Rückerstattung der GEMA-Gebühren für die Zeit des Lockdowns möglich

Die GEMA gewährt Unternehmen, die von behördlichen Schließungen betroffen sind, eine anteilige Rückerstattung gezahlter Pauschalen. Dies erfolgt unter Angabe der entsprechenden Schließzeiten im Online-Kundenkonto.

Berlin, 22.01.2021 – Die GEMA zeigt sich gegenüber den vielen Unternehmen – insbesondere im Einzelhandel und in der Gastronomie – kulant, die während des laufenden Lockdowns von behördlichen Schließungen betroffen sind. Wie bereits im ersten Lockdown im Frühjahr 2020 haben sie die Möglichkeit, bereits gezahlte GEMA-Pauschalen anteilig zurückerstattet zu bekommen. Dies hat insbesondere für solche Unternehmen Relevanz, die üblicherweise in ihren Lokalen bzw. Verkaufsräumen Hintergrundmusik o.ä. abspielen.

Entscheidend für die Höhe der anteiligen Rückerstattung bzw. Gutschrift ist die Länge der behördlich angeordneten Schließzeiten. Darüber hinausgehende freiwillige Geschäftsschließungen sind hingegen nicht erstattungsfähig. Die Mitteilung der entsprechenden behördlichen Schließzeiten erfolgt über das Online-Konto des Unternehmens. Da sich die die behördlichen Schließzeiten durch Verlängerung der jeweiligen Corona-Verordnungen verlängern können, sind möglicherweise nachträgliche Anpassungen des Schließungszeitraums notwendig. Diese sind jedoch unproblematisch nachzutragen. Ein entsprechendes FAQ findet sich seit längerem auf der Homepage der GEMA. Auch wenn die angegebenen Daten sich auf das Frühjahr 2020 beziehen, gelten grundsätzlich weiterhin dieselben Regelungen – mit dem Unterschied, dass das Rückerstattungsverfahren mittlerweile fest etabliert ist.

DER MITTELSTANDSVERBUND begrüßt das Entgegenkommen der GEMA auch im derzeitigen Lockdown. Eine Rückerstattung bzw. Gutschrift gezahlter Gebühren ist nicht nur in der Sache angemessen, da die Schließung nicht auf die Entscheidung des Unternehmens zurückgeht. Sie kann den vom Lockdown betroffenen Händlern und Gastronomen zudem gerade in der jetzigen Situation zumindest in einem kleinen Umfang zusätzliche Liquidität verschaffen.

Seite drucken

Ansprechpartner

Marius Müller-BögeDER MITTELSTANDSVERBUND
Marius Müller-Böge Leiter Mittelstandspolitik Mehr Infos
DER MITTELSTANDSVERBUND
E-Mail schreiben
Zurück zur Übersicht