTANDSVERBUND. Genossenschaftliches und solidarisches Handeln endet dabei für die R+V nicht in der Krise, sondern zeigt gerade dort ihren Wert. Mehr denn je kommt es auf eine starke Gemeinschaft an.

Die R+V Versicherung hat vor diesem Hintergrund gemeinsam mit der ServiCon konkrete und beitragsfreie Maßnahmen und Erleichterungen für die Kunden des Delkrederepools auf den Weg gebracht, um den Mittelstand bei der Bewältigung der aktuellen und anstehenden Herausforderungen zu unterstützen. Konkret gelten dazu rückwirkend ab dem 01.03.2020 und bis zunächst 30.06.2020 folgende Regelungen des Delkrederepool-Vertrags:

Erhöhung des Versicherungsschutzes

In Anbetracht der aktuellen Lage werden die vereinbarten Beträge zur pauschalen Versicherungssumme für die Anschlusshäuser pauschal um 10 % erhöht. Entsprechend wird auch der Betrag des vereinbarten Global-Limits (Jahreshöchstentschädigung) um 10 % erhöht.

Negative Zahlungsinformationen

Informationen über Zahlungseinstellungen der Anschlusshäuser, die Verbundgruppen im Zeitraum vom 01.03.2020 bis 30.06.2020 erhalten, stellen keine negativen Mitgliedsinformationen dar, die den Versicherungsschutz beenden.

Nichteinlösung von Schecks, Wechseln oder Lastschriften

Informationen über die Nichteinlösung von Schecks, Wechseln oder Lastschriften der Anschlusshäuser werden in der Regel ab der zweiten Nichteinlösung als negative Mitgliedsinformation gewertet. Die Anzahl unerheblicher Nichteinlösungen erhöht die R+V für den Zeitraum vom 01.03.2020 bis 30.06.2020 um drei weitere, so dass in der Regel erst ab der fünften Nichteinlösung eine negative Mitgliedsinformation vorliegt, wobei die Ausnahmeregelungen (Unerheblichkeit bei technischen Fehlern und „Heilung“ bei Zahlung innerhalb von zehn Werktagen) selbstverständlich weiterhin gelten.

Negative Zahlungserfahrung

Die ohnehin für den Delkrederepool großzügig bemessene Frist von vier Monaten wird für den Zeitraum vom 01.03.2020 bis 30.06.2020 um zwei Monate verlängert.

Darüber hinaus können Verbundgruppen mit dem jeweiligen Anschlusshaus einmalig eine beliebige Zahlungszielverlängerung vereinbaren – ohne Zustimmung der R+V. 

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