EU-Gesetzgeber vereinbaren leichtere Reparierbarkeit von Kühlschränken – was heißt das für den Handel?

Bereits Ende Dezember einigten sich die Vertreter der Mitgliedstaaten und die Europäische Kommission auf neue Ökodesign-Regelungen für Kühl- und Gefriergeräte. Neben strengeren Energieeffizienzanforderungen wird erstmals die Verfügbarkeit von Ersatzteilen geregelt. Auch Händler müssen sich auf die neuen Regeln einstellen.

Brüssel, 06.02.2019 - "Die neuen europaweiten Regeln sind nicht nur eine gute Nachricht für die Umwelt, sondern auch für Verbraucherinnen und Verbraucher. Es wird künftig leichter, Kühlgeräte zu reparieren. Das schont den Geldbeutel, denn wenn Geräte einfacher repariert werden können, müssen sie seltener nachgekauft werden.“, äußerte sich Bundesumweltministerin, Svenja Schulze kurz nach dem Durchbruch in den Verhandlungen.

Worauf basieren die neuen Regeln?  

EU-Gesetzgeber vereinbaren leichtere Reparierbarkeit von Kühlschränken – was heißt das für den Handel? Ausgangspunkt der neuen Ökodesign-Vorschriften ist die Richtlinie 2009/125/EG zur Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung energieverbrauchsrelevanter Produkte (Ökodesign-Richtlinie). Nach der Ökodesign-Richtlinie können deren Zielsetzungen – Reduzierung natürlicher Ressourcen und von Energie – durch zwei unterschiedliche Ansatzpunkte gewährleistet werden: Durchführungsmaßnahmen in Form von EU-Gesetzgebung oder Selbstregulierungsinitiativen der Industrie. Produkte müssen erst dann Anforderungen einhalten, wenn diese in einer produktgruppenspezifischen Durchführungsmaßnahme festgelegt sind. Die Ökodesign-Richtlinie legt als Rahmenrichtlinie die Bedingungen, Kriterien und Verfahren für den Erlass dieser Durchführungsmaßnahmen fest.

Die einzelnen Produkte werden dabei in bestimmten „Körben“ oder Produktgruppen zusammengefasst, deren Ökodesign-Voraussetzungen dann in Arbeitskreisen zwischen Kommission und den Mitgliedstaaten festgelegt werden – dem sogenannten Komitologie-Verfahren. Rat und Europäisches Parlament müssen danach im Anschluss die Vorschläge dieser Arbeitsgruppe noch formell annehmen.

Worauf hat man sich jetzt geeinigt?

Ein Novum in der Ökodesign-Regulierung von Kühlschränken dürfte wohl die Verfügbarkeit von Ersatzteilen darstellen. Dabei unterscheiden die neuen Vorschriften zwischen Ersatzteilen, die – untechnisch gesprochen – auch ein Laie in das Kühlgerät einbauen kann und solche, die ein höheres technisches Verständnis voraussetzen: Hersteller sollen künftig verpflichtet werden, Verbrauchern einfache Ersatzteile wie Türgriffe oder Kühlschrank-Fächer mindestens sieben Jahre lang zur Verfügung zu stellen. Komplexere Teile wie Thermostate, Sensoren oder Schaltkreise sollen hingegen nur professionellen Dienstleistern zur Verfügung gestellt werden müssen. Diese sollen zudem unter bestimmten Voraussetzungen weitere technische Produktinformationen (Schaltkreis-Diagramme, Komponenten- und Diagnoseinformationen etc.) von den Herstellern anfordern können.

In beiden Fällen müssen die Hersteller ein entsprechendes Informations-Angebot auf ihren Webpages bereitstellen, welches die Voraussetzungen und den Bestellvorgang beschreibt. Die Lieferung der Ersatzteile soll zudem innerhalb von 15 Tagen erfolgen. Zudem gilt: Der Ein- und Ausbau der Ersatzteile soll mit Hilfe von herkömmlichen Werkzeugen möglich sein.

Und was heißt das nun für Händler?

Die neuen Regeln über das Ökodesign betreffen zunächst den Herstelle von Kühlgeräten. Händler werden jedoch Quasi-Hersteller, sollten sie Produkte in den EU-Binnenmarkt einführen. In einem solchen Fall müssen die oben beschriebenen Pflichten – neben den weiteren Pflichten zur technischen Ausgestaltung der Produkte – erfüllt sein.

Händler dürfen darüber hinaus auch nur solche Produkte vertreiben, die den Anforderungen der Ökodesign-Vorschriften sowie den entsprechenden Durchführungsvorschriften entsprechen. Es empfiehlt sich daher, bereits in den Einkaufsbedingungen mit den Lieferanten eine solche Konformität zu vereinbaren.

Rein praktisch sollten Händler darauf achten, dass alle Produkte mit einer CE-Kennzeichnung versehen sind und den Lieferungen eine entsprechende Konformitätserklärung beiliegt. Die Ökodesign-Richtlinie schreibt beides für die Hersteller verpflichtend. Zudem besteht mit dem Anbringen des CE-Kennzeichens zumindest die Vermutung, dass das Produkt rechtskonform ist.

Was geschieht als nächstes?

Nachdem der Rat der EU und das Europäische Parlament den Text angenommen haben, sollen die neuen Regelungen ab dem 1. März 2021 angewendet werden.

Ähnliche Regeln werden für Waschmaschinen, gewerbliche Kühlschränke sowie PCs erwartet – hierbei findet derzeit der Abstimmungsprozess zwischen Kommission und den Mitgliedstaaten statt.

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