Sektoruntersuchung E-Commerce: MITTELSTANDSVERBUND informiert

Die EU nimmt den Online-Handel unter die Lupe. Mit einer Sektoruntersuchung will sie den grenzüberschreitenden E-Commerce untersuchen. DER MITTELSTANDSVERBUND informiert, was Kooperationen beachten sollten.

Brüssel/Berlin, 15.06.2015 — Nach Auffassung der EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager schränken Sprachbarrieren und unterschiedliche Rechtsordnungen den europaweiten Online-Handel noch zu sehr ein. Deswegen sei es "höchste Zeit, die verbleibenden Hindernisse für den elektronischen Handel aus dem Weg zu räumen", forderte sie bei der Vorstellung der digitalen Strategie der EU-Kommission im Mai.

Dafür will sie die Behinderungen im grenzüberschreitenden E-Commerce zunächst untersuchen. Die Sektoruntersuchung ist Teil der europäischen Strategie für den digitalen Binnenmarkt.

Mit der geplanten Untersuchung will Brüssel auch das Verhalten der Unternehmer unter die Lupe nehmen. Besonders "interessant" seien Fälle, bei denen Marktteilnehmer den Binnenmarkt – online und offline – durch unerlaubte Absprachen behinderten. Die Ergebnisse, die für Anfang 2017 geplant sind, sollen die Grundlage für weitere Schritte gegen Wettbewerbsbeschränkungen schaffen.

Die Sektoruntersuchung erstreckt sich auf alle EU-Mitgliedsstaaten. "Das heißt, dass Mittelstandskooperationen auch dann von der Kommission kontaktiert werden können, wenn kein konkreter Verdacht auf Wettbewerbshindernisse besteht", erklärt der Rechtsexperte des MITTELSTANDSVERBUNDES, Dr. Marc Zgaga. Der Geschäftsführer empfiehlt den Mitgliedskooperationen des Spitzenverbandes des kooperierenden Mittelstandes, sorgfältig zu prüfen, ob sie an der Befragung teilnehmen.

Teilnahme ist freiwillig

Wie sieht das Verfahren aus? "In einem ersten Schritt wird die EU-Kommission zu einer umfangreichen Befragung auffordern. Schwerpunkte sind Fragen zu vertikalen Wettbewerbsbeschränkungen (zwischen Lieferanten und Händlern) und Preisunterschieden im On- und Offlinebereich", erklärt Zgaga.

Sektoruntersuchungen können für die betroffenen Unternehmen zu einer kosten- und zeitaufwendigen Belastung werden. Eine Pflicht zur Teilnahme besteht bei einfachem Auskunftsverlangen nicht. Verpflichtend wird die Teilnahme erst mit einem förmlichen Auskunftsbeschluss. "Und dieser führt bei Verstößen nicht selten zu Buß- und Zwangsgeldern", warnt Rechtsexperte Zgaga.

MITTELSTANDSVERBUND empfiehlt Rechtsberatung

Nach Abschluss der Befragung sind weitere Untersuchungsmethoden denkbar. Bei Hinweisen auf Wettbewerbsverstöße sind weitere Fragebögen und Durchsuchungen möglich. "Darauf folgen bei konkretem Verdacht nicht selten Kartell- und Missbrauchsverfahren", weiß Zgaga.

Um kartellrechtliche Folgen abzuwenden, empfiehlt DER MITTELSTANDSVERBUND deswegen, sich von einem mit der Materie vertrauten Rechtsanwalt beraten zu lassen. "So können Verbundgruppen mittel- und langfristige Auswirkungen umgehen", empfiehlt Zgaga. DER MITTELSTANDSVERBUND unterstützt seine Mitglieder bei der Suche nach einem kompetenten Rechtsanwalt.

Weitere Informationen:

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