Kommission prüft Mehrwertsteuer-Rückerstattungen in den Mitgliedstaaten

Die Europäische Kommission hat am 15. Februar eine Konformitätsprüfung eingeleitet, um zu prüfen, ob die Mehrwertsteuererstattungen an Unternehmen in den EU-Mitgliedstaaten mit dem geltenden EU-Recht und der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs in Einklang stehen.

Brüssel, 15.02.2018 – Der fehlende Zugang zu einem einfachen und schnellen Verfahren zur Erstattung der Mehrwertsteuer kann erhebliche Auswirkungen auf die Cashflows und die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen haben. Dies gilt insbesondere für die kleinsten Unternehmen, die es sich nicht leisten können, lange und beschwerliche Verfahren durchlaufen zu müssen, um die Mehrwertsteuer zu erhalten, die ihnen vom Staat geschuldet wird.

Kommission prüft Mehrwertsteuer-Rückerstattungen in den MitgliedstaatenIn den nächsten acht Monaten werden die Steuervorschriften in den einzelnen Mitgliedstaaten überprüft, um sicherzustellen, dass die Erstattungsverfahren es den Unternehmen ermöglichen, Mehrwertsteuerguthaben sowohl im eigenen Land als auch in anderen EU-Ländern schnell und einfach zurückzufordern.

In der Studie wird beispielsweise untersucht, wie lange es dauert, bis die Verfahren in jedem Land abgeschlossen sind, und welche unnötigen Hürden im System bestehen, die finanzielle Risiken für die Unternehmen mit sich bringen können.

Die Kommission könnte beschließen, bei Verstößen gegen die Vorschriften Vertragsverletzungsverfahren einzuleiten. Diese Maßnahme ist Teil der Bemühungen der Kommission um einen einheitlichen Mehrwertsteuerraum, in dem der Verwaltungsaufwand für die Unternehmen, insbesondere für Kleinstunternehmen und KMU, drastisch reduziert wird.

Hintergrund

Die Europäische Kommission hat im Oktober 2017 Pläne für die größte Reform der EU-Mehrwertsteuervorschriften seit einem Vierteljahrhundert vorgelegt. Durch die Neuregelung soll das System für Regierungen und Unternehmen gleichermaßen verbessert und modernisiert werden.

Insgesamt gehen jedes Jahr mehr als 150 Milliarden Euro an Mehrwertsteuern verloren, sodass den Mitgliedstaaten Einnahmen fehlen, die für Schulen, Straßen und Gesundheitsversorgung verwendet werden könnten. Schätzungen zufolge verursacht allein der grenzüberschreitende Betrug Mehrwertsteuereinbußen von rund 50 Milliarden Euro – dies entspricht 100 Euro pro EU-Bürger – jährlich. Diese Gelder können zur Finanzierung von kriminellen Vereinigungen, einschließlich des Terrorismus, genutzt werden. Schätzungen zufolge könnten diese Ausfälle durch die vorgeschlagene Reform um 80 Prozent verringert werden.

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