Krisenstab: Großveranstaltungen absagen und Sonntagsarbeit erlauben

Der Gemeinsame Krisenstab von BMI und BMG, der nach Pandemieplan zur Bekämpfung des Coronavirus gegründet wurde, hat in seiner dritten Sitzung am 10.3.2020 u.a. folgende, für die Verbundgruppen und ihre Mitglieder relevante Beschlüsse gefasst:

  • Der Krisenstab empfiehlt die Absage aller öffentlichen und privaten Großveranstaltungen mit mehr als 1.000 erwarteten Teilnehmern. Bei allen Veranstaltungen bis 1.000 erwarteten Teilnehmern soll gemeinsam mit der zuständigen Gesundheitsbehörde eine Risikoabschätzung auf Grundlage der Kriterien des Robert-Koch-Instituts (RKI) getroffen werden.
  • Um Versorgungsengpässen entgegenzuwirken, hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die Länder aufgefordert, eine Ausnahme vom Verbot der Sonntagsarbeit gem. § 15 Abs. 2 Arbeitszeitgesetz zu erlassen. Eine entsprechende Rechtsverordnung wird vorbereitet. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur hat die Länder zudem gebeten, um Lieferengpässe zu vermeiden, die Kontrolle des Sonn- und Feiertagsfahrverbots zunächst bis zum 5. April 2020 auszusetzen. 
  • Das Auswärtige Amt rät von Reisen nach Italien ab.

Darüber hinaus soll die Bundespolizei ihre Kontrollen insbesondere an den Südgrenzen noch einmal intensivieren. Das BMG wird die zentrale Beschaffung von intensivmedizinischen Kapazitäten verantworten. In der gesamten Bundesregierung sowie allen nachgeordneten Behörden sollen bis auf Weiteres Besuchergruppen abgesagt werden. Die gleiche Regelung hat auch der Bundestag für den Reichstag beschlossen. 

Veranstaltung – was nun?

Zahlreiche Verbundgruppen stehen daher aktuell vor der Frage, wie sie mit ihren eigenen Veranstaltungen umgehen. Am Freitag den 13. März bieten die Kollegen der ServiCon zu diesem Thema ein informatives Webinar an. Weitere Informationen und die kostenfreien Anmeldung gibt es HIER.

Sonntagsarbeit leicht gemacht?

In einigen Sortimenten gibt es bereits heute und auch absehbar in der näheren Zukunft einen massiven Arbeitsanfall in der Belieferung – vom Lebensmittelhandel bis zur Apotheke. In den vergangenen Tagen haben sich bereits einige Landesregierungen so positioniert, dass sie Anträge auf Sonntagsarbeit der aktuellen Situation angemessen wohlwollend begleiten werden. 

Dies scheint nun auf eine bundeseinheitliche Regelung hinauszulaufen. DER MITTELSTANDSVERBUND begrüßt das und geht davon aus, dass die Genehmigungspraxis sich unverzüglich an dem Beschluss des Krisenstabes ausrichten wird. Ebenfalls begrüßenswert ist die Aussetzung der Kontrollen zum Sonn- und Feiertagsverbot.

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