Wie Mitarbeiter sicher im Internet arbeiten

E-Mails, Internet, Datenschutz - wer heute mit Computern arbeitet, kommt an diesen Dingen nicht mehr vorbei. Eine Orientierungshilfe für Arbeitgeber soll helfen. DER MITTELSTANDSVERBUND informiert.

Berlin, 24.02.2016 — Die Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder haben eine Orientierungshilfe für die Wirtschaft zur datenschutzgerechten Nutzung von E- Mails und anderen Internetdiensten am Arbeitsplatz vorgelegt.

Der Leitfaden geht auf die datenschutzrechtliche Zulässigkeit der E-Mail- und Internetnutzung am Arbeitsplatz ein. Die Datenschutzbehörden machen zudem Ausführungen zum Umgang mit E-Mail- und Internetnutzung bei Geheimnisträgern sowie zum Einsatz von Spamfiltern und Virenschutz.

Auf der Grundlage dieser Ausarbeitung hat die Datenschutzkonferenz Muster für Betriebsvereinbarungen und Einwilligungserklärungen erstellt.

Privatnutzung des Arbeitsplatzes

Die Datenschutzbehörden gehen weiterhin davon aus, dass bei erlaubter Privatnutzung von E-Mails und Internet der Arbeitgeber als Diensteanbieter im Sinne des TKG bzw.TMG anzusehen ist. Solange diese Frage nicht höchstrichterlich oder durch den Gesetzgeber geklärt sei, sollten die Arbeitgeber zur Vermeidung etwaiger Strafbarkeit davon ausgehen, Diensteanbieter zu sein.

Aus Sicht des MITTELSTANDSVERBUNDES verkennen die Aufsichtsbehörden jedoch damit, dass das Telekommunikations- und Medienrecht weder in der Terminologie noch in der Systematik auf die Rechtsbeziehung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern passt.

Außerdem bleibt die Rechtsprechung unberücksichtigt, die die Diensteanbieterschaft ablehnt. Unternehmen, die eine solche Diensteanbieterschaft ausschließen wollen, werden damit gezwungen, die Privatnutzung von E-Mail und Internet nicht zuzulassen. Das widerspricht dem zunehmenden Wunsch von Mitarbeitern, auch während der Arbeitszeit privat E-Mails und das Internet nutzen zu können. 

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