Kommission macht Vorschläge für die gegenseitige Anerkennung von Waren

Die Kommission schlug am 17. Dezember 2017 eine neue Verordnung über die gegenseitige Anerkennung von Waren vor – mit dem Ziel, die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung zu verbessern sowie sicherzustellen, dass dieser in der Praxis effizient und unmittelbar funktionieren kann.

Brüssel, 13.02.2018 – Der Grundsatz der „gegenseitigen Anerkennung“ stellt innerhalb des Binnenmarkts den freien Warenverkehr von Produkten sicher, die in einem Mitgliedstaat rechtmäßig in Verkehr gebracht wurden. Dies berechtigt Hersteller und Importeure, ihre Produkte in ganz Europa ohne zusätzliche Anforderungen zu verkaufen.

Die Kommission schlug am 17. Dezember 2017 eine neue Verordnung über die gegenseitige Anerkennung von Waren vor .Allerdings sieht die Praxis komplexer aus. Unternehmen, die Waren wie Schuhe, Geschirr oder Möbel in einem anderen Mitgliedstaat verkaufen möchten, sehen sich häufig mit Hemmnissen, Verzögerungen und zusätzlichen Kosten konfrontiert. Abhilfe soll die neue Verordnung schaffen, denn diese soll die alte Verordnung (EG) Nr. 764/2008 ersetzen.

Durch das neue Verfahren wird sich die Wartezeit von Unternehmen für das Inverkehrbringen neuer Produkte von bislang einigen Jahren auf einige Monate verkürzen. Darüber hinaus werden Unternehmen eine freiwillige Erklärung als Nachweis verwenden können, welche belegt, dass ihre Produkte alle relevanten Rechtsvorschriften in ihrem Land einhalten. So können die zuständigen Behörden in anderen Mitgliedstaaten leichter beurteilen, ob der Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung anzuwenden ist.

Zudem soll ein Problemlösungsverfahren die schnellere Beilegung von Streitigkeiten zwischen Unternehmen und nationalen Behörden ermöglichen. DER MITTELSTANDSVERBUND wird die weitere Entwicklung verfolgen, um mögliche Auswirkungen für die Verbundgruppen auszuloten.

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