Neue ZGV-Mustersatzung für Genossenschaften

Aufgrund der Corona-Pandemie wurde bereits im Frühjahr 2020 das Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht beschlossen (BGBl. I 2020, S. 569). Neben vielen zivilrechtlichen Erleichterungen hält das Gesetzespaket auch Regelungen zur Durchführung einer virtuellen Gesellschafterversammlung vor. Danach können abweichend von § 43 Abs. 7 S. 1 GenG Beschlüsse der Mitglieder einer Genossenschaft auch dann schriftlich oder elektronisch gefasst werden, wenn dies in der Satzung nicht ausdrücklich zugelassen ist.

Das Gesetz galt zunächst nur für Versammlungen und Beschlüsse im Jahr 2020. Zwischenzeitlich wurden die Maßnahmen in Form der „Verordnung zur Verlängerung von Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins- und Stiftungsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie" bis Ende 2021 verlängert. 

DER MITTELSTANDSVERBUND hat dies zum Anlass genommen, die Mustersatzung für gewerbliche Waren- und Dienstleistungsgenossenschaften zu überarbeiten und entsprechend anzupassen.

Sollten Sie Interesse an den neuen Mustersatzungsformulierungen für die Durchführungsmöglichkeiten nach § 43 Abs. 7 S. 1 GenG haben, wenden Sie sich gerne an Dr. Marc Zgaga (m.zgaga@mittelstandsverbund.de

Kernstück der neuen Formulierungen bilden dabei die §§ 36a-c der Satzung.

Die neue Mustersatzung wurde bereits mit dem DGRV sowie den Genossenschaftsverbänden abgestimmt und deckt sich im Wesentlichen mit den neuen Mustersatzungen für den Banken- bzw. Landwirtschaftssektor. 

Unsere Empfehlung: Nutzen Sie die noch in diesem Jahr bestehenden, vereinfachten Möglichkeiten zur Anpassung Ihrer Satzung und machen Sie damit Ihre Genossenschaft noch zukunftsfähiger. Sollten Sie dabei Unterstützung benötigen, sei es, im Hinblick auf die gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen, sei es, in anderer Hinsicht, stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite.  

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