Europäische Kommission setzt neue Maßstäbe für klimafreundliches Fahren

Mit einem jüngst vorgestellten Paket für saubere Mobilität startet die Europäische Kommission einen weiteren Versuch, die Pariser Klimaziele zu verwirklichen. Eine Quote für Elektroautos ist hingegen nicht Teil des neuen Vorstoßes.

Brüssel, 14.11.2017 – Nach der politischen Einigung von rund 200 Ländern Ende 2015 in Paris trat knapp ein Jahr später das Paris-Protokoll in Kraft. Zum Redaktionsschluss haben bereits 170 der Unterzeichnerstaaten das Abkommen auch ratifiziert – darunter die Europäische Union und damit alle EU-Mitgliedstaaten.

Europäische Kommission setzt neue Maßstäbe für klimafreundliches Fahren

Wesentlicher Bestandteile des Protokolls sind:

  • eine deutliche Begrenzung des Anstiegs der weltweiten Durchschnittstemperatur auf deutlich unter 2 °C gegenüber vorindustriellen Werten,
  • Anstrengungen dahingehend, dass die weltweiten Emissionen möglichst bald ihren Gipfel überschreiten, wobei den Entwicklungsländern hierfür mehr Zeit eingeräumt wird sowie
  • eine rasche nachfolgende Emissionssenkung auf Grundlage der besten verfügbaren wissenschaftlichen Erkenntnisse.

Allein die Europäische Union versprach dabei, die Emissionen um 40 Prozent bis 2030 zu senken – ein engagiertes Ziel, sieht man diese Anstrengungen vor dem Hintergrund des aktuellen Diesel-Skandals.

Gleichsam als Reaktion auf die jüngsten Geschehnisse verabschiedete die Europäische Kommission daher am 08. November ihr Maßnahmenpaket, um die Pariser Zielsetzungen im Bereich der Mobilität umzusetzen.

Deutliche CO2-Reduktion

Kernelement des Pakets ist ein Rechtsakt zur Reduzierung der durchschnittlichen CO2-Emissionen bei neuen PKW und neuen Lieferwagen. Hierfür schlägt die Kommission ein abgestuftes System vor. So müssen die durchschnittlichen Emissionen neu zugelassener Fahrzeuge dieser Klassen bis 2025 um 15 Prozent und ab 2030 um 30 Prozent gegenüber den Werten aus 2021 gesenkt werden. Basis ist ein Ausstoß von 95 Gramm CO2 pro Kilometer bei Pkw und 147 Gramm bei leichten Nutzfahrzeugen.

Förderung geringerer Werte

Um der Auto-Industrie einen Anreiz für emissionsarme Fahrzeuge zu bieten, soll ein Anreizsystem für Hersteller geschaffen werden: Wenn die Konzerne ihren Anteil an Modellen mit wenig oder gar keinen Abgasen rasch steigern, sollen sie beim Erreichen der CO2-Ziele Bonuspunkte bekommen. In einem noch festzulegenden Verfahren könnten Automobilhersteller daher die festzulegenden CO2-Werte für den Rest der Fahrzeugflotte überschreiten, sollten auf der anderen Seite aber abgasarme oder abgasfreie Automobile anbieten.

Technologieneutralität

Das noch zu schaffende Bonus-System soll dabei technologieneutral ausgestaltet werden. Hersteller von abgasarmen oder abgasfreien PKW – gleich welcher Art – sollen in den Genuss des Bonus-Systems kommen.

Der verkehrspolitische Sprecher der CSU-Europagruppe im Europäischen Parlament, Markus Ferber sagte hierzu: "Wir brauchen Anreize für Hersteller und Verbraucher, aber keine Verbote. Ich begrüße den technologieneutralen und positiven Ansatz der EU-Kommission zur Förderung von alternativen Antriebstechnologien.“

Auch nach Ansicht der Kommission sollen die Hersteller selbst entscheiden, welche Technologien sie zur Erfüllung ihrer Zielvorgaben für die spezifischen Emissionen einsetzen – ein Ende des Verbrennungsmotors wurde mit dem Maßnahmenpaket mithin nur bedingt eingeläutet.

Neue Regeln für „kombinierten Verkehr“

Bereits seit 1992 bestehen die europäischen Vorschriften über den sogenannten „kombinierten Verkehr“.

  • Darunter versteht man Güterbeförderungen zwischen Mitgliedstaaten, bei denen das Fahrzeug die Zu- und Ablaufstrecke auf der Straße und den übrigen Teil der Strecke auf der Schiene oder auf einer Binnenwasserstraße oder auf See, sofern diese mehr als 100 km Luftlinie beträgt, zurücklegt.
  • Der EU-Rechtsakt legt die Formalitäten zur Erstellung der hierfür notwendigen Dokumente fest.
  • Zudem wird festgelegt, dass jeder in einem Mitgliedstaat niedergelassene Verkehrsunternehmer, der die Voraussetzungen für den Zugang zum Beruf und für den Zugang zum Markt für den Güterverkehr zwischen Mitgliedstaaten erfüllt, im Rahmen des kombinierten Verkehrs zwischen Mitgliedstaaten innerstaatliche oder grenzüberschreitende Zu- und/oder Ablaufverkehre auf der Straße durchführen darf, die Bestandteil des kombinierten Verkehrs sind.
  • Zudem enthält die EU-Vorschrift ein Anreizsystem für die Einrichtung solcher Infrastrukturen.

Zur Erleichterung derartiger Beförderungen stellte die Kommission im Rahmen des Maßnahmenpaketes eine Überarbeitung der bestehenden Regeln vor. Das Ziel: Mehr Güterverkehr von der Straße auf die Gewässer bzw. Schienen – als emissionsarmere Logistiksysteme – zu bringen.

Hierzu soll der Begriff „kombinierter Verkehr“ genauer definiert und sachlich erweitert werden, um Abgrenzungsschwierigkeiten zu vermeiden. Zudem werden durch den Vorschlag die durch die Mitgliedstaaten zu leistenden Maßnahmen zur wirtschaftlichen Unterstützung über Steuernachlässe hinaus auf Investitionen in multimodale Terminals und möglicherweise weitere finanzielle Anreize ausgeweitet.

In Deutschland bestehen seit diesem Jahr Fördermöglichkeiten zum Ausbau solcher kombinierten Transportsysteme: Die Höhe der Zuwendungen beträgt dabei bis zu 80 Prozent der förderfähigen Anlagenteile.

Fazit

Der Vorstoß der Europäischen Kommission ist ambitioniert. Auch DER MITTELSTANDSVERBUND erwartet ein hohes Engagement, wenn es um die Förderung von Elektromobilität im Speziellen beziehungsweise alternativer Logistiksysteme im Allgemeinen geht. Es wird sich nunmehr in der Umsetzung dieser teils noch sehr oberflächlichen Vorschläge zeigen, ob die Europäische Union halten kann, was sie versprochen hat.

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