MITTELSTANDSVERBUND beteiligt sich an EU-Konsultation zur grenzüberschreitenden Umsatzbesteuerung – Aufwand für Unternehmen muss verringert werden

Über seinen europäischen Dachverband hat sich DER MITTELSTANDSVERBUND an einer EU-Konsultation zur EU-weiten Umsatzbesteuerung im grenzüberschreitenden Handel beteiligt. Die EU-Kommission sollte sich dafür einsetzen, die sehr hohe Komplexität der unterschiedlichen Vorgaben weiter zu verringern. Andernfalls werden sich gerade kleinere Händler auch zukünftig scheuen, grenzüberschreitend tätig zu werden.

Berlin/Brüssel, 21.04.2022 – Die Umsatzbesteuerung innerhalb der EU stellt für Unternehmen, die grenzüberschreitend tätig werden wollen, durch ihre Komplexität eine hohe Hürde dar. Durch die Steuerhoheit der Mitgliedstaaten unterscheiden sich nicht nur die nationalen Umsatzsteuersätze, sondern vor allem auch die Vorgaben in Bezug auf Melde- und Registrierungspflichten. Trotz der langfristigen Bemühungen um Vereinheitlichung im Rahmen der Mehrwertsteuersystemrichtlinie bleibt diese Komplexität weitgehend ungebrochen. Hieran haben auch Maßnahmen zur Vereinfachung in jüngster Zeit – insbesondere die Einführung des sogenannten One-Stop-Shops bzw. Import-One-Stop-Shops als neuem Meldeverfahren – im Grundsatz nur wenig ändern können. Gleichzeitig wächst im Zuge des wachsenden Online-Handels und der damit verbundenen Absatzmöglichkeiten der Bedarf nach einer praktikableren Umsatzbesteuerung im grenzüberschreitenden Handel innerhalb der EU. Die Europäische Kommission hat vor diesem Hintergrund im Januar 2022 eine Konsultation zur „Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter“ eröffnet, um die bestehenden Probleme besser zu erfassen und konkrete Bedarfe der unternehmerischen Praxis für zukünftige Anpassungen des EU-Mehrwertsteuerrahmens zu berücksichtigen. 

DER MITTELSTANDSVERBUND hat sich über seinen europäischen Dachverband Independent Retail Europe an der laufenden Konsultation beteiligt, da die Anforderungen der grenzüberschreitenden Umsatzbesteuerung auch für die mittelständischen Händler in Deutschland eine Belastung darstellen. In die Rückmeldung des MITTELSTANDSVERBUNDES sind maßgeblich die konkreten Einschätzungen und Anregungen aus der Mitgliedschaft eingeflossen. Auch Independent Retail Europe wird im Rahmen der Beteiligung an der Konsultation dafür Sorge tragen, dass die besondere Situation gewerblicher Verbundgruppen und der darin organisierten Händler Berücksichtigung findet. Die Konsultation besteht dabei aus drei Bereichen: Der erste Teil befasst sich mit digitalen Meldepflichten bei der Umsatzsteuer, der zweite Teil widmet sich der umsatzsteuerlichen Behandlung der Plattformwirtschaft, während der dritte Teil die drängenden Fragen der bisher sehr komplexen Registrierungspflichten in den Mitgliedstaaten sowie die neuen Möglichkeiten einer einzigen Anlaufstelle für die Mehrwertsteuerklärung behandelt.

Ohne Frage stellt eine spürbare Verringerung der Komplexität bei der grenzüberschreitenden Umsatzbesteuerung in der EU eine Herausforderung für die Europäische Kommission dar. Durch die Steuerhoheit der Mitgliedstaaten sind die Möglichkeiten der Kommission zur direkten Einflussnahme begrenzt. Dennoch kann und muss die Kommission aus Sicht des MITTELSTANDSVERBUNDES ihre Kompetenzen nutzen, um auf eine weitere Vereinheitlichung der unterschiedlichen Vorgaben in den Mitgliedstaaten und vor allem auf Vereinfachungenbei den Registrierungs- und Meldepflichten hinzuwirken. Gerade in einem zunehmend digitalisierten Handel dürfen der hohe Aufwand und Unklarheiten bezüglich der jeweils gültigen Vorgaben nicht mehr dafür sorgen, dass gerade kleinere Händler im Zweifelsfall lieber auf Lieferungen in andere Mitgliedstaaten verzichten. Denn dies würde es den Digitalkonzernen mit ihren etablierten Online-Plattformen noch leichter machen, ihre schon heute sehr große Marktmacht weiter auszubauen. Dies zu verhindern, ist in anderen Bereichen selbst erklärter Anspruch der Europäischen Kommission und muss es in den Augen des MITTELSTANDSVERBUNDES auch in diesem Fall sein. Es ist daher sehr zu hoffen, dass die Kommission die Konsultation zum Anlass für weitere Vereinfachungen nimmt und dabei auch die Rückmeldungen aus dem kooperierenden Mittelstand berücksichtigt. 

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