MITTELSTANDSVERBUND begrüßt steuerpolitische Maßnahmen der Bundesregierung vor dem Hintergrund des Coronavirus

Der Koalitionsausschuss hat sich auf ein umfangreiches Maßnahmenpaket geeinigt, um die wirtschaftlichen Folgen des Coronavirus abzufedern. Dazu gehören auch mehrere sinnvolle und eigentlich überfällige steuerpolitische Vorhaben.

Berlin, 10.03.2020 – Die Auswirkungen des Coronavirus drohen zunehmend zur ernsten Belastung für die deutsche Wirtschaft zu werden. Betroffene Unternehmen rufen daher nach einer gezielten Unterstützung durch die Politik. Im Rahmen einer Sitzung in der Nacht zum 9. März 2020 hat der Koalitionsausschuss der Bundesregierung vor diesem Hintergrund ein umfangreiches Maßnahmenpaket beschlossen. Dieses enthält eine ganze Reihe von Vorhaben, die in der Summe dazu dienen sollen, negative wirtschaftliche Folgen für die Unternehmen abzumildern und zudem die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in Bezug auf Steuern, Kredite und Investitionen strukturell zu verbessern.

Ein wesentlicher Bestandteil des beschlossenen Maßnahmenpakets ist die Ausweitung des Kurzarbeitergeldes. Dies soll den betroffenen Unternehmen dabei helfen, den in Folge von Auftrags- und Buchungseinbrüchen sinkenden Arbeitskräftebedarf im Sinne der betroffenen Arbeitnehmer zu kompensieren. Konkret soll dafür das für die Beantragung von Kurzarbeitergeld notwendige Quorum der betroffenen Beschäftigten von einem Drittel der Belegschaft auf 10 % abgesenkt werden. Zudem soll die Bundesagentur für Arbeit den Arbeitgebern die Sozialversicherungsbeiträge für die betroffenen Beschäftigten erstatten und sie auf diesem Wege zusätzlich entlasten. Ein entsprechender Gesetzentwurf soll am 11. März vom Bundeskabinett beschlossen werden und möglicherweise bereits in der ersten Aprilhälfte in Kraft treten.

Darüber hinaus möchte die Bundesregierung zeitnah Vorschläge für Liquiditätshilfen unterbreiten, um die besonders betroffenen Unternehmen finanziell gezielt zu unterstützen. Hierzu sollen zunächst vorbereitende Gespräche mit den Spitzenverbänden der deutschen Wirtschaft und den Gewerkschaften stattfinden. Konkrete Maßnahmen wurden bisher nicht beschlossen, im Gespräch sind aber Bürgschaften oder Steuerstundungen für betroffene Unternehmen.

Wesentlich konkreter und strukturell relevanter fallen hingegen die Beschlüsse der Koalition zu steuerpolitischen Maßnahmen aus. Denn diese weisen über den aktuellen Kontext des Coronavirus hinaus und könnten die Unternehmen – nicht zuletzt den kooperierenden Mittelstand – auch nachhaltig finanziell entlasten:

  • Einführung einer Option für Personengesellschaften, steuerlich wie eine Kapitalgesellschaft behandelt zu werden und somit Körperschaftsteuer anstelle der Einkommensteuer zu entrichten. Die bisherige bisweilen höhere Steuerbelastung für Personengesellschaften soll dadurch vermieden werden können.
  • Anhebung des Ermäßigungsfaktors nach § 35 EStG auf 4,0, sodass es unter Berücksichtigung der Wirkung auf den Solidaritätszuschlag bei Personenunternehmern bis zu einem Gewerbesteuerhebesatz von rd. 420 % zu einer vollständigen Entlastung von der Gewerbesteuer käme. Hintergrund sind die in den vergangenen Jahren oftmals deutlich gestiegenen Gewerbesteuerhebesätze.
  • Verbesserte Abschreibungsmöglichkeiten für „digitale Wirtschaftsgüter“. Zur Erarbeitung einer konsensfähigen Definition „digitaler Wirtschaftsgüter“ wird Anfang April ein Meinungsaustausch zwischen Bundesregierung, Wirtschaft und Experten stattfinden.

Über einen vorzeitigen Abbau des Solidaritätszuschlags für einen großen Teil der Steuerzahler bereits zum 1. Juli 2020 konnten sich die Vertreter der Bundesregierung vorerst nicht einigen. Dieser vor allem von der SPD lancierte Vorschlag war bereits in den vergangenen Wochen von der Union mit dem Hinweis auf bestehende administrative Hürden auf Seiten der Finanzverwaltung skeptisch aufgenommen worden. Ob sich an dem bisher beschlossenen Termin zum Abbau des Solidaritätszuschlags – dem 1. Januar 2021 – noch etwas ändern wird, ist vor diesem Hintergrund fraglich. Es wäre allerdings zu hoffen, dass sich die Bundesregierung doch noch auf eine administrativ gangbare Lösung einigt, durch die der Abbau vorgezogen werden kann.

Die Bundesregierung einigte sich zudem auf eine Reihe von Maßnahmen, die der Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren dienen sollen. So soll bis zum Sommer 2020 der Entwurf eines Investitionsbeschleunigungsgesetzes beschlossen werden. In ihren Eckpunkten bekannte sich die Koalition auch konkret dazu, die Digitalisierung von Planungs- und Genehmigungsverfahren deutlich zu beschleunigen und in diesem Zusammenhang die Bestimmungen des Onlinezugangsgesetzes vordringlich umzusetzen. Dies hatte nicht zuletzt DER MITTELSTANDSVERBUND in der jüngeren Vergangenheit mehrfach angemahnt. 

Obwohl mehrere der beschlossenen Maßnahmen keinen verbindlichen Zeitplan aufweisen, sind sie als Beitrag zur Verbesserung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen aus Sicht des MITTELSTANDSVERBUNDES ausdrücklich zu begrüßen. Dies gilt insbesondere für die verschiedenen steuerpolitischen Vorhaben, auch wenn diese größtenteils nicht neu sind, sondern bereits in den vergangenen Monaten im Kontext einer Unternehmensteuerreform diskutiert wurden. Für die gewerblichen Verbundgruppen und ihre Anschlusshäuser dürfte vor allem die Einführung einer Option für Personengesellschaften zur Besteuerung in Anlehnung an Kapitalgesellschaften relevant sein und könnte zu steuerlichen Entlastungen führen. Ähnliches gilt in Abhängigkeit vom Unternehmenssitz für die Anhebung des Ermäßigungsfaktors bei der Gewerbesteuer. Vor diesem Hintergrund erklärt Dr. Ludwig Veltmann, Hauptgeschäftsführer DER MITTELSTANDSVERBUND: „Steuerliche Entlastungen für die mittelständischen Unternehmen sind schon lange überfällig. Dass nun das Coronavirus zum entscheidenden Motivator der Bundesregierung wird, hier endlich – wenn auch moderat – tätig zu werden, ist zwar eigentlich bedauerlich, aber im Ergebnis dennoch eine gute Nachricht für den kooperierenden Mittelstand.“

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