Förderung des lokalen Handels: EU stellt Mitgliedstaaten Hausaufgaben

In einer neuen Mitteilung identifiziert die Europäische Kommission die sich stellenden Aufgaben für nationale Gesetzgeber und Behörden, um den lokalen Handel zu fördern. Zur Schaffung eines besseren Umfelds für Händler hat die Kommission zusätzlich eine Methodologie entwickelt.

Brüssel, 30. April 2018 – Bereits kurz nach seinem Amtsantritt versprach Kommission-Präsident Juncker Verbesserungen des regulatorischen Umfelds für den Handel. Mit der nunmehr veröffentlichten Mitteilung der Europäischen Kommission zur „Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Einzelhandelsbranche in Europa“ wurde dieses Versprechen eingelöst.

Förderung des lokalen Handels: EU stellt Mitgliedstaaten Hausaufgaben.Die Kommission erkennt darin zunächst den wichtigen Anteil des Einzelhandels an der Gesamtwirtschaftsleistung an, sieht gleichzeitig jedoch erhebliches Wachstumspotential in diesem Wirtschaftszweig. „Die Zukunft der europäischen Einzelhandelsbranche – und unserer Wirtschaft im Allgemeinen – hängt davon ab, ob sie innovative Geschäftsmodelle entwickeln und neue Chancen wie den elektronischen Handel möglichst vorteilhaft nutzen kann.“, konstatiert daher auch die für den EU-Binnenmarkt zuständige Kommissarin, Elżbieta Bieńkowska.

Zur Stärkung des Einzelhandels gibt die Kommission den Mitgliedstaaten Empfehlungen mit auf den Weg:

  • Erleichterung der Niederlassung im Einzelhandel:

Die Kommission stellt fest, dass in vielen Mitgliedstaaten weiterhin Niederlassungsbeschränkungen in Form von Raumordnungs- oder Städteplanungsvorschriften oder sortimentsabhängige Niederlassungsvorschriften bestehen. Die Mitgliedstaaten sollen daher ihre nationalen Vorschriften auf die Vereinbarkeit mit EU-Recht erneut überprüfen. Allen voran soll die Dienstleistungsfreiheit gewährleistet werden, welche diskriminierende aber auch unverhältnismäßige staatliche Maßnahmen untersagt.

  • Abbau von Beschränkungen für den alltäglichen Betrieb von Einzelhandelsgeschäften:

Betriebsbeschränkungen könnten zu einer erheblichen Belastung für die Unternehmen werden und deren Produktivität beeinträchtigen. Aus diesem Grund hat die Kommission bewährte Verfahrensweisen entwickelt. Diese beziehen sich insbesondere auf die Bereiche: Verkaufsförderung und Preisnachlässe, Ladenöffnungszeiten, spezifische Steuern für Einzelhändler, Produktkauf in anderen Mitgliedstaaten. Insgesamt sollen die diesbezüglich bestehenden Regeln – etwa die Beschränkung der Ladenöffnungszeiten – auf ihre Notwendigkeit und vor allem Aktualität hin überprüft werden. Ziel ist es dabei, gleiche Wettbewerbsbedingungen im Einzelhandel sowie faire und effiziente Lieferketten sicherzustellen, und gleichzeitig die Freiheit, gerechtfertigte Gemeinwohlziele zu verfolgen, nicht einzuschränken.

  • Beschränkungen in den Vertragsbeziehungen zwischen Unternehmern:

In vielen Mitgliedstaaten bestehen Regeln zum Ausgleich von Ungleichgewichten in den Vertragsbeziehungen von Unternehmern. Auch wenn die Europäische Kommission viele dieser Regeln für notwendig erachtet, um insbesondere schwächere Vertragspartner zu schützen, stellt sie doch auch klar, dass unternehmerische Vertragsbeziehungen nicht über das Maß hinaus einer Regulierung unterliegen sollten. Dies ist insoweit beachtlich, als dass die Europäische Kommission jüngst ihre Vorschläge zur Verbesserung der Vertragsbeziehungen in der Lebensmittelversorgungskette vorgestellt hat.

  • Neue Ansätze zur Förderung lebendiger Innenstädte:

Zur Wiederbelebung der Innenstädte hat die Kommission eine Methodologie für Kommunen und Gemeinden veröffentlicht. Mithilfe des Leitfadens, der Best Practices ebenso wie Entscheidungsbäume bereitstellt, sollen die Kommunen vor allem eine Vernetzung ihrer Händler vor Ort gewährleisten und diese auf die sich stellenden Aufgaben der Digitalisierung vorbereiten.

Die Kommission zeigt mit der vorliegenden Mitteilung ein klares Bekenntnis zur Unterstützung des lokalen Handels. Sie erkennt die strukturellen Nachteile an, die Händler gegenüber großen Internetgiganten haben. Richtig ist auch die Unterstützung der Kommunen als zentraler Akteur einer funktionierenden Einzelhandelslandschaft vor Ort.

Auch die Ermahnung der Mitgliedstaaten, bestehende Niederlassungshindernisse abzubauen, ist richtig. Diese würden den Händlern ebenso zugutekommen wie solche, die ihr Geschäftsfeld in das EU-Ausland erweitern möchten. Nicht allzu selten werden sie dort mit allgemein gehaltenen Vorschriften konfrontiert, die jedoch letztendlich nur auf die Beschränkung des Marktzutritts ausländischer Händler richtet.

DER MITTELTSANDSVERBUND betont in diesem Zusammenhang, dass auch Verbundgruppen jederzeit die Möglichkeit haben, unzulässige Marktzutrittsbeschränkungen im EU-Binnenmarkt bei der Kommission zu adressieren. Diese kann danach im besten Fall die betreffenden Mitgliedstaaten auffordern, diese abzubauen, sollten sie tatsächlich unzulässig oder unverhältnismäßig sein. Gerne unterstützt Sie dabei DER MITTELSTANDSVERBUND.

Eines unterschlägt jedoch die EU-Kommission: Auch EU-Regulierung führt in vielen Fällen zu einer Mehrbelastung für den Handel -die meisten Verbundgruppen dürften dies aktuell im Rahmen der Vorbereitungen für die im Mai in Kraft tretende Datenschutzgrundverordnung erneut erleben. Es bleibt daher das Petitum des MITTELSTANDSVERBUNDs, unnötige Bürokratie auch auf europäischer Ebene abzubauen

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