Informationen zum Thema „Geschäfte durch Fernabsatz“

Für den Einzelhandel bedeuten die behördlichen Maßnahmen in der CORONA-Krise, insbesondere die Schließungen der Ladenlokale, massive wirtschaftliche Verluste. Wer Waren im Wege eines „Online-Kundenservice“, per Telefon, Fax, E-Mail oder Brief verkauft, der hat die Tücken des Fernabsatzrechtes zu beachten.

Für den Einzelhandel bedeuten die behördlichen Maßnahmen in der CORONA-Krise, insbesondere die Schließungen der Ladenlokale, massive wirtschaftliche Verluste.

Ein Lösungsansatz: der Verkauf soll per Telefon und Onlineberatung weitergeführt werden. Viele Webseiten der Händler weisen den Kunden auf diese Möglichkeit ausdrücklich hin, was existenzsichernd sein kann.

Was den Händlern dabei aber zum Teil nicht klar ist:

Wer Waren im Wege eines „Online-Kundenservice“, per Telefon, Fax, E-Mail oder Brief verkauft, der hat die Tücken des Fernabsatzrechtes zu beachten.

Schließt der Händler mit seinen Kunden Verträge im Wege der individuellen Kommunikation (Telefon, Fax, E-Mail oder Brief) gelten grundsätzlich die gleichen Regelungen des Fernabsatzes wie beim Verkauf von Waren über den eigenen Online-Shop. Und das bedeutet: Der Kunde (Endverbraucher) hat grundsätzlich ein Widerrufsrecht. Wenn der Händler nicht oder fehlerhaft über das Widerrufsrecht belehrt, dann kann der Kunde ein Jahr lang widerrufen, was in der ohnehin angespannten wirtschaftlichen Situation zu einem „späten Erwachen“ beim Händler führen kann. Zusätzlich hätte der Händler keinen Wertersatzanspruch gegen den Kunden, wenn dieser z.B. erst nach einem halben Jahr intensiver Nutzung den Artikel zurückgeben will. Allerdings: Die AGB des Händlers, die diese für den stationären Verkauf verwenden, sind wegen der spezifischen gesetzlichen Anforderungen zum Fernabsatzrecht ungeeignet. Zusätzlich müssen unbedingt einige Maßnahmen zum korrekten Ablauf des Vertragsschlusses beachtet werden, damit der Handel keine solchen Überraschungen erlebt. Ein spezifischer Workflow zum Vertragsabschluss Ist unbedingt sauber einzuhalten.

Weitere Hinweise und Informationen „Infos zum Fernabsatz“ 

Gemeinsam mit der im ServiCon Anwaltsnetz tätigen und bei zahlreichen Verbundgruppen bestens bekannten Kanzlei WOLFF GÖBEL WAGNER hat die ServiCon ein attraktives Vertragspaket-Angebot konzipiert, um Sie und Ihre Anschlusshäuser im Bereich des Fernabsatzgeschäftes rechtssicher aufzustellen. Das Paket beinhaltet: 

  • allgemeine Geschäftsbedingungen (individuelle Fernkommunikation)
    zur schnellen Individualisierung durch das Anschlusshaus und
  • Anwendungshinweise und Individualisierungshinweise,
    die alle wesentlichen Gesichtspunkte kompakt darstellen und u.a. den Workflow des Vertragsschlusses vorgeben/ darstellen.

Wir empfehlen, diese Lösung bei Interesse als „zentrale“ Lösung in Anspruch zu nehmen und sodann einheitlich an alle Ihre Anschlusshäuser weiterzugeben. Denn: eine zeitgleiche Beauftragung von einer Vielzahl von Anschlusshäusern würde zu zeitlichen Verzögerungen führen, die gerade in der angespannten Zeit unbedingt vermieden werden sollte.

Bitte wenden Sie sich für das Vertragspaket und Ihr individuelles Angebot direkt an unsere Kooperationskanzlei WOLFF GÖBEL WAGNER und besprechen dort die weiteren Einzelheiten, wie etwa den branchenspezifischen Zuschnitt der Lösung für Ihre Verbundgruppe und den individuellen Paketpreis (dieser wird allein von der Verbundgruppe gezahlt, die Anschlusshäuser können sodann kostenfrei auf das Paket zugreifen). 

Kontakt

WOLFF GÖBEL WAGNER                                            
Rechtsanwälte Fachanwälte
RA/FA Alexander Wagner/ Partner
Grünstr. 16
58095 Hagen 
Tel: +49 2331 9149-0    
Email: info@wgw.law
https://www.wgw.law

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