Das neue Energie-Label: Was müssen Händler in der Darstellung beachten?

Ende Oktober sind für eine Reihe von Produkten neue Energieeffizienz-Kennzeichnungs-Vorschriften in Kraft getreten. DER MITTELSTANDSVERBUND erklärt, was dabei zu beachten ist.

Brüssel, 15.12.2020: Seit dem 01. November sind die neuen Kennzeichnungs-Regeln für eine Reihe von Produkten wirksam. Die EU-Kommission hat Durchführungsverordnungen für folgende Produktgruppen erlassen:

Geschirrspüler

Waschmaschinen und Waschtrockner

Kühl- und Gefriergeräte inklusive Weinlagerschränke

elektronische Displays und Monitore inklusive Fernseher

Lichtquellen 

Die Durchführungsverordnungen sind insbesondere für die Darstellung des neuen Labels in der Werbung und in der Präsentation des Labels im stationären Geschäft relevant.

Über die Folgen der Umstellung berichtete DER MITTELSTANDSVEBRUND bereits. Kurz widerholt, dürfen Händler relevante Produkte aus den ob genannten Kategorien weiterhin mit dem alten Label vertreiben, ab dem 01.11.2020 müssen die Produkte jedoch bereits das neue Label beifügen. Bis zum 28. Februar 2021 ändert sich für die Händler daher zunächst nichts hinsichtlich der Darstellung der Energieeffizienzklassen in der Werbung oder in Ausstellungsräumen. Danach haben die Händler 14 Tage Zeit, die Produktkennzeichnungen von dem alten auf das neue Label umzustellen. Für Produkte, deren Hersteller aus dem Markt ausgetreten sind, gelten dabei längere Abverkaufsfristen.

Bei Lichtquellen konnte DER MITTELSTANDSVERBUND zusammen mit anderen Handelsverbänden eine wesentliche Erleichterung erreichen: Zunächst gilt das neue Label bei Lichtquellen erst am dem 01. September 2021. Die Übergangsfrist wurde hier zudem äußerst großzügig bemessen: Händler haben demnach 18 Monate Zeit, das alte gegen das neue Label auszutauschen. Dies trägt dem Umstand Rechnung, dass Leuchtmittel im Handel oftmals in großer Zahl vorhanden sind und das Label dabei auf den Verpackungen der Leuchtmittel angebracht ist. Umständliche und vor allem zeitaufwändige Umetikettierungen sollen vermieden werden. Die längere Übergangsfrist gewährleistet somit den Abverkauf von Restbeständen mit dem alten Label. Anders als in vielen Beiträgen dargestellt, müssen danach auch nicht das neue und das alte Label parallel gezeigt werden; vielmehr können beide Labels alternativ verwendet werden.

Gerade mit Blick auf die nunmehr für das Frühjahr 2021 zu erstellenden Kataloge aber auch die Online-Auftritte sollten sich Händler frühzeitig mit den neuen Kennzeichnungsvorschriften vertraut machen.

EEK im neuen Look

Grundlegende Änderung der neuen Energieeffizienz-Kennzeichnung ist sicherlich die Rückführung der Energieeffizienz-Klassen von A bis G. Die “A-Tripple-Plus“ Kennzeichnung gehört damit der Geschichte an. Zudem haben sich die Berechnungs-Methoden zur Ermittlung der Energieeffizienz-Klassen geändert. Viele A+++ Kühlschränke werden sich daher zukünftig in der Klasse D wiederfinden. Auch die Angaben zum jährlichen Stromverbrauch wurden angepasst. Eine 1:1 Übertragung der alten Verbrauchskennzahlen in Kilowattstunden ist daher nicht möglich.

Anhängig von der Produktkategorie hält das neue Label zusätzliche Informationen in Form von Piktogrammen bereit. Die Labels von Wasch- und Geschirrspülmaschinen stellen beispielsweise dar, wie viel Zeit das Energiesparprogramm benötigt, zu dem der angegebene Stromverbrauch gehört.

Schließlich muss auf jedem Energielabel zukünftig ein QR-Code für den Verbraucher angebracht sein. Dieser führt zu weiteren Informationen zum Gerät in der europäischen Produktdatenbank „EPREL“.

Abb.: Gegenüberstellung des alten (l.) und neuen (r.) Labels Darstellung des neuen Labels

Auch bei der Umstellung vom alten auf das neue Label stellt sich die Frage: Wie muss diese Darstellung erfolgen?

Folgende grundsätzliche Änderungen sind zu beachten:

Ausstellung

  • Jedes Produkt in der Verkaufsstelle, auch auf Messen, muss das neue Label aufweisen.
  • Es gelten dabei folgende Besonderheiten:
  • Geschirrspüler, Waschmaschinen, Waschtrockner, Kühl- und Gefriergeräte: Sind diese im Geschäft in weitere Möbel verbaut (Küchenzeile), so muss das Label „deutlich sichtbar“ sein. Bei allen anderen (nicht-verbauten) Geräten muss das Label deutlich sichtbar auf der Vorder- oder Oberseite des Geräts angebracht sein.
  • Aus dem obenstehenden Wortlaut ergibt sich, dass die bisherige Praxis, nach der bei verbauten Geräten in der Verkaufsstelle ein Aufsteller in der unmittelbaren Nähe des Geräts ausreichend ist.
  • Displays: jedes Gerät in Verkaufsstellen, auch auf Messen, muss das neue Label an der Geräte-Vorderseite tragen oder derart angehängt oder angebracht sein, das es deutlich sichtbar und unverwechselbar zugeordnet werden kann.  Falls das Gerät im eingeschalteten Modus präsentiert wird, kann ein im Display angezeigte Label das physische Label ersetzen

Kataloge, Printwerbung und technisches Werbematerial

  • Bei der Darstellung der Produkte muss die Energieeffizienzklasse sowie das entsprechende Spektrum der verfügbaren Energieeffizienzklassen angegeben werden.
  • Die Energieeffizienzklasse und das Spektrum der Energieeffizienzklassen müssen wie folgt angegeben werde:
    • Als Pfeil mit dem Buchstaben der Energieeffizienzklasse in zu 100% weißer Farbe in Calibri (fett) und einer Schriftgröße, die mindestens der Schriftgröße des angegebenen Preises entspricht,
    • Die Farbe des Pfeils muss der Energieeffizienzklasse entsprechen,
    • Der Bereich der verfügbaren Energieeffizienzklassen wird zu 100% in schwarzer Farbe angegeben.Abb.: Muster einer Darstellung in der Katalogwerbung 

Wichtig:

  • Der Kunde hat das Recht, das Label auf Anfrage in gedruckter Form zu erhalten.
  • Sollte der Kunde telefonisch beraten werden, so ist auf die Energieeffizienzklasse sowie das Spektrum UND die Tatsache hinzuweisen, dass der Kunde das Label auch anfordern kann.

Online-Angebote

  • Das Label ist auf dem Anzeigemechanis­mus in der Nähe des Produktpreises darzustellen.
  • Die Größe ist so zu wählen, dass das Label gut sichtbar und leser­lich ist.
  • Das Label kann mithilfe einer geschachtelten Anzeige angezeigt werden (Mouse-Over).
  • Bei einer geschachtelten Anzeige muss das Label beim ersten Mausklick auf das Bild, beim ersten Maus-Rollover über das Bild bzw. beim ersten Berühren oder Aufzie­hen des Bildes auf einem Touchscreen erscheinen.
  • Zudem muss bei einer geschachtelten Anzeige folgendes beachtet werden:
    • Die Anzeige muss in der Nähe des Produktpreises dargestellt werden,
    • die Anzeige muss mit einem Link zu dem entsprechenden Label versehen werden,
    • das Label wird nach einem Mausklick auf das Bild, nach einem Maus-Rollover über das Bild oder nach dem Berühren oder Aufziehen des Bildes auf einem Touchscreen angezeigt,
    • das Label wird in einem Pop-up-Fenster, auf einer neuen Registerkarte, auf einer neuen Seite oder als Einblendung angezeigt,
    • für die Vergrößerung des Labels auf Touchscreens gelten die Gerätekonventionen für die Vergrößerung durch Berührung eines Touchscreens,
    • die Anzeige des Labels wird mithilfe einer Option zum Schließen oder mit einem anderen Standard-Schließmechanismus beendet,
    • der alternative Text für die Grafik, der anzuzeigen ist, wenn das Label nicht angezeigt werden kann, muss die Energieeffizienzklasse des Produkts in einer Schriftgröße angeben, die der des Preises entspricht.

 Wichtig:

  • Im Online-Absatz muss auch das Produktdatenblatt angezeigt werden – ggf. auch in geschachtelter Anzeige.
  • Dann muss der Zugriff bzw. Verlinkung auf das Produktdatenblatt klar mit „Produktdatenblatt“ gekennzeichnet sein. 

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