Oettinger: Mittelstand schafft Digitalisierung nur im Verbund

Bei der prominent besetzten Spitzenveranstaltung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zum Thema Einzelhandel 4.0 mit MITTELSTANDSVERBUND-Präsident Günter Althaus und EU-Kommissar Günther Oettinger sowie dem Präsidenten des Bundeskartellamtes Andreas Mundt wurde die Bedeutung von Verbundgruppen betont.

Berlin, 20.12.2016 – Selten erlebte die Bundeshauptstadt so hochkarätig politisch besetzte Foren wie den von der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Reichstagsgebäude veranstalteten Kongress zum Thema "Einzelhandel 4.0 – (R)evolution einer Branche" am 14. Dezember.

Günther Oettinger, EU-Kommissar für Digitale Wirtschaft und Gesellschaft bei seiner Rede zum Kongress "Einzelhandel 4.0" am 14. Dezember 2016 in Berlin.So konnte Günter Althaus, Präsident des MITTELSTANDSVERBUNDES, gleich im ersten Panel Seite an Seite mit dem EU-Kommissar für Digitalisierung und Gesellschaft, Günther Oettinger, dem Präsidenten des Bundeskartellamtes Andreas Mundt und dem HDE-Präsidenten Josef Sanktjohanser die wichtigsten, durch die Digitalisierung bedingten Anpassungserfordernisse zu den wettbewerbsrechtlichen Rahmenbedingungen für Verbundgruppen sowie einer zeitgemäßen Mittelstandsförderung jenseits der Beschränkung auf innovative Technologien an höchster Stelle platzieren.

Einheitliche Regeln

EU-Kommissar Oettinger wies in seinem Eingangsstatement darauf hin, dass der digitale Binnenmarkt noch nicht realisiert sei, sondern die 28 Mitgliedstaaten noch an ihrem „Silo-Denken“ festhalten. Es bedürfe aber dringend einheitlicher Regeln und Standards, gerade mit Blick auf die USA und China. Er rufe deshalb den Handel auf, in der deutschen Plattform Industrie 4.0 mitzumachen. Jeder Verband müsse auf der nationalen Plattform präsent sein, da diese auf europäischem Level als der „Plattform der Plattformen“ zusammengeführt werde. Dort müsse ein europäischer Mehrwert geschaffen werden, bestehend aus

  1. Cybersecurity
  2. Grenzüberschreitende Konnektivität
  3. standardisierter Maschinensprache.

Besonderes Gewicht gewännen in Zukunft kundenbezogene Daten. Kundendaten bekomme man aber nur, wenn dem Händler vertraut werde. Eine entscheidende Frage sei die eines fairen Wettbewerbs als Grundlage einer funktionierenden Marktwirtschaft. Im digitalen Zeitalter stellten sich Fragen völlig neu, weil es neue Wettbewerber wie Online-Plattformen gebe. Es frage sich, ob mit den monopolartigen Mega-Plattformen die Zerlegung von Umsatz und Gewinn am Ort der Wertschöpfung gelingen kann. Auch sei hinzuschauen, ob Verlagerungen von Ertragsteuern innerhalb Europas oder außerhalb Europas möglich seien. Erforderlich sei ein Level playingfield im Steuerrecht.

Einzelne Händler haben keine Chance

In Acht nehmen müsse sich der Einzelhändler vor einseitigen Verträgen mit Verkaufsplattformen wie Amazon. Dort gebe es unter Umständen verlockende Angebote, jedoch die Verträge, auf die man sich einlasse, könne er nicht verhandeln. Oettinger wörtlich: „Vogel friss oder stirb“.

Deshalb habe die EU-Kommission umfangreiche Recherchen initiiert um näher zu prüfen, wo Grenzen gezogen werden müssen. Im Markt gehe es heute zuerst um Größe. Der einzelne kleine Händler habe keine Chance darin zu bestehen. Einkaufsverbünde und Genossenschaften, die im Markt längst bewährt seien, bräuchte es angesichts der digitalen Revolution jetzt erst Recht.

Oettinger empfiehlt Verbundgruppen

Auch MITTELSTANDSVERBUND-Präsident Günter Althaus diskutierte im Panel über den Einzelhandel im digitalen Zeitalter.Oettinger rief die Einzelhändler auf, sich als Genossenschaft oder in anderen Rechtskonstellationen zu verbünden, soweit noch nicht geschehen, und vor allem eine gemeinsame Datenstrategie entwickeln. Wer die Daten habe, habe die Macht. Es gehe um Millionen von Daten des konsumtiven Verhaltens um steuerungsgenau Werbung zu ermöglichen. Dies gehe nur im Verbund. Der Verbund sei gleichwertig zum großen Konzern. Am besten sollten sich Verbünde gar grenzübergreifend orientieren um die vollen Skaleneffekte des europäischen Binnenmarktes realisieren zu können.

Digitales Wettbewerbsrecht

Des Weiteren forderte der EU-Kommissar Connectivity für jeden Standort und machte deutlich, dass davon nicht nur das Geschäft selbst, sondern der Wert einer Immobilie und die gesamte Standortentwicklung abhängen. Hinsichtlich der schnellen Lieferung bedürfe es eines leistungsfähigen Logistikpartners, den der einzelne vermutlich ebenfalls nicht verpflichten könne. Zu klären sei, wem die Kundendaten, Prozessdaten und Produktdaten letztlich gehörten. Oettinger mutmaßte gar, ob ein „digitales BGB“ hierzu erforderlich sei.

Auch der Präsident des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt, forderte in seinem Statement die Anpassung des Wettbewerbsrechts an die digitale Zeit, da seine Behörde immer öfter an Grenzen stoße.

In dem anschließenden persönlichen Gedankenaustausch verständigte sich Präsident Althaus mit den Referenten auf ein jeweiliges Folgegespräch, das zu Beginn des Jahres 2017 terminiert werden soll.

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