Einheitlicher Arbeitsschutz gegen COVID 19

Die Organisation von Arbeit in Zeiten der Corona-Pandemie wirft zahlreiche Fragen für den Arbeitsschutz auf. Bundesarbeitsminister Heil hat daher am 16.4.2020 den Arbeitsschutzstandard COVID 19 vorgestellt. DER MITTELSTANDSVERBUND informiert.

Berlin, 17.4.2020 – Sicherheit und Gesundheitsschutz haben oberste Priorität, wenn es um Arbeit in Zeiten der Corona-Pandemie geht. Dem Arbeitsschutz kommt dabei eine zentrale Rolle zu. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) haben den Arbeitsschutzstandard COVID 19 erarbeitet. Dieser formuliert konkrete Anforderungen an den Arbeitsschutz in Zeiten der Corona-Krise. Die Unfallversicherungsträger werden nun diesen allgemeinen Coronavirus-Arbeitsschutzstandard mit branchenspezifischen Informationen und Beratungsangeboten konkretisieren und weiterentwickeln. Im Fokus werden dabei vor allem die kleinen Betriebe stehen, denn anders als Großbetriebe, die oft auf eigene Spezialisten zugreifen können, sind diese stärker auf unsere Hilfe angewiesen.

Die Bundesregierung empfiehlt insbesondere folgende Punkte:

  • Der Sicherheitsabstand von mindestens 1,5 Metern wird universell auch bei der Arbeit eingehalten - in Gebäuden, im Freien und in Fahrzeugen. In den Betrieben werden entsprechende Absperrungen, Markierungen oder Zugangsregelungen umgesetzt. Wo dies nicht möglich ist, werden wirksame Alternativen ergriffen.
  • Abläufe werden so organisiert, dass die Beschäftigten möglichst wenig direkten Kontakt zueinander haben. Schichtwechsel, Pausen oder Anwesenheiten im Büro werden durch geeignete organisatorische Maßnahmen entzerrt, Kontakte der Beschäftigten untereinander werden im Rahmen der Schichtplangestaltung auf ein Minimum reduziert.
  • Niemals krank zur Arbeit!  Personen mit erkennbaren Symptomen (auch leichtes Fieber, Erkältungsanzeichen, Atemnot) verlassen den Arbeitsplatz bzw. bleiben zu Hause, bis der Verdacht ärztlicherseits aufgeklärt ist. Hier sind auch die Beschäftigten gefragt, ihre gesundheitliche Situation vor Arbeitsbeginn zu prüfen, um ihre Kolleginnen und Kollegen nicht in Gefahr zu bringen.
  • Zusätzlichen Schutz bei unvermeidlichem direkten Kontakt sicherstellen: Wo Trennung durch Schutzscheiben nicht möglich ist, sollen vom Arbeitgeber Nase-Mund-Bedeckungen für die Beschäftigten und alle Personen mit Zugang dessen Räumlichkeiten (wie Kunden, Dienstleister) zur Verfügung gestellt werden. 
  • Zusätzliche Hygienemaßnahmen treffen: Waschgelegenheiten bzw. Desinfektionsspender sollen vom Arbeitgeber bereitgestellt werdne, um die erforderliche häufige Handhygiene am Ein-/Ausgang und in der Nähe der Arbeitsplätze zu ermöglichen. Kurze Reinigungsintervalle für gemeinsam genutzte Räumlichkeiten, Firmenfahrzeuge, Arbeitsmittel und sonstige Kontaktflächen verbessern den Infektionsschutz weiter. Auf die verbindliche Einhaltung einer "Nies-/Hustetikette" bei der Arbeit wird besonders geachtet!
  • Arbeitsmedizinische Vorsorge nutzen; Risikogruppen besonders schützen: Viele bangen um ihre Gesundheit. Arbeitsmedizinische Vorsorge beim Betriebsarzt ermöglicht individuelle Beratung zu arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren. Auch Vorerkrankungen und Ängste können hier besprochen werden. Wird dem Arbeitgeber bekannt, dass eine Person einer Risikogruppe angehört, ergreift er die erforderlichen individuellen Schutzmaßnahmen. 
  • Betriebliche Beiträge zur Pandemievorsorge sicherstellen: Um schnell auf erkannte Infektionen reagieren zu können, erarbeiten Arbeitgeber betriebliche Routinen zur Pandemievorsorge und kooperieren mit den örtlichen Gesundheitsbehörden, um weitere möglicherweise infizierte Personen zu identifizieren, zu informieren und ggf. auch isolieren zu können. Beschäftigte werden angehalten, sich bei Infektionsverdacht an einen festen Ansprechpartner im Betrieb zu wenden. 
  • Aktive Kommunikation rund um den Grundsatz "Gesundheit geht vor!": Der Arbeitgeber unterstützt aktiv seine Beschäftigten. Führungskräfte stellen vor Ort klar, dass Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten Priorität haben. Alle zusätzlichen betrieblichen Infektionsschutzmaßnahmen und Hinweise werden verständlich erklärt und ggf. erprobt und eingeübt. 

Download Arbeitsschutzstandard im Volltext

Weitere wertvolle Hinweise – auch mit spezifischen Ausführungen zu Handwerks-, Lebensmittel- und Bürobetrieben sind HIER auf den Seiten der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin zu finden.  

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