Endspurt: Europäische Kommission legt Arbeitsprogramm für 2018 vor

Wenn die Europäische Kommission noch etwas bewegen möchte, heißt es: Jetzt oder nie! Das jüngst veröffentlichte Arbeitsprogramm stellt damit den Endspurt der Juncker-Kommission dar, bevor 2019 die Karten neu gemischt werden.

Brüssel, 07.11.2017 – Am 23. Oktober 2017 stellte Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker vor dem Europäischen Parlament das jährliche Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission vor. Auch wenn es bis zu den Europawahlen Mitte 2019 noch lange hin scheint: Es ist die letzte Chance dieser Europäischen Kommission, neue Rechtsetzung auf den Weg zu bringen. Erfahrungsgemäß werden kurz vor den Europawahlen keine tiefgreifend neuen Dossiers von der Kommission eröffnet.

Die Europäische Kommission legt ihr Arbeitsprogramm für 2018 vor.Auch das nunmehr vorgestellte Arbeitsprogramm fällt mit 26 neuen für das Jahr 2018 geplanten Rechtsakten recht „dünn“ aus. Genug zu tun, gibt es in jedem Fall. So kündigt die Europäische Kommission gleichzeitig an, 66 Rechtsakte, die sich noch im Gesetzgebungsprozess befinden, bis Ende des Jahres 2018 zum Abschluss bringen zu wollen.

Zudem verbirgt sich hinter einem Kunstgriff der Europäischen Kommission Potential für neue Kontroversen: Mit dem durch die Juncker-Kommission lancierten Programm „REFIT“ werden systematisch bestehende EU-Rechtsakte auf ihre Aktualität hin überprüft. Häufig steht am Ende dieses Prozesses eine Neuauflage alter Rechtsakte – mit essentiell neuen Regelungen. So plant die EU-Kommission bis Ende des Jahres 2018 15 gezielte Überarbeitungen bestehender Rechtsakte. Darunter befindet sich auch das EU-Verbraucherrecht. Vorvertragliche Informationen, Widerrufsrecht im Fernabsatz, Gewährleistungsrecht – diese Pflichten des Bürgerlichen Gesetzbuches gehen auf EU-Recht zurück.

Vergangene diesbezügliche Konsultationen der Kommission lassen erkennen, dass die Überarbeitung insbesondere im Bereich der Rechtsdurchsetzung stattfinden wird. So hatte die Kommission bereits offen Ansätze eines Sonderkündigungsrechts bei verbraucherrechtswidrigen Verträgen sowie Schadensersatz bei der Verletzung des Verbraucherrechts angedacht. Auch die kollektive Rechtsdurchsetzung wird Teil dieses neuen Pakets sein.

Im Fokus: der vernetzte digitale Binnenmarkt

Im Bereich der neuen Rechtsetzung ist ein Fokus klar der vernetzte digitale Binnenmarkt. In das Blickfeld des europäischen Gesetzgebers ist dabei insbesondere die Plattform-Wirtschaft gerückt. So plant die Kommission einen Rechtsakt über die fairen Beziehungen zwischen Plattformen und Unternehmen. Möglicher Fokus könnten hierbei die Verwertungsrechte an den durch die Plattform gewonnenen Kundendaten beziehungsweise deren Portabilität – also in den Fällen, in denen Teilnehmer an einer Online-Plattform auf einen anderen Online-Markplatz wechseln und hierbei die Kundendaten mitnehmen wollen – sein.

Mit dem Thema „Plattform-Ökonomie“ stark verbunden ist das Thema der Besteuerung der digitalen Wirtschaft. Flankierend zum jüngst vorgestellten Vorschlag über Erleichterungen im Bereich der Mehrwertsteuer soll ein neues System vorgestellt werden, wie Gewinne multinationaler Unternehmen der digitalen Wirtschaft zukünftig besteuert werden. Ginge es nach einem Teil der Mitgliedstaaten, würde ein neues System der Verbrauchssteuer eingeführt, mithilfe dessen Gewinne dort besteuert würden, wo sie generiert werden.

Neue Strategie für Recycling von Kunststoffen

Nicht-legislativ, aber ebenso interessant könnte die Ankündigung der Kommission sein, eine neue Strategie für die Verwendung, das Recycling sowie die Wiederverwendung von Kunststoffen vorzustellen – inwieweit sich daraus Auswirkungen auf die Kreislaufwirtschaft in Deutschland ergeben, bleibt offen.

Insgesamt merkt man diesem Arbeitsprogramm die Handschrift Junckers´ an, konzentriert sich Kommission doch auf die wesentlichen Fragen und eine gezielte Überarbeitung des bestehenden Rechts – ob dies zum Vorteil für den kooperierenden Mittelstand sein wird, bleibt hingegen abzuwarten.

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