EU-Digitalsteuer: Parlament mutiger als EU-Mitgliedstaaten

Mit der Annahme ihres Standpunktes beweisen die Abgeordneten des EU-Parlaments ihren Willen zur Schaffung von mehr Steuergerechtigkeit im digitalen Binnenmarkt – ein Attribut, welches den Mitgliedstaaten bislang aufgrund vorgeschobener Argumente fehlt.

Brüssel, 14.12.2018 – IT-Giganten wie Facebook, Google und Amazon erzielen immer höhere Gewinne, die in Europa aber so gut wie gar nicht besteuert werden. Dagegen wollte die EU-Kommission mit ihren Vorschlägen für eine Digitalsteuer einschreiten.

EU-Digitalsteuer: Parlament mutiger als EU-Mitgliedstaaten Im ersten Schritt schlägt die Kommission daher eine Übergangssteuer in Höhe von drei Prozent auf digitale Aktivitäten vor, die derzeit gar nicht besteuert werden. Vergleichsportale sollen dabei ebenso von der Steuer betroffen sein, wie Plattformen oder andere digitale Dienstleistungen. Die Steuer würde alle Erträge einschließen, die durch Online-Werbung, digitale Vermittlungsgeschäfte sowie Datenverkauf auf Grundlage von Nutzerinformationen zustande kommen.

Anfallen würde die Steuer in dem jeweiligen EU-Mitgliedstaat, in dem die Nutzer ansässig sind. Damit will die EU-Kommission das Problem der Doppelbesteuerung umgehen. Denn momentan werden Steuern in der Regel dort erhoben, wo die Unternehmen ihre Betriebsstätte haben. Die Digitalwirtschaft bedingt jedoch, dass Gewinne nicht notwendigerweise dort erwirtschaftet werden, wo ein Unternehmen seinen Standort hat.

Eine langfristige Anpassung der Körperschaftsteuer-Vorschriften, damit künftig neben physischen Betriebsstätten ebenfalls die Besteuerung der „digitalen Präsenz“ möglich ist, ist in einem zweiten Schritt geplant.

DER MITTELSTANDSVERBUND hatte diesen Vorschlag bereits begrüßt: Während der lokal aufgestellte Mittelstand seinen Teil zum Gemeinwesen beiträgt, können international tätige Unternehmen mit digitalen Dienstleistungen ohne physische Präsenz sich dieser Pflicht in erheblichem Umfang entziehen, indem sie sich in EU-Staaten mit geringem Körperschaftsteuersatz wie Irland oder Luxemburg niederlassen. So liegt der durchschnittliche EU-Steuersatz von Unternehmen mit digitalen Geschäftsmodellen laut der EU-Kommission lediglich bei 9,5 Prozent, wohingegen 23,2 Prozent für traditionelle Geschäftsmodelle erhoben werden. Hierdurch entstehen der EU schätzungsweise rund 60 Milliarden Euro Steuermindereinnahmen jährlich.

Die Europaabgeordneten plädierten in der Abstimmung über das Dossier in Straßburg am 13. Dezember 2018 für das von der Kommission vorgeschlagene Besteuerungs-Prinzip.  Dabei wurde der Anwendungsbereich beziehungsweise der Katalog der steuerpflichtigen Dienstleistungen auf Anbieter digitaler Inhalte (wie Netflix oder Spotify) erweitert. Ausnahmen für mittelständische Unternehmen sollen dabei erhalten bleiben: Auch nach Ansicht der Abgeordneten soll sich die neue Digitalsteuer nur auf Unternehmen mit weltweiten Erträgen von über 750 Millionen Euro sowie 40 Millionen Euro Erträge innerhalb der EU pro Jahr beschränken.

Das EU-Parlament hat in dem Bereich der Besteuerung lediglich eine beratende Rolle: Besteuerung als klassische hoheitliche Kompetenz obliegt weitestgehend den EU-Mitgliedstaaten und erfordert Einstimmigkeit im Rat der EU.

Die Finanzminister hingegen trauen sich jedoch nicht so recht aus ihrer Ecke heraus: Ein Einigungsversuch Anfang Dezember in Brüssel scheiterte auch an einer Relativierung Deutschlands: So solle erst einmal auf internationaler Ebene versucht werden, eine Einigung zu finden, bevor Europa mit einem Sonderweg daherkommt, hieß es sinngemäß.

Eigentlich einleuchtend, könnte man sagen. Doch hinter diesem Ansatz steckt die Angst der Beschädigung der eigenen Wirtschaft. Denn: Auch die Industrie – und damit Deutschland als Exportmeister – wäre in einer zunehmenden Digitalisierung der Angebote von dieser Steuer potentiell betroffen. Auch europäische digital-basierte Unternehmen warnten bereits vor den zu befürchtenden Innovations-Hindernissen, die eine solche Steuer auslösen könnte.

Das ist jedoch aus mehreren Gründen zu kurz gefasst: Am Ende wird die Digitalisierung jeden betreffen – eine Flucht der Betriebsstätten in günstige EU-Steuerländer wäre daher die logische Konsequenz, sollten die aktuellen Besteuerungssysteme fortbestehen. Dies würde auch in Deutschland für erhebliche Steuereinbußen sorgen. Eben aufgrund der stetigen Digitalisierung von Dienstleistungen sollte deshalb ein einheitlicher EU-weiter Ansatz gefunden werden. Zudem: Der Online-Handel ist unstreitig ein Teil der Wirtschaft. Gerade in diesem Bereich bestehen jedoch aktuell große Verwerfungen zum Nachteil mittelständischer Anbieter. Es ist daher mehr als fraglich, warum gerade international agierende Unternehmen gegenüber europäischen Mittelständlern geschützt werden sollen – den Grundsätzen eines fairen Wettbewerbs entspricht eine solche Sichtweise zumindest nicht.

Anstatt Verteidigungskämpfe auszufechten, wären die EU-Mitgliedstaaten besser beraten, klare Bekenntnisse für Steuergerechtigkeit in der digitalen Welt zu setzen.

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