MITTELSTANDSVERBUND fordert bundesweite Aufhebung des Sonntagsöffnungsverbots vor dem Hintergrund der Coronakrise

Viele Bundesländer haben befristete Ausnahmen vom Verbot der Sonntagsöffnung beschlossen. Diese müssen aber flächendeckend gelten, um Wettbewerbsverzerrungen zwischen verschiedenen Standorten, aber vor allem gegenüber dem Online-Handel zu vermindern.

Berlin, 18.05.2020 – Die von den Bundesländern zur Eindämmung des Coronavirus angeordneten Schließungen von Geschäften haben viele mittelständische Unternehmen, insbesondere im stationären Handel, in eine schwierige finanzielle Situation gebracht. Ihnen sind durch die Schließungen substanzielle Umsätze entgangen, die nicht ohne weiteres nachgeholt werden können. Hier braucht es gezielte Maßnahmen durch die Politik, um die Händler bei der Kompensation ihrer Umsatzausfälle zu unterstützen. Essenzieller Bestandteil eines solchen Maßnahmenpakets muss die bundesweite Erlaubnis der Sonntagsöffnung sein.

DER MITTELSTANDSVERBUND fordert alle Bundesländer auf, das Verbot der Sonntagsöffnung für Geschäfte aufzuheben. Eine Reihe von Bundesländern hat in ihren Verordnungen zur Eindämmung des Coronavirus bereits verankert, dass für Geschäfte vorübergehend Ausnahmen vom grundsätzlichen Verbot der Sonntagsöffnung gelten sollen. Dies geschah auch aus der Erwägung, dass eine gleichmäßigere Verteilung des Kundenaufkommens über die Woche eine Überfüllung der Geschäfte verhindert und damit die Infektionsgefahr verringert. Allerdings gibt es bisher keine Signale, dass die Länder diese Ausnahmen für längere Zeit aufrechterhalten wollen. Einzelne Länder haben die von ihnen beschlossenen Ausnahmen sogar schon wieder aufgehoben. Mit diesem neuen Flickenteppich an rechtlichen Regelungen entstehen Wettbewerbsverzerrungen zwischen den Händlern, vor allem in den Grenzgebieten der einzelnen Bundesländer. Das ist nicht nur untragbar im Sinne des Wettbewerbs, sondern birgt auch die Gefahr einer unnötig dichten Konzentration des Kundenaufkommens.

Zudem bewirken der Shutdown der Geschäfte und Einschränkungen im öffentlichen Leben schnelle und sehr nachhaltige Anpassungen im Konsumverhalten der Menschen: Der Online-Handel ist Profiteur der neuen Sach- und Rechtslage. Der stationäre Handel hingegen ist nicht nur von den Schließungen betroffen, sondern zusätzlich deutlich weitreichenderen Vorgaben – vom Ladenschlussgesetz bis zur Gewährleistung von Stellplätzen in den Innenstädten – unterworfen. Jetzt ist es an der Zeit, diese wettbewerbsverzerrenden, einseitig zu Lasten des stationären Handels wirkenden Vorgaben auf den Prüfstand zu stellen.

Deshalb fordert DER MITTELSTANDSVERBUND alle Bundesländer auf, das Verbot der Sonntagsöffnung für Geschäfte aufzuheben. Damit erhalten die stationären Händler die Möglichkeit, ihre Umsatzausfälle zumindest teilweise zu kompensieren und ihre unfaire Benachteiligung gegenüber dem Online-Handel wettzumachen. Dies dient gleichzeitig einer Wiederbelebung der Innenstädte und damit auch anderen hart von den Schließungen getroffenen Branchen, insbesondere der Gastronomie. Dr. Ludwig Veltmann, Hauptgeschäftsführer DER MITTELSTANDSVERBUND, erklärt dazu: „Es ist nicht nur aus Gründen des Infektionsschutz sinnvoll, die Kundenströme auf die ganze Woche zu verteilen, sondern auch ein Akt der Fairness – mit Blick auf den rund um die Uhr an 7 Tagen pro Woche geöffneten Online-Handel. Spätestens jetzt müssen alte Zöpfe ab. Weitere finanzielle Einbußen des lokalen Handels durch nicht mehr verhältnismäßige Öffnungsrestriktionen kann kein Politiker mehr verantworten. Daher appelliere ich an die Länder, jetzt den überfälligen Schritt in Richtung Ladenöffnung zu gehen.“

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