EU-Parlament stimmt für Verbot des gemeinsamen Einkaufs – Schwarzer Tag für die Vertragsfreiheit und das Genossenschaftswesen

Das Plenum des Europäischen Parlaments stimmte jüngst dem umstrittenen Bericht über unlautere Handelspraktiken in der Lebensmittelversorgungskette zu. Dies könnte zukünftig den gemeinsamen Einkauf im Verbund unmöglich machen, warnt DER MITTELSTANDSVERBUND. Besserung können nunmehr noch die Verhandlungen mit dem Rat der EU bringen.

Brüssel, 25.10.2018 – Der federführende Ausschuss im Europäischen Parlament hatte bereits Anfang Oktober seinen Bericht zu dem Richtlinienvorschlag über unlautere Handelspraktiken in den Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmen in der Lebensmittelversorgungskette angenommen. Der Bericht führte zu einer wesentlichen Verschlechterung des ursprünglichen Ansatzes der Europäischen Kommission. Hauptkritikpunkte waren die Ausweitung des Schutzbereichs auf große Lebensmittelproduzenten sowie das vorgeschlagene Verbot des gemeinsamen Einkaufs.

EU-Parlament stimmt für Verbot des gemeinsamen Einkaufs – Schwarzer Tag für das GenossenschaftswesenDer Bericht wurde am 25. Oktober 2018 im EP-Plenum angenommen. „Die Abstimmung im EU-Parlament ist ein Schlag ins Gesicht des mittelständischen Lebensmittelhandels und geht weit über das hinaus, was die Kommission gefordert hat. Das ursprüngliche Ziel der Kommission, Kleinst-, kleine und mittlere Erzeuger (KMU) und Erzeugergemeinschaften von Lebensmitteln zu schützen, wurde gründlich verfehlt.“, so Dr. Ludwig Veltmann, Hauptgeschäftsführer des MITTELSTANDSVERBUNDES. 

Es gehe um nicht weniger als die mittelständische Wirtschaftsstruktur, die von Genossenschaften und Kooperationen getragen ist und gerade kleinen und mittleren Handels- und Handwerksunternehmen das Überleben im Wettbewerb gegen Großunternehmen sichert. Die derzeitige Entscheidungslage diene bestenfalls einigen Großkonzernen und schade damit letztlich der Landwirtschaft selbst, so Veltmann weiter.

Die Entscheidung war im Parlament durchaus nicht unumstritten. Die 170 Gegenstimmen müsse Berichterstatter, Paolo de Castro, nun ernst nehmen und den vollen Rahmen seines Mandats ausschöpfen, um das Schlimmste zu verhindern, so Veltmann.

Auch dem Rat der Minister dürfte nunmehr klar sein, dass die Maximalforderungen des Berichts auf dünnen Beinen stehen. Dies insbesondere vor dem Hintergrund, dass gerade die Forderung des Verbots des gemeinsamen Einkaufs von den Initiatoren im AGRI-Ausschuss im Nachhinein relativiert wurde, ein Verbot genossenschaftlich organsierter Einzelhändler damit nicht beabsichtigt ist.

DER MITTELSTANDSVERBUND appelliert nun an den Rat der Europäischen Union, im Sinne eines zukunftsfähigen Mittelstandes auf allen Handelsstufen abzustimmen. Eine Regulierungsspirale gegen die Marktwirtschaft und die notwendige vertragliche Freiheit zur Sicherung des Wettbewerbs gilt es dringend abzuwenden.

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