EuGH: Berufskraftfahrer müssen außerhalb des Fahrzeugs ruhen

Berufskraftfahrer dürfen die ihnen zustehende regelmäßige wöchentliche Ruhezeit nicht in ihrem Fahrzeug verbringen. Für die tägliche Ruhezeit gilt das nicht, entschied der EuGH mit seinem Urteil vom 20. Dezember 2017.

Luxemburg, 05.02.2018 – Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit Urteil vom 20. Dezember 2017 (C-102/16) entschieden, dass Berufskraftfahrer ihre regelmäßige wöchentliche Ruhezeit nicht in ihrem Fahrzeug verbringen dürfen. Für die reduzierte wöchentliche Ruhezeit kann unter Umständen anderes gelten.

EuGH: Berufskraftfahrer müssen außerhalb des Fahrzeugs ruhen.Hintergrund der Entscheidung ist eine Klage eines belgischen Transportunternehmens gegen einen Königlichen Erlass des Staatsrats Belgien. Nach diesem Erlass kann eine Geldbuße in Höhe von 1.800 Euro verhängt werden, falls der Fahrer die regelmäßige wöchentliche Ruhezeit in seinem Lkw verbringt.

Das Transportunternehmen als Arbeitgeber hält den Erlass für unvereinbar mit dem Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Strafen. Das Verbot, die regelmäßige wöchentliche Ruhezeit im Fahrzeug zu verbringen, widerspreche der Unionsverordnung EG Nr. 561/2006 zur Harmonisierung bestimmter Sozialvorschriften im Straßenverkehr und zur Änderung der Verordnungen (EWG) Nr. 3821/85 und (EG) Nr. 2135/98 des Rates sowie zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 3820/85 des Rates.

Der belgische Staat hingegen argumentierte, dass die Unionsverordnung die Fahrer verpflichtet, eine regelmäßige tägliche Ruhezeit von mindestens elf Stunden – welche unter bestimmten Voraussetzungen auf neun Stunden reduziert werden darf – sowie eine regelmäßige wöchentliche Ruhezeit von 45 Stunden – die unter bestimmten Voraussetzungen auf 24 Stunden reduziert werden darf – einzuhalten.

Aufgrund der Klage ersuchte der Staatsrat den EuGH, die Anforderungen, die an die Verordnung gestellt werden, klarzustellen. Er fragt an, ob davon auszugehen sei, dass die Verordnung ein implizites Verbot enthalte, die regelmäßige wöchentliche Ruhezeit im Fahrzeug zu verbringen.

Der EuGH hat hierauf wie folgt geantwortet: Im Straßentransportsektor dürfen die Fahrer die ihnen zustehende regelmäßige wöchentliche Ruhezeit nicht in ihrem Fahrzeug verbringen. Die Verordnung meint immer dann, wenn sie gleichzeitig die Begriffe "regelmäßige wöchentliche Ruhezeit" und "reduzierte wöchentliche Ruhezeit" verwendet, den allgemeinen Ausdruck "wöchentliche Ruhezeit". Der Unionsgesetzgeber hatte die Absicht, dem Fahrer zu erlauben, die reduzierten wöchentlichen Ruhezeiten im Fahrzeug zu verbringen, und ihm dies umgekehrt für die regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeiten zu verbieten.

Ziel sei die Verbesserung der Arbeitsbedingungen sowie der allgemeinen Sicherheit im Straßenverkehr. Die Fahrerkabine sei kein geeigneter Ort für längere Ruhezeiträume, mit Ausnahme der täglichen Ruhezeiten und der reduzierten wöchentlichen Ruhezeiten. Die Unionsverordnung zur Harmonisierung der Sozialvorschriften im Straßentransportsektor enthalte offensichtlich ein Verbot für Kraftfahrer, ihre regelmäßige wöchentliche Ruhezeit in einem Fahrzeug zu verbringen.

Zudem sei der Grundsatz der Gesetzmäßigkeit von Strafen nicht verletzt. Denn das Verbot, die regelmäßige wöchentliche Ruhezeit im Fahrzeug zu verbringen, sei schließlich in der Verordnung enthalten. Diese verpflichte die Mitgliedstaaten, für Verstöße gegen diese Verordnung Sanktionen vorzusehen. Es sei Sache der Mitgliedstaaten, geeignete Sanktionen festzulegen.

Die in Deutschland angewandte Auslegung der Verordnung sieht ebenfalls vor, dass das Verbringen der regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeit im Fahrzeug verboten ist. Verstöße werden hierzulande mit Bußgeldern geahndet.

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