Probleme für ausländische Berufspendler durch Grenzkontrollen an den EU-Binnengrenzen

Die Schließung von Grenzen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie führt auch bei grenzüberschreitender Beschäftigung zu praktischen Problemen.

Die Bundespolizei führt bis auf weiteres Grenzkontrollen an den EU-Binnengrenzen durch. Einreisen sind dadurch stark eingeschränkt. Weiterhin einreisen dürfen ausländische Berufspendler mit Arbeitsplatz in Brandenburg und Berlin zum Zwecke der Ausübung ihrer Beschäftigung. In Folge der verschärften Kontrollen haben Unternehmen in der Region bereits festgestellt, dass Mitarbeiter insbesondere aus Polen deshalb deutlich verspätet oder gar nicht zur Arbeit erscheinen.

Die Berufspendler müssen, neben Ausweisdokumenten, eine Bescheinigung des Arbeitgebers über die Beschäftigung mitführen. Um ihren Mitarbeitern die Einreise zu erleichtern und Kontrollen der Bundespolizei zu beschleunigen, empfiehlt die Bundespolizei die Nutzung eines einheitlichen Vordruckes.

Zum Vordruck der Bundspolizei

Seite drucken

Ansprechpartner

Judith RöderDER MITTELSTANDSVERBUND
Judith Röder Geschäftsführerin Mehr Infos
DER MITTELSTANDSVERBUND
E-Mail schreiben
Zurück zur Übersicht