Mehrwertsteuer: Europäische Kommission plant Abbau von Bürokratiepflichten

Gerade für mittelständische Unternehmen stellen die unterschiedlichen Vorschriften der Berichts- und Registrierungspflichten nationaler Mehrwertsteuersysteme ein großes Hindernis für den grenzüberschreitenden Geschäftsverkehr dar. Hierverspricht die Europäische Kommission Abhilfe.

Brüssel, 06.05.2015 — Bestehende bürokratische Lasten sollen nach Ansicht der Europäischen Kommission im kommenden Jahr abgebaut werden. Von der Verringerung des Verwaltungsaufwands der Unternehmen im Bereich direkter und indirekter Besteuerung im grenzüberschreitenden Geschäftsverkehr profitiert auch der kooperierende Mittelstand.

Anwendungsbereiche des vereinfachten Mehrwertsteuerregistrierungs- und Berichtsverfahren, wie sie bereits für den Vertrieb von elektronischen Gütern (E-Books, E-Dienstleistungen) bestehen, sollen auf materielle Güter ausgeweitet werden. Das vereinfachte Verfahren ermöglicht es Unternehmen, in ihrem Mitgliedstaat eine Mehrwertsteuernummer zu beantragen und nur nach den nationalen Mehrwertsteuerregeln abrechnen zu müssen.

Zusätzlich plant die Kommission, Grenzwerte einzuführen. Bei Unterschreitung der Grenze sollen Unternehmen von der Pflicht, die Mehrwertsteuer zu erheben, befreit werden . In den Mitgliedstaaten bestehen bereits unterschiedliche Regeln. Die Umsatzwerte schwanken für kleine und mittlere Unternehmen zwischen 0 und 110.000 EUR. Kommissions-Vizepräsident Andrus Ansip nannte bei der Vorstellung der digitalen Agenda vor dem EP-Ausschuss für den Binnenmarkt und Verbraucherschutz einen möglichen Grenzwert von 100.000 EUR.

Auch im Bereich direkter Besteuerung plant die Kommission weiteres Vorgehen. In Kürze soll ein Aktionsplan zum Thema "Unternehmensbesteuerung in den Mitgliedstaaten" und speziell der Körperschaftssteuer vorgelegt werden. Was dort genau geschehen soll, lässt die Kommission bislang offen. Klar ist, dass diese Bereiche in großem Umfang die Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten berühren. Ein Gesetzesvorhaben muss daher einstimmig im Rat angenommen werden. Ein Erfolg scheint bislang fraglich.

Dennoch begrüßt DER MITTELSTANDSVERUND die präsentierten Ansätze ausdrücklich. Der Leiter des MITTELSTANDSVERBUND-Büros in Brüssel, Tim Geier: "Neben der Arbeit in der Generaldirektion Wettbewerb sowie im Europaparlament in Sachen Steuergerechtigkeit sind damit weitere flankierende Maßnahmen in Aussicht gestellt worden, die im Ergebnis für einen faireren Wettbewerb gerade für den kooperierenden Mittelstand sorgen könnten."

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