Gesellschafterbeschlüsse in Zeiten von Corona: Neues Angebot der ServiCon

Auch nach den jüngsten Änderungen des Gesellschaftsrechts bleibt die Fassung von Gesellschafterbeschlüssen sowie die Durchführung einer virtuellen Gesellschafterversammlung für Verbundgruppen vermintes Terrain: Neben der Beachtung wichtiger Formvorschriften stellt auch die konkrete Durchführung Betroffene vor neue Herausforderungen. Die ServiCon bietet Verbundgruppen daher ein Rundum-Paket an, damit aktuell wichtige Gesellschafterentscheidungen getroffen werden können.

Die Corona-Pandemie zeigt ihre Auswirkungen in vielen Bereiche des alltäglichen Lebens. Auch wenn nunmehr der Geschäftsbetrieb vieler Mittelständler wieder aufgenommen werden kann, bleibt für Verbundgruppen die Durchführung von Gesellschafterversammlungen weiterhin schwierig: Behördliche Untersagungen von Veranstaltungen jeglicher Art sowie die Angst vor Infektion macht viele gerade für das Frühjahr geplante Gesellschafter- und Hauptversammlungen faktisch unmöglich. Ein Ausweichen auf den virtuellen Raum scheint daher oftmals die logische Alternative. Doch ist dies überhaupt zulässig, wenn Versammlungen in normalen Zeiten immer in Form einer Präsenzveranstaltungen stattfanden? Was für Formerfordernisse gelten und wie kann eine virtuelle Versammlung praktisch durchgeführt werden? Neben der Eindämmung der Pandemie-Auswirkungen stellen sich viele Verbundgruppen aktuell diese Fragen. 

1) Problemaufriss

Am 27. März diesen Jahres stimmte der Bundesrat dem Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19 Pandemie zu. Neben vielen zivilrechtlichen Erleichterungen hält das Gesetzes-Paket auch Regelungen zur Durchführung einer virtuellen Gesellschafterversammlung vor: So können GmbHs beispielsweise Beschlüsse in Textform oder durch schriftliche Stimmabgabe auch ohne Einverständnis sämtlicher Gesellschafter fassen. Eine entsprechende Regelung findet sich nunmehr auf in der Neufassung des Genossenschaftsgesetzes. 

Stellt diese Regelung eine erhebliche Erleichterung dieser Gesellschaftsformen vor, sind Personenhandelsgesellschaften weiterhin auf sich allein gestellt: Eine entsprechende Regelung für OHGs, KGs oder GbRs sieht das Gesetz nämlich nicht vor.

Auch wenn diese Gesellschaften grundsätzlich keinem engen gesetzlichen Korsett unterliegen, so werden aktuell die bestehenden Verträge vielen zum Verhängnis: Denn nur in den wenigsten Fällen können danach Gesellschafterversammlungen virtuell per Videokonferenz oder Telefonschalte abgehalten werden. Auch hinsichtlich der Beschlussfassung sehen die wenigsten Verträge die Möglichkeit eines schriftlichen Umlaufverfahrens vor.

2) Lösungsansätze

Der erste Schritt sollte die Prüfung  des  Gesellschaftervertrages sein. Nur dann kann Klarheit darüber erlangt werden, wie Versammlungen und Beschlüsse ohne Vor-Ort-Präsenz der Gesellschafter abgehalten bzw. gefasst werden können.

Beinhalten die Verträge in der Tat keine „virtuelle Option“ so kann ein Konsens unter den Gesellschaftern oftmals Abhilfe schaffen. Doch Vorsicht: Auch die Einladung zu virtuellen Versammlungen bzw. Beschlussfassungen ist nicht ohne Risiko. Die Einhaltung der geltenden Formvorschriften und die umfassende Information der Gesellschafter sind Grundvoraussetzung für wirksame Beschlüsse. Ansonsten können Letztere schnell angefochten werden – gerade mit Blick auf Gewinnausschüttungen oder wichtigen Strategien für die Zukunft der Gesellschaft ein besonders neuralgischer Punkt!

3) Fazit

Eine gute Vorbereitung auf alle Eventualitäten ist daher ratsam, um den Frieden zwischen den Gesellschaftern zu wahren und zielgerichtet in die Zukunft zu blicken.

4) ServiCon-Beratungspaket

Die ServiCon hat zur sicheren Durchführung Ihrer Gesellschafterversammlung ein Beratungspaket geschnürt. Das Paket beinhaltet: 

  • Rechtliche Prüfung der bestehenden Gesellschafterverträge,
  • Darauf aufbauend: Handlungsempfehlungen hinsichtlich Durchführbarkeit und Planung der weiteren Schritte (Fassung von Beschlüssen im elektronischen Umlaufverfahren, virtuelle Gesellschafterversammlung, Einladungsschreiben, Technische und organisatorische Hinweise etc.)
  • Technische Unterstützung bei der Abhaltung von Software-gestützen virtuellen Gesellschafterversammlungen.

Zum Abrufen der Dienstleistungen wenden Sie sich einfach an Dr. Marc Zgaga unter m.zgaga@servicon.de. Gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot.

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