Schnelles Handeln erforderlich: Bundesregierung stellt Corona-Maßnahmenpaket vor

Als Reaktion auf die sich derzeit überholenden Ereignisse stellte die Bundesregierung jüngst ihre Pläne zur Anpassung bestehender Rechtsvorschriften vor, um den neuen, durch die Pandemie geschaffenen Tatsachen gerecht zu werden.

Brüssel, 24.03.2020: Noch vor gerade einmal drei Wochen war die Welt noch einigermaßen in Ordnung. Nunmehr ist nichts, wie es einmal war: Geschäfte sind geschlossen und Unternehmen kämpfen um ihre Existenz. Daneben versucht nicht nur Deutschland, der Corona-Pandemie Herr zu werden. Mit einem nunmehr auf den Weg gebrachten Maßnahmenpaket versucht die Bundesregierung, Antworten auf viele rechtlich wichtige Fragen zu geben. 

Geplantes Moratorium

Aufgrund der umfassenden Gewerbeschließungen stehen viele Unternehmen vor essentiellen Existenz- und vor allem Finanzierungsfragen. Zudem drücken Mieten und andere Verbindlichkeiten auf das bereits überstrapazierte Budget.

Um die akutesten Sorgen der Unternehmen einzudämmen, sollen neue Regeln helfen. So schlägt die Bundesregierung ein Moratorium für ausstehende Verbindlichkeiten vor. Dieses Moratorium sollte Betroffenen, die wegen der COVID-19-Pandemie ihre vertraglich geschuldeten Leistungen nicht erbringen können, einen befristeten Aufschub für Forderungen gewähren, die vor dem 08.03.2020 entstanden sind. Sah der ursprüngliche Entwurf noch die Möglichkeit einer solchen gesetzlich geregelten Stundung für alle Arten von Schuldnern vor, schränkt die endgültige Fassung des Textes den schützenswerten Kreis auf Kleinstunternehmen und Verbraucher ein.

„Wie der Gesetzgeber richtig festgestellt hat, geht es für den von der Corona-Krise besonders betroffenen Mittelstand in der jetzigen Situation ganz wesentlich um die kurzfriste Schaffung und den Erhalt von Liquidität, um damit Gehälter zu zahlen und weitere laufende Kosten zu bedienen. Dieses Ziel wird durch die nunmehr geregelte Einschränkung nicht erreicht.“ erklärt Dr. Marc Zgaga, Geschäftsführer DER MITTELSTANDSVERBUND. Mehr noch: Die gleichzeitig in Aussicht gestellten Finanzhilfen für Unternehmen werden bei der Überbrückung kurzfristiger Finanzierungschwierigkeiten nicht helfen.

Insgesamt fordert DER MITTELSTANDSVERBUND daher eine konsequente Möglichkeit der Leistungsverweigerung für alle Arten von Unternehmen.

Neue Erleichterungen für Unternehmen

Darüber hinaus plant die Bundesregierung Neuerungen im Insolvenzrecht. So sollen Unternehmen, die nunmehr aufgrund der Pandemie schließen und eigentlich einen Insolvenzantrag stellen müssten, von dieser strafbewährten Pflicht zeitweise befreit werden. Gleichzeitig sollen Vertragspartner solcher Unternehmen weiterhin mit diesen Geschäfte machen können. Dies, ohne die aktuell bestehenden Rückforderungsansprüchen des Insolvenzverwalter hinsichtlich der durch das insolvente Unternehmen erbrachte Geldzahlungen befürchten zu müssen. Diese Maßnahmen begrüßt DER MITTELSTANDSVERBUND ausdrücklich. Nur so können Verbundgruppen – beispielsweise im Zentralregulierungssystem – die Weiterbelieferung ihrer Anschlusshäuser gewährleisten. 

Die Kleinen vergessen

Erleichterung plant der Gesetzgeber zudem im Bereich des Gesellschaftsrechts. So sollen virtuelle Hauptversammlung durchgeführt werden können und Entscheidungen auch im schriftlichen Umlauf stattfinden. In Genossenschaften sollen zudem Abschlagszahlungen erfolgen und der Jahresabschluss durch den Aufsichtsrat festgestellt werden. Mit Blick auf die Schwierigkeiten physischer Treffen zwischen den Gesellschaftern erhält der Bundesgesetzgeber so die Handlungsfähigkeit vieler Unternehmen.

An alles gedacht, könnte man denken. Jedoch scheint der Gesetzgeber die kleinen Personengesellschaften vergessen zu haben: Offene Handelsgesellschaften, Kommanditgesellschaften oder auch Gesellschaften Bürgerlichen Rechts – all dies sind Rechtsformen die im Mittelstand der Normalfall sind. Zwar unterliegen diese Personengesellschaften nur wenigen Regeln und können die Formalien ihrer Gesellschafterversammlungen selber regeln, doch genau da liegt das Problem: „Viele Personengesellschaften sind aktuell Gefangene ihrer eigenen Satzungen.“ meint Tim Geier, Geschäftsführer Büro Brüssel, DER MITTELSTANDSVERBUND. „Diese schreiben oftmals Präsenzsitzungen vor. Sollten nunmehr Entscheidungen im schriftlichen Umlauf getroffen werden, so wären diese eigentlich nichtig.“ so Geier weiter. Aus diesem Grund fordert DER MITTELSTANDSVERBUND auch im Bereich der neuen Gesellschaftsrechtsregeln eine Klarstellung dahingehend, dass auch Personengesellschaften entgegen ihrer Satzungen virtuelle Sitzungen halten können.

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