Dringend: Keine Energielabel für Staubsauger!

Nach dem rechtskräftigen Urteil des Gerichts der Europäischen Union dürfen Staubsauger nur noch ohne Energielabel verkauft werden. Händler sollten diesen Label-Stopp auf allen Kanälen ernst nehmen, um Abmahnungen zu vermeiden.

Brüssel, 23.01.2019 – Das Gericht der Europäischen Union (EuG) hatte am 8. November 2018 die Verordnung zur Energieverbrauchskennzeichnung (EU) 665/2013 von Staubsaugern für nichtig erklärt. Mangels Rechtsmittel der Europäischen Kommission ist das Urteil ist nunmehr rechtskräftig: Ab sofort gilt die Energielabel-Verordnung für Staubsauger nicht mehr.

Nach dem rechtskräftigen Urteil des Gerichts der Europäischen Union dürfen Staubsauger nur noch ohne Energielabel verkauft werden. Dies hat zur Folge, dass Lieferanten und Händler beim Verkauf von Staubsaugern das Energielabel nicht zeigen dürfen, so das zuständige Bundeswirtschaftsministerium. Dieses Verbot beziehe sich sowohl auf die Werbung in Printmedien, das Internet als auch auf das Ausstellen in Verkaufsräumen. Die Händler müssen auch Label, die bereits am Produkt angebracht sind, unverzüglich von den Staubsaugern entfernen oder überkleben, dass das Label nicht mehr zu erkennen ist. Andernfalls drohen ihnen Abmahnungen nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) durch private Stellen oder Bußgelder durch die zuständigen Marktüberwachungsbehörden. Wie die Händler ihrer Pflicht, das Label nicht mehr zu zeigen, nachkommen, bleibt Ihnen überlassen. Label, die nicht in der Kaufsituation sichtbar sind (z.B. als Einleger in einer Umverpackung eines Staubsaugers) müssen dagegen nicht entfernt werden.

Was war passiert?

Dem Urteil liegt eine Klage des Staubsauger-Hersteller Dyson zugrunde. Dieser bemängelte, dass sich die von der Kommission gewählte Prüfmethode zur Bestimmung der Energieeffizienz von Staubsaugern nicht nah genug an dem tatsächlichen Verbraucherverhalten orientiere, da nur Tests mit leeren Staubsaugerbeuteln vorgesehen waren. Dieser Auffassung schloss sich das Gericht der Europäischen Union an und erklärte die entsprechende Verordnung für nichtig.

Wie geht es weiter?

Die Europäische Kommission arbeitet derzeit mit Hochdruck an der Überarbeitung der entsprechenden Verordnung. Möglich wäre nach vorsichtigen Schätzungen ein neues Label in etwa einem Jahr. Es könnte jedoch auch auf eine „labelfreie“ Zeit von zwei Jahren hinauslaufen, sollten keine kurzfristigen Änderungen an der Verordnung möglich sein.

Für alle anderen Produkte gelten die entsprechenden Label und die daraus erfolgenden Pflichten weiter fort.

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