EU-Verbandsklagen: Rat verabschiedet allgemeine Ausrichtung

Nach langen Verhandlungen einigten sich die Mitgliedstaaten nunmehr auf ihre Position zum Vorschlag über eine europaweite Verbandsklage. Als Vereinheitlichung nationaler Vorschriften gedacht, wird der Ansatz des Rates hingegen für eine Vertiefung des europäischen Flickenteppichs sorgen.

Brüssel, 04.12.2019 – Nach der Vorstellung der Europäischen Kommission, die einen entsprechenden Vorschlag im April 2018 präsentierte, sollten Verbraucherverbände zukünftig in die Lage versetzt werden, Verbraucherrechtsverstöße nicht nur abzumahnen, sondern darüber hinaus kollektiv für die betroffenen Verbraucher Schadensersatz und Minderung des Kaufpreises zu verlangen. Die Mitgliedstaaten sollten frei in ihrer Entscheidung bleiben, ob sich Verbraucher dabei aktiv an einer Klage beteiligen müssen oder automatisch Teil der Klage werden, sollten sie sich nicht innerhalb einer Frist gemeldet haben.

DER MITTELSTANDSVERBUND kritisierte bereits diesen Ansatz der Kommission. Aufgrund fehlender Schutzmechanismen könnte ein solches Instrument zu rechtmissbräuchlichen Klagen gegen Unternehmen eingesetzt werden.

Der nunmehr im Rat der EU gefundene Kompromiss unter den Mitgliedstaaten bringt keine Linderung: Auch nach den Vorstellungen der Minister sollen Mitgliedstaaten zukünftig entscheiden können, ob Verbraucher in eine Verbandsklage aktiv einwilligen müssen, oder ob ein Schweigen hierzu ausreichen soll.

Auch wurden die Voraussetzungen, unter denen ein Verband für Rechte für Verbraucher geltend machen kann, nicht streng genug gezogen. „Unverständlich, dass in Deutschland der Gesetzgeber derzeit für eine Eindämmung missbräuchlicher Abmahnungen kämpft und in Europa alle Zeichen auf mehr Abmahn-Missbrauch zu stehen scheinen“, so Tim Geier, Geschäftsführer Büro Brüssel, DER MITTELSTANDSVERBUND. „Auch in Deutschland erleben wir bei der gerichtlichen Aufarbeitung des Diesel-Skandals teils skurrile Situationen, in denen Kanzleien und Verbände um die Gunst der Verbraucher buhlen. Hier stehen klar wirtschaftliche Interessen im Vordergrund – der Verbraucher kommt dann erst an zweiter Stelle“, so Geier weiter.

DER MITTELSTANDSVEBRUND fordert daher, dass sich die Mitgliedstaaten in den weiteren Verhandlungen dafür einsetzen, dass missbräuchliche Sammelklagen erschwert werden. Nur so kann ein wirklicher Nutzen für Verbraucher geschaffen werden. Mit Blick auf Deutschland sollte zudem überlegt werden, dieses Instrument nicht insgesamt auch für Unternehmen zu öffnen. Denn: Gerade in Kartellfällen sind Einzelschäden oft schwer nachweisbar, Verfahren teuer und langwierig. Hier könnte ein Instrument der kollektiven Rechtsdurchsetzung einen wirklichen Mehrwert bringen.

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