Nachhaltigkeitsberichterstattung: Kooperationen nicht mitgedacht

Am 21. Juni 2022 einigten sich der Rat und das Europäische Parlament über die Ausgestaltung einer zukünftigen Nachhaltigkeitsberichterstattung. Die besondere Situation von Verbundgruppen wurde dabei nicht beachtet und wird zukünftig zu doppeltem Prüfungsaufwand führen.

Brüssel, 28. Juni 2022 – Als Teil des „Grünen Deals“ hatte die Europäische Kommission im vergangenen Jahr die Richtlinie über eine Nachhaltigkeitsberichterstattung vorgeschlagen. Sind aktuell lediglich besonders große Unternehmen von einer nicht-finanziellen Berichtspflicht betroffen, werden nunmehr auch mittelständische Unternehmen von den neuen Berichtspflichten erfasst sein.

Zukünftig sind danach neben großen Unternehmen von öffentlichem Interesse alle großen Unternehmen betroffen. Letztere nur soweit sie zwei der drei folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Durchschnittliche Beschäftigtenzahl von 250 Mitarbeitern,
  • Einer Bilanzsumme von mindestens 20 000 000 EUR oder
  • Nettoumsatzerlöse von mindestens 40 000 000 EUR

Weiterhin sind alle börsennotierten Unternehmen von den neuen Pflichten erfasst. Für Letztere besteht eine Opt-Out-Möglichkeit bis 2028.

In Konzernunternehmen sind auch für die Berichterstattung ihrer Tochterunternehmen zuständig. DER MITTELSTANDSVERBUND hatte sich vor allem in diesem Zusammenhang dafür eingesetzt, dass auch Verbundgruppen von dieser Privilegierung innerhalb von Konzernen profitieren können: Auch in Verbundgruppen sollte es daher der Zentrale erlaubt sein, für ihre von den neuen Pflichten betroffenen Anschlusshäuser bzw. Mitglieder berichten zu können. „Der nunmehr gefundene Kompromiss wird zu unnötigen Doppelungen in den Berichtspflichten führen“, meint Tim Geier, Geschäftsführer Büro Brüssel, DER MITTELSTANDSVERBUND. „Eine einfache Anwendung der Konzernvorschriften auf Verbünde hätte diesen viel zukünftigen administrativen Aufwand erspart, ohne die Zielsetzung einer Transparenz von Unternehmen zu gefährden“ so Geier weiter.

Zudem wurde der Umfang der nichtfinanziellen Berichterstattung erheblich ausgeweitet. Neben einer allgemeinen Nachhaltigkeitsberichterstattung sollen zukünftig folgende Punkte in den Bericht aufgenommen werden:

  • Entgeltgleichheit und Gleichbehandlung am Arbeitsplatz,
  • Arbeitsbedingungen, einschließlich sicherer Arbeitsplätze,
  • Achtung von Menschenrechten,

Die Richtlinie legt zudem dar, in welcher Art und Weise über die Nachhaltigkeitsstrategie in einem Unternehmen berichtet werden soll. Die Darstellung muss insbesondere folgendes umfassen:

  • das Geschäftsmodell und die Nachhaltigkeitsstrategie,
  • die Nachhaltigkeitsziele und die Fortschritte bei der Erreichung dieser Ziele,
  • die Rolle der Geschäftsführungs-, Aufsichts- und Verwaltungsorgane in Bezug auf Nachhaltigkeitsbelange,
  • die wichtigsten tatsächlichen oder potenziellen nachteiligen Auswirkungen der Geschäftstätigkeit des Unternehmens unter Berücksichtigung der gesamten Wertschöpfungskette,
  • die wichtigsten Risiken für das Unternehmen im Zusammenhang mit Nachhaltigkeitsbelangen und wie das Unternehmen mit diesen Risiken umgeht sowie
  • das Verfahren zur Ermittlung der Nachhaltigkeits-relevanten Informationen.

Für die erfassten kleinen und mittleren Unternehmen erfolgt eine abgestufte Berichterstattung. 

Als Teil des Lageberichts muss die Berichterstattung zudem mit einem Prüfungsvermerk eines Wirtschaftsprüfers versehen werden.

Die Richtlinie wird für die einzelnen betroffenen Unternehmen gestaffelt in Kraft treten:

  • ab dem 01. Januar 2024 gelten die Vorschriften für große Unternehmen öffentlichen Interesses, die bereits einer nicht-finanziellen Berichterstattung unterliegen,
  • ein Jahr später, ab Januar 2025 gelten die Vorschriften dann für die restlichen großen Unternehmen,
  • ab Januar 2026 gelten die Vorschriften für börsennotierte KMU.

Fazit

Neben den aktuellen Vorbereitungen rund um die Compliance in der Lieferkette müssen Unternehmen – ob direkt oder indirekt von den Vorschriften betroffen – nunmehr weitere Informationen entlang der Wertschöpfungskette sammeln, auswerten und bereitstellen. Mittelständler sind dabei auf Unterstützung in Form von Berichts-Standards angewiesen, um die Lasten innerhalb des Betriebs zu begrenzen.

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