5. EU Geldwäsche-Richtlinie: Der Handel bleibt vorerst unberührt

Mit der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU trat die sogenannte 5. Geldwäscherichtlinie am 19. Juni 2018 in Kraft. Der Handel ist von diesen neuen Verpflichtungen zunächst ausgenommen.

Brüssel, 11.07.2018 - Vor dem Hintergrund der terroristischen Anschläge in Belgien und Frankreich sahen sich die Europäischen Gesetzgeber gezwungen, die finanziellen Quellen terroristische Vereinigung weiter auszutrocknen. Insbesondere sollte der Missbrauch anonymer Zahlungsmittel zum Zwecke der Terrorismus-Finanzierung eingedämmt werden.

Die Vorgänger-Richtlinien wurden in Deutschland vor allem durch eine Überarbeitung des Geldwäsche-Gesetzes sowie des Kreditwesen-Gesetzes umgesetzt.

Unter den Anwendungsbereich der Richtlinie fallen daher zukünftig auch Umtauschplattformen und sogenannte Wallet Provider für Währungen wie Bitcoin (dies sind Internet Plattformen, auf denen der Nutzer Guthaben speichern und zur Zahlung für Waren und Dienstleistung Internet einsetzen kann) unter den Anwendungsbereich der Richtlinie.

Zwar wurden zudem die Schwellenwerte, ab denen eine Kunden-Identifizierung bei der Nutzung von E-Geld-Prepaid-Karten erforderlich ist, von 250 € auf 150 € abgesenkt. In Deutschland gilt hingegen heute schon ein entsprechender Schwellenwert von 100 €. Die sich daraus ergebenden Prüf- und Berichtspflichten, die vor allem für den Handel im Bereich der Gutscheinkarten relevant ist, bleiben mithin unberührt

Zudem bestehen für Händler bereits heute Prüf- und Berichtspflichten, wenn ein Kunde insgesamt einen Barzahlungs-Betrag von 10.000 € überschreitet oder weitere Anhaltspunkte für einen terroristischen Hintergrund der Zahlung vorliegen. Die neue Richtlinie ändert an diesen Schwellenwerten nichts.

Die europäische Richtlinie muss nur mehr in deutsches Recht umgesetzt werden. Die Mitgliedstaaten haben hierzu bis Ende 2019 Zeit.

Link- 5.Geldwäsche-Richtlinie:
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32018L0843&from=DE

Seite drucken

Ansprechpartner

Tim GeierDER MITTELSTANDSVERBUND
Tim Geier Geschäftsführer Büro Brüssel Mehr Infos
DER MITTELSTANDSVERBUND
E-Mail schreiben
Zurück zur Übersicht