Freies WLAN: Das Ende der Störerhaftung

Der Bundestag hat den Weg für das offene WLAN frei gemacht. Damit entfällt die umstrittene Störerhaftung. Der Beschluss sollte vor allem lokale Händler freuen.

Berlin, 01.06.2016 – Im Geschäft während des Einkaufens im offenen Netz surfen. Für Kunden könnte das bald zur Realität werden. Denn der Ausschuss für Wirtschaft und Energie im Bundestag hat sich am 1. Juni gegen die umstrittene Störerhaftung ausgesprochen. Der Bundestag macht damit den Weg frei für offene WLAN-Angebote im Einzelhandel, in Restaurants, Hotels und öffentlichen Einrichtungen. DER MITTELSTANDSVERBUND begrüßt die Entscheidung des Bundestages.

Bisher liefen Betreiber offener Funknetzwerke (WLAN) Gefahr, für Rechtsverletzungen der Kunden mit Abmahnungen oder Urheberrechteinhabern konfrontiert zu werden. Denn laut einem Urteil des Bundesgerichtshofs seien WLAN-Betreiber für Verstöße Dritter (als sogenannte Störer) verantwortlich, wenn sie sich nicht gegen die Nutzung durch Dritte im Vorfeld absichern würden.

Lokale Standorte werden attraktiver

Das gehört nun der Vergangenheit an. Denn mit dem „Zweiten Gesetz zur Änderung des Telemediengesetztes“ will die Bundesregierung nun die Störerhaftung abschaffen. Das Gesetz solle aber auch für eine flächendeckende Verbreitung offener Netze sorgen.

„Für die Betreiber öffentlicher WLAN-Hotspots herrscht nun endlich Rechtssicherheit. Sie laufen nicht mehr Gefahr, für Rechtsverletzungen der Nutzer haften zu müssen“, lobte MITTELSTANDSVERBUND-Hauptgeschäftsführer Dr. Ludwig Veltmann die Entscheidung. „Das ist ein wichtiger Schritt zur Stärkung der lokalen Standorte“, erklärte er. Denn gerade lokale Geschäfte seien auf unkomplizierte WLAN-Angebote angewiesen, um das Einkaufserlebnis vor Ort noch attraktiver zu gestalten.

Deutschland war zuletzt das einzige Land in der EU mit Störerhaftung. Für andere europäische Staaten gehört das offene WLAN bereits zum Standard.

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