Nach dem Lockdown ist vor der Öffnung – Handel sollte sich vorbereiten

Die Politik diskutiert immer offener die Bedingungen für eine Wiedereröffnung von Ladengeschäften. Klar ist: Eine Rückkehr zur Normalität wird ihren Preis haben. Neue Spielregeln werden unser Alltagsleben bestimmen. Was wird das für die Geschäftsbetreiber bedeuten?

Brüssel, 06.04.2020 – Ein konkretes Datum zur Beendigung des umfassenden Lockdowns des öffentlichen Lebens und vieler Geschäfte wird derzeit immer wieder nach hinten verschoben. Gleichzeitig werden Fragen lauter, unter welchen Bedingungen die Wiedereröffnung „Deutschlands, Europa und der Welt“ passieren sollte.

©Wellnhofer Designs, Adobe StockEine sofortige Rückkehr zum Normalzustand ohne Einschränkungen wird es wohl nicht geben; wahrscheinlich ist, dass sich stationäre Händler und Dienstleister auf eine Art „Hygienekatalog“ einstellen müssen, welcher bauliche Maßnahmen sowie den Geschäftsbetrieb vorschreiben wird. Auf Basis der aktuellen Vorschriften, die bereits für die gegenwärtig geöffneten Geschäfte gelten, hat DER MITTELSTANDSVERBUND eine Liste der Vorschriften erstellt, welche derzeit in den sogenannten systemrelevanten Betrieben (Apotheken, Lebensmitteleinzelhandel etc.) zu beachten sind. Das Problem dabei: Jedes Bundesland und viele Gemeinden haben unterschiedliche Vorschriften, wie Unternehmen eine Weiterverbreitung des Corona-Virus eingeschränkt werden kann. Insgesamt gelten sind in Deutschland über 80 Vorschriften, Verordnungen und Verfügungen zu beachten. 

Die folgende Liste stellt mithin nur eine Aufzählung der gängigen Vorschriften dar. Dennoch: In vielen Gebieten haben sich einige Trends herausgebildet, die in fast allen Teilen des Bundesgebiets gelten. 

Maßnahmen für den Kundenbetrieb 

  • Bei Warteschlagen vor den Geschäften oder in den Geschäften (zum Beispiel vor Kassen oder in bestimmten Abteilungen) muss ein Abstand zwischen den Wartenden von mindestens 1,5 Metern gewährleistet werden. 
  • Es dürfen nur so viele Kundinnen und Kunden den Laden betreten, dass ein Kundenabstand untereinander von 1,5 Metern gewährleistet werden kann.
  • Gegebenenfalls dürfen Kundinnen und Kunden nur in Abständen die Geschäfte betreten.
  • Teilweise: Je 20 Quadratmeter Verkaufsfläche darf nur maximal eine Kundin oder ein Kunde in den Verkaufsraum eingelassen werden (also z.B. bei 800 Quadratmetern Verkaufsfläche maximal 40 Kunden gleichzeitig.)
  • Der Zutritt zum Geschäft sowie das Einhalten des Abstands soll durch entsprechende Sicherheitskräfte im Eingangsbereich kontrolliert werden.
  • Hygienehinweise nach diesem MUSTER sind am Eingang anzubringen. Für Einmaltaschentücher sind geeignete Behälter mit Schwingdeckel zur Verfügung zu stellen.
  • Es wird empfohlen, auf die Verwendung von Einkaufswagen und –körben zugunsten von Einmalbehältern oder mitgebrachten Behältnissen zu verzichten. Alternativ wird empfohlen, die Griffflächen von Wagen und Körben nach jeder Nutzung mit einem handelsüblichen Reinigungsmittel sorgfältig zu reinigen.
  • Teilweise: Reinigungspflicht aller „anfassbaren“ Oberflächen (Einkaufswagen, Griffe, Terminals, Kartenlesegeräte, Bildschirme, Schränke etc.).
  • An den Kassen und Bedientheken sollen die Kunden im Abstand von zwei Metern warten bis alle Waren erfasst sind und nur zum Bezahlen an die Kassen kommen. Dies kann gewährleistet werden z. B. durch farbige Markierungen am Anfang des Kassenbandes (Auflegen der Waren) und am Ende des Bandes (Einräumen in den Einkaufswagen) oder vor der Bedientheke. In dem Bereich zwischen den Markierungen sollen sich die Kunden dann nur einzeln und nur beim eigentlichen Kassiervorgang aufhalten. Wenn mehrere Kassen parallel geöffnet sind, sollten sie so gewählt werden, dass sie einen möglichst großen Abstand voneinander haben.
  • Weiterhin sollten Maßnahmen zur Schaffung zusätzlicher Distanz ergriffen werden, sowohl zwischen Kassenpersonal und Kunden, als auch zwischen Kunden untereinander. Hierzu dienen vielerorts bereits errichtete Barrieren an den Kassen aus Plexiglas oder vergleichbaren Materialien. Die Abstandhaltung durch Markierungen sollte ebenfalls umgesetzt werden.
  • Soweit verfügbar, sollte dem Kassenpersonal Handdesinfektionsmittel zur Verfügung gestellt werden. Die Desinfektion von Tastatur, Touchbildschirm, Kartenlesegerät oder ähnlich häufig berührten Flächen ist regelmäßig und bei Bedarf (z.B. bei besonderer Verunreinigung oder Personalwechsel) notwendig.
  • Durchsichtige Trennwände, z.B. aus Plexiglas, stellen grundsätzlich eine Möglichkeit dar, wie Beschäftigte insbesondere an Kassenarbeitsplätzen geschützt werden können. Durch eine bauliche Abtrennung lässt sich wirksam verhindern, dass der Luftstrom beim Husten oder direkten Ansprechen durch Kunden in Höhe des Kopfes auf die Kassenkraft trifft. An fertigen Lösungen bzw. Produkten wird unter anderem durch die Kassenhersteller gearbeitet. Angesichts der vielen unterschiedlichen Fallgestaltungen an den Kassenarbeitsplätzen müssen aber zunächst individuelle Lösungen gesucht werden.
  • Kontaktlose Bezahlung ist gegenüber Barzahlung und Kartenzahlung mit Pin-Eingabe zu bevorzugen. 
  • Bei Barzahlung gilt: Damit das Geld nicht direkt vom Kunden an die Kassenkraft übergeben werden muss, werden ein kleines Tablett oder eine feste Geldablage empfohlen. 

Maßnahmen zur internen Organisation

  • Einhaltung der allgemeinen Hygienevorgaben hinsichtlich Händewaschen, Niesen etc.
  • Abstand halten in Büros mit mehreren Arbeitsplätzen bzw. Arbeiten möglichst in Einzelbüros. 
  • Anweisung an kranke Mitarbeiter, zuhause zu bleiben bzw. bei leichteren Erkältungssymptomen, sofern möglich, von zuhause zu arbeiten.
  • Einführung einer Schichtregelung mit fester Besetzung (z.B. im Lager, in Verkaufsstellen etc.)
  • Aufteilung von Abteilungen in zwei Teams, die abwechselnd 14-tägig im Betrieb bzw. von zuhause zu arbeiten.
  • Das Tragen von Handschuhen ist keine vorrangige Maßnahme zum Schutz vor SARS-CoV-2-Viren. Denn sogenannten Schmierinfektionen wird bei der Übertragung eine untergeordnete Rolle zugeschrieben. Eine Infektion erfolgt in erster Linie über die Atemwege, nicht über die Haut der Hände.
  • Auf Wunsch können jedoch den Beschäftigten etwa im Kassenbereich Einweghandschuhe zur Verfügung gestellt werden. Eine Unterweisung in die hygienische Handhabung und das regelmäßige Desinfizieren kritischer Oberflächen ist unbedingt empfehlenswert. 

Was nun?

Unternehmen, die derzeit geschlossen sind, sollten sich daransetzen, die eben aufgezählten Punkte zu verinnerlichen und – soweit möglich – bereits jetzt umzusetzen. „Der wirtschaftliche Druck, nun endlich wieder Umsätze zu generieren, steigt. Händler sollten daher auf den Tag X der Wiedereröffnung vorbereitet sein, um gleich wieder durchstarten zu können. Insbesondere bauliche Maßnahme wie beispielsweise die Anpassung des Kassenbereichs, sind in jedem Fall einfacher ohne Publikumsverkehr zu realisieren.“ meint auch Tim Geier, Geschäftsführer, Büro Brüssel, DER MITTELSTANDSVERBUND.

Kontaktieren Sie den MITTELSTANDSVERBUND, sollte dahingehend Beratungsbedarf bestehen. 

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