Koalitionsausschuss beschließt weitere Maßnahmen zur Entlastung von Arbeitnehmern und Unternehmen vor dem Hintergrund des Coronavirus

Im Zuge der Einigung der Koalitionspartner sollen in den kommenden Monaten weitere Maßnahmen greifen, um die finanziellen Folgen der Coronakrise zumindest für einen Teil der Betroffenen abzumildern. Für einige Unternehmen könnten diese Maßnahmen allerdings zu einer zusätzlichen Belastung führen, während die Entlastungswirkung insgesamt begrenzt bleibt.

Berlin, 23.04.2020 – Die Spitzen der Großen Koalition haben sich einer Sitzung am 22. April 2020 auf eine Reihe von politischen Maßnahmen geeinigt, die in Summe für eine finanzielle Entlastung mehrerer Gruppen von Betroffenen sorgen sollen: Im Fokus stehen dabei neben Arbeitnehmern auch die Gastronomie sowie kleine und mittlere Unternehmen insgesamt.

Folgende Maßnahmen sind dabei für Unternehmen besonders relevant:

Die Spitzen der Großen Koalition haben sich jüngst auf eine Reihe von politischen Maßnahmen geeinigt, die in Summe für eine finanzielle Entlastung mehrerer Gruppen von Betroffenen sorgen sollen.Das Kurzarbeitergeld soll für diejenigen Arbeitnehmer, die Corona-Kurzarbeitergeld für ihre um mindestens 50 Prozent reduzierte Arbeitszeit beziehen, ab dem 4. Monat des Bezugs auf 70 Prozent (77 Prozent für Haushalte mit Kindern) und ab dem 7. Monat des Bezuges auf 80 Prozent (87 Prozent für Haushalte mit Kindern) des pauschalierten Netto-Entgelts erhöht werden. Diese Regelung soll längstens bis zum 31. Dezember 2020 befristet sein. Für Arbeitnehmer in Kurzarbeit sollen zudem ab dem 1. Mai bis zum 31. Dezember 2020 die bereits bestehenden Hinzuverdienstmöglichkeiten mit einer Hinzuverdienstgrenze bis zur vollen Höhe des bisherigen Monatseinkommens für alle Berufe geöffnet werden.

Die von den gegenwärtig geltenden Beschränkungen besonders stark betroffenen Gastronomiebetriebe sollen im Rahmen der Umsatzsteuer gezielt entlastet werden. Die Umsatzsteuer  bzw. Mehrwertsteuer für Speisen in der Gastronomie soll demnach ab dem 1. Juli befristet bis zum 30. Juni 2021 auf den ermäßigten Steuersatz von 7 Prozent gesenkt werden. 

Als weitere Sofortmaßnahme ist geplant, für kleine und mittelständische Unternehmen  die pauschalierte Herabsetzung bereits für 2019 geleisteter steuerlicher Vorauszahlungen in Hinblick auf gegenwärtige Verluste im Jahr 2020 zu ermöglichen – also eine Ausweitung der Möglichkeiten zur steuerlichen Verlustverrechnung  im Rahmen des Verlustrücktrages. Die Details zur Ausgestaltung dieser erweiterten Verlustverrechnung sind allerdings noch offen.

Angesichts der durch die Coronakrise angespannten wirtschaftlichen Situation haben die Koalitionspartner zudem bekundet, in Zukunft besonders darauf achten zu wollen, zusätzliche finanzielle Belastungen für Beschäftigte und Unternehmen durch Gesetze und andere Regelungen möglichst zu vermeiden. Generell ist zu beachten, dass es sich bei allen Beschlüssen des Koalitionsausschuss zunächst einmal um Ankündigungen handelt. Die konkrete Umsetzung im Rahmen von Gesetzentwürfen steht noch aus.

Die Erhöhung des Kurzarbeitergeldes bedeutet zwar für Arbeitnehmer, die über längere Zeit Kurzarbeitergeld beziehen, eine umfassendere Kompensation ihrer Einkommensausfälle. Gleichzeitig sorgt sie zumindest kurzfristig für eine stärkere Belastung der entsprechenden Unternehmen. Denn Arbeitgeber müssen die Auszahlung des Kurzarbeitergeldes an ihre Arbeitnehmer zunächst einmal aus den eigenen finanziellen Mitteln finanzieren. Erst nachträglich wird ihnen das ausgezahlte Kurzarbeitergeld durch die Bundesagentur für Arbeit erstattet. Bei den derzeit auftretenden Verzögerungen bei der Erstattung kann dies also eine zusätzliche finanzielle Bürde für die ohnehin unter Liquiditätsengpässen leidenden Unternehmen bedeuten. Vor diesem Hintergrund ist die Ankündigung der Koalition, zusätzliche finanzielle Belastungen für die Unternehmen vermeiden zu wollen, durchaus in Frage zu stellen.

Zwar sind grundsätzlich auch kleinere Maßnahmen zur Entlastung der Unternehmen aus Sicht des MITTELSTANDSVERBUNDES zu begrüßen. Aber die gestrigen Beschlüsse des Koalitionsausschusses sind nicht zielgenau und dürften eine echte Entlastungswirkung verfehlen. So mag die vorübergehende Umsatzsteuersenkung für die Gastronomie grundsätzlich gut gemeint sein. Aber da den Gastronomiebetrieben weiterhin eine konkrete Perspektive für die Wiedereröffnung ihrer Lokale fehlt, können angesichts fehlender Umsätze auch ermäßigte Steuersätze kaum für höhere Einnahmen sorgen.

Bei der grundsätzlich sehr sinnvollen Ausweitung der Verlustverrechnung für kleine und mittlere Unternehmen ist abzuwarten, wie umfassend diese ausfallen wird. Insbesondere müsste dabei der bisher sehr niedrige maximale Umfang des Verlustrücktrages deutlich erhöht werden. Bisher enthalten die Beschlüsse des Koalitionsausschusses nur eine relativ vage Ankündigung, wohingegen ein Gesetzentwurf noch auf sich warten lässt. DER MITTELSTANDSVERBUND wird die weiteren politischen Entwicklungen deshalb aufmerksam verfolgen und sie zu gegebener Zeit darüber informieren.

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