KfW-Schnellkredit: Beantragung nun auch für Unternehmen mit weniger als 11 Beschäftigten möglich

Nachdem vor kurzem die Öffnung des KfW-Schnellkredits für kleinere Unternehmen beschlossen wurde, hat nun auch die KfW selbst ihre Programmbedingungen angepasst. Eine Antragstellung ist damit ab sofort möglich. Hierfür hatte sich DER MITTELSTANDSVERBUND in den vergangenen Monaten vehement gegenüber der Bundesregierung eingesetzt.

Berlin, 10.11.2020 – Die zuständigen Bundesministerien und die KfW haben sich unlängst auf die Öffnung des im Frühjahr eingeführten KfW-Schnellkredits 2020 auch für kleine Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten geeinigt. Nachdem die Öffnung des KfW-Schnellkredits zu den wichtigsten Forderungen des MITTELSTANDSVERBUNDES in den vergangenen Monaten gehört hatte, haben wir unsere Mitgliedschaft hierüber bereits informiert. Offen blieb zunächst jedoch, ab wann genau eine Beantragung durch die Unternehmen möglich sein würde. Mittlerweile hat nun auch die KfW selbst auf ihrer Homepage die entsprechenden Programmbedingungen angepasst. Damit kann eine Beantragung durch kleine Unternehmen, die lange hierauf warten mussten, endlich – über die jeweilige Hausbank – erfolgen.

KfW-Schnellkredit: Beantragung nun auch für Unternehmen mit weniger als 11 Beschäftigten möglichDer Wegfall der Beschäftigtengrenze stellt einen ausdrücklichen politischen Erfolg unserer politischen Arbeit dar. Gleichzeitig möchten wir darauf hinweisen, dass es weiterhin eine Staffelung und damit Grenzen für die maximale Kredithöhe im Rahmen des KfW-Schnellkredits geben wird. Im Rahmen der Anpassung der Förderbedingungen gilt somit für die bisher ausgeschlossenen Unternehmen mit bis einschließlich 10 Beschäftigten eine maximale Kredithöhe von 300.000 Euro pro Unternehmen bzw. Unternehmensgruppe. Diese Kredithöhe lehnt sich an die bisherige Staffelung an, nach der Unternehmen mit 11 bis einschließlich 50 Beschäftigten maximal Kredite von bis zu 500.000 Euro beantragen können. Größere Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten können bis zu 800.000 Euro beantragen. Diese Staffelung gilt auch weiterhin. Generell bleibt es zudem dabei, dass maximal 25 % des Jahresumsatzes eines Unternehmens bzw. einer Unternehmensgruppe im Rahmen des KfW-Schnellkredits mitfinanziert werden sollen.

Davon abgesehen gelten für kleine Unternehmen die gleichen vorteilhaften Konditionen wie für größere Unternehmen: Die KfW übernimmt im Rahmen des Schnellkredits 100 % des Kreditausfallrisikos von der jeweiligen Hausbank. Besondere Sicherheiten müssen durch das Unternehmen anders als sonst üblich nicht gestellt werden. Konkret ist zu zudem zu beachten, dass bis zur Erreichung des Kredithöchstbetrages höchstens zwei Anträge gestellt werden können und diese bei derselben Hausbank einzureichen sind. Die Auszahlung des Kreditbetrags erfolgt anschließend in voller Höhe des zugesagten Betrags, wobei dieser innerhalb eines Monats vollständig in einer Summe abgerufen werden muss. Für die Rückzahlung des Kredits über die Hausbank gilt anschließend eine Laufzeit von bis zu 10 Jahren, von denen auf Wunsch die ersten 2 Jahre tilgungsfrei sein können. Während der tilgungsfreien Zeit sind lediglich Zinsen zu entrichten, danach gleich hohe vierteljährliche Raten zuzüglich Zinsen auf den noch zu tilgenden Kreditbetrag.

DER MITTELSTANDSVERBUND begrüßt ausdrücklich, dass die Beantragung des KfW-Schnellkredits nun endlich auch kleinen Unternehmen mit weniger als 11 Beschäftigten möglich ist. Die nun für diese Unternehmen geltende maximale Kredithöhe von 300.000 Euro halten wir – nach Abstimmung mit unseren Mitgliedsunternehmen – für grundsätzlich sachgerecht. Wir hoffen daher, dass der KfW-Schnellkredit einen Beitrag zur Refinanzierung auch der kleinen Unternehmen des kooperierenden Mittelstands leisten kann.

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