Ein modernes, europäischeres Urheberrecht

Digitale Inhalte können oft nur in einem Land abgerufen werden. Die Europäische Kommission plant nun im Rahmen ihrer Digitalstrategie ein gemeinsames EU-Urheberrecht.

Brüssel, 06.05.2015 — Wer im Ausland Fernsehsendungen online schauen will, kennt das Problem. Digitale Inhalte – ob Fernsehsendungen oder Videoclips – sind meist nur im Heimatstaat abrufbar. Der Zugang in einem anderen Mitgliedsstaat bleibt oft verwehrt. Grund dafür ist nach Auffassung der Kommission die rein nationale Regelung des Urheberrechts. Oft sind die nationalen Regelungen nicht für den grenzüberschreitenden Geschäftsverkehr ausgelegt.

D ie Kommission sieht darin eine Behinderung des digitalen Binnenmarkts und verspricht Abhilfe. Noch Ende 2015 will sie daher ein Paket vorstellen, das
  • die Portabilität erworbener digitaler Inhalte gewährleisten,
  • den Inhabern von Urheberrechten einen maximalen Schutz verschaffen und
  • gleichzeitig Klarheit über die Nutzung solcher digitalen Inhalte zu wissenschaftlichen Zwecken sicherstellen soll.
Anfang 2016 soll ein einheitlicher Rechtsrahmen zur Durchsetzung der Rechte am geistigen Eigentum geschaffen werden.

Hauptkritikpunkt europäischer Parlamentarier ist die Konzentration auf erworbene digitale Dienste. Audiovisuelle Werke, die durch Werbung oder öffentliche Gelder gefördert werden, stehen bislang außen vor. Auch hier müssen klare Regeln hinsichtlich der Nutzungsrechte und Portabilität im Sinne der Urheber der Werke geschaffen werden.

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