Geschäftsbetrieb für den Fall von Ausgangssperren: Musterbescheinigungen für Arbeitnehmer und Auslieferungen

Zur Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus werden gegenwärtig auch Ausgangssperren diskutiert. Sollten diese flächendeckend verhängt werden, müssen sich Beschäftigte während ihrer Arbeitswege auf Kontrollen einstellen. DER MITTELSTANDSVERBUND stellt deshalb Musterbescheinigungen zur Verfügung.

©Alexander Ozerov, Adobe StockBerlin, 20.03.2020 – Nach den Verordnungen der Länder zu umfangreichen Geschäftsschließungen in den vergangenen Tagen diskutiert die Politik aktuell über noch weitreichendere Einschränkungen des öffentlichen Lebens. Als nächster Schritt könnten dann voraussichtlich Ausgangssperren verhängt werden. Bisher gelten diese schon in mehreren europäischen Nachbarländern sowie in Deutschland in einzelnen Städten. Sollten die bisher ergriffenen Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus keine hinreichende Wirkung zeigen, ist aber mit landesweiten Ausgangssperren zu rechnen.

Die Erfahrungen aus der Umsetzung bestehender Ausgangssperren in einzelnen Städten sowie bei den gegenwärtigen Grenzkontrollen von Berufspendlern zeigen, dass in diesen Fällen bei Kontrollen durch die Ordnungskräfte in der Regel Bescheinigungen des Arbeitgebers vorzuweisen sind. Auf diesen Bescheinigungen dokumentiert der Arbeitgeber, dass ein bestimmter Beschäftigter sich rechtmäßig im Rahmen seines Arbeitsverhältnisses außerhalb der eigenen Wohnung aufhält. Dies gilt insbesondere für den täglichen Arbeitsweg zwischen Wohnung und Arbeitsstelle – sofern kein Home Office vereinbart wurde – sowie für Auslieferungsfahrten durch Lieferanten eines Unternehmens.

Für diese Fälle hat DER MITTELSTANDSVERBUND bereits vorsorglich Musterbescheinigungen erstellt, die von Verbundgruppen und Anschlusshäusern genutzt werden können. Wir stellen Ihnen diese hiermit zur Verfügung. Die Beschäftigten sollten die ausgefüllten Bescheinigungen während ihrer Arbeitswege permanent mit sich führen und im Falle einer Kontrolle vorzeigen. Andernfalls könnten die Beschäftigten unter Androhung von Strafe aufgefordert werden, sich unmittelbar nachhause zu begeben.

Selbstverständlich ist dabei zu beachten, dass bisher keine flächendeckenden Ausgangssperren beschlossen wurden und dass die spezifische Ausgestaltung der entsprechenden Allgemeinverfügungen noch nicht abzusehen ist. Deshalb kann gegenwärtig noch nicht mit Sicherheit garantiert werden, dass diese Musterbescheinigungen den formalen Vorgaben im jeweiligen Fall genügen. Wir werden Sie weiterhin über den aktuellen Stand informieren.

Musterbescheinigung für Arbeitnehmer

Musterbescheinigung für Auslieferungen

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