DSGVO: MITTELSTANDSVERBUND unterstützt Kampf gegen Abmahnmissbrauch

Nach dem Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) am 25. Mai 2018 gibt es bereits erste wettbewerbsrechtliche Abmahnungen aufgrund von Verstößen gegen die DSGVO. Nun verspricht Justizministerin Barley, zügig Abhilfe zu schaffen und folgt damit dem Aufruf des MITTELSTANDSVERBUNDES an die Bundesregierung, unverzüglich Maßnahmen zu ergreifen, die eine praxisgerechte Umsetzung und Anwendung der DSGVO gewährleisten.

Berlin, 14.06.2018 – Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) hat angekündigt, entschlossen gegen missbräuchliche Abmahnungen vorzugehen. „Wir werden professionellen Abmahnern das Wasser abgraben. Dafür brauchen wir eine umfassende Lösung“, so Barley entschieden. „Gerade kleine Unternehmen und Selbständige, aber auch Vereine und Privatpersonen, brauchen einen wirksamen Schutz vor dem Treiben von professionellen Abmahnern.“

DSGVO: MITTELSTANDSVERBUND unterstützt Kampf gegen Abmahnmissbrauch.

Der Missbrauch des deutschen Abmahnrechts ist nicht erst seit gestern ein Problem, wird allerdings durch die kürzlich in Kraft getretene Datenschutzgrundverordnung noch einmal erheblich erweitert. DER MITTELSTANDSVERBUND hatte daher bereits mehrfach die Bundesregierung dazu aufgerufen, unverzüglich Maßnahmen zu ergreifen, die eine praxisgerechte Umsetzung und Anwendung der DSGVO gewährleisten.

„In seiner jetzigen Form ist das Gesetz nicht praxistauglich. Die Verordnung muss grundlegend angepasst werden, um den Anforderungen des Mittelstands gerecht zu werden und diesen nicht zu benachteiligen. Statt drakonische Strafen für kleinste Verstöße zu verhängen, sollte der Gesetzgeber den Unternehmen vielmehr bei der aufwändigen Umsetzung eine Brücke bauen.“, fordert Günter Althaus, Präsident DER MITTELSTANDSVERBUND.

Auch die Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung von CDU und CSU (MIT) griff den Vorschlag auf und fordert ein unverzügliches Vorgehen der Bundesregierung.

Wirtschaftsvereinigungen von Union, SPD und FDP fordern nun gemeinsam Änderungen an den neuen Datenschutzbestimmungen in Deutschland: Gemeinsam mit der Arbeitsgemeinschaft der Selbstständigen in der SPD, dem SPD-Wirtschaftsforum und dem FDP-nahen Liberalen Mittelstand fordert die MIT, dass Abmahnungen wegen Datenschutzverstößen durch Konkurrenten für unzulässig erklärt werden sollen.

In der gemeinsamen Erklärung heißt es weiter, dass Abmahnungen im Auftrag Betroffener durch Vereine und Organisationen auf bestimmte Fälle beschränkt werden sollten und dafür keine zusätzlichen Kosten geltend gemacht werden dürften. Darüber hinaus wird die Bundesregierung aufgefordert, sich auf EU-Ebene für Nachbesserungen der DSGVO einzusetzen. "Beispielsweise sollten bestimmte Anforderungen erst ab Schwellenwerten – etwa Mitarbeiteranzahl, Umsatz – verpflichtend vorgesehen werden", heißt es.

DER MITTELSTANDSVERBUND wird sich weiterhin vehement dafür einsetzen, dass die DSGVO sowie deren Auswirkungen für den Mittelstand nicht zu einem Wettbewerbsnachteil werden.

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