Neue Regeln zu Online-Plattformen: Innovations-Bremse aus Europa?

Die Standpunkte von Rat und Europäischem Parlament zum Vorschlag über die Regulierung von Online-Plattformen droht zur Innovationsbremse für den Handel zu werden. Der vordergründig gute Ansatz, gerade mittelständische Händler auf großen Plattformen zu schützen, könnte große Hindernisse für die Plattform-Ökonomie insgesamt bedeuten.

Brüssel, 07.12.2018 – Die Schlagzahl ist hoch: Erst im April diesen Jahres stellte die Europäische Kommission ihren Vorschlag für eine Verordnung zur Förderung von Fairness und Transparenz für gewerbliche Nutzer von Online- Vermittlungsdiensten vor. Betroffen von dem Vorschlag waren damit alle Plattform-basierten Dienstleistungen, wie etwa Marktplätze und Vergleichsportale.

Die Standpunkte von Rat und Europäischen Parlament zum Vorschlag über die Regulierung von Online-Plattformen droht zur Innovationsbremse für den Handel zu werden.Statt einer Auflistung starrer Ge- und Verbote setzte die Kommission dabei in ihrem Vorschlag auf Regeln zur Information der Plattform-Betreiber gegenüber den Plattform Nutzern. Von weiteren Regeln wurde bewusst abgesehen, um diesem neuen Wirtschaftszweig genug Freiraum zu belassen. Zudem fehlte es an Tatsachen, die weitergehende Regeln gerechtfertigt hätten.

Wie zu erwarten, war dies den Europaabgeordneten nicht genug: In der Abstimmung im zuständigen Binnenmarkt-Ausschuss wurden die von der Kommission vorgeschlagenen Regeln erheblich verschärft. So ergänzten die Abgeordneten den Text um eine schwarze Liste verbotener Handelspraktiken. Die einseitige Übertragung von Risiken oder die nicht unerhebliche Erschwerung der Kündigung des Plattform-Nutzungs-Vertrags soll danach beispielsweise verboten sein. Abgesehen von der Sinnhaftigkeit eines solchen Ansatzes stellen sich aufgrund der schwammigen Formulierungen viele Auslegungsfragen – eine wirkliche Hilfe für Plattform-Nutzer dürfte damit nicht verbunden sein.

Mehr noch: Die sich auch im Mittelstand und in Kooperationen entwickelnde Plattform-Ökonomie ist auf klare Regeln angewiesen; Ressourcen und Zeit in der Aufholjagd mit großen Plattformen ist bereits aktuell äußerst knapp. Sollten komplizierte Regeln zusätzlich beachtet werden müssen, würde dies gerade mittelständische Kooperationen vor erhebliche Befolgungskosten stellen. Zu erwartendes Ergebnis: Weiterer Abstand zwischen Mittelstand und etablierten Plattformen.

Weiterer Sprengstoff bietet der Parlaments-Bericht in Sachen „Zugang zu Informationen“ der Plattform-Nutzer: Ursprünglich war von der Europäische Kommission geplant, dass Plattform-Betreiber deren Nutzer lediglich in groben Zügen über die verwendete Logik beim Ranking von Angeboten erklärt werden muss. Das Europäische Parlament fordert hingegen eine Darstellung aller Parameter, die das Ranking beeinflussen. Die Gestaltung von Algorithmen und Logiken ist jedoch die Herzkammer digitaler Wirtschaft und muss entsprechend geschützt werden. Richtig ist, dass auch digitale Geschäftsmodelle in Richtung Sharing Economy denken sollten. Dies muss jedoch auf einer freiwilligen Basis der Beteiligten erfolgen. Ein Beteiligungsanspruch an Geschäftsgeheimnissen sollte daher in jedem Fall vermieden werden.

In diese Richtung geht der Ende November 2018 verabschiedete Standpunkt der Mitgliedstaaten in dieser Sache: Plattform-Betreiber sollten gegenüber ihren Nutzern klar darstellen, welche Daten auf der Plattform erzeugt werden, und – soweit dies der Fall ist – auf welche Art und Weise die Nutzer Zugang zu diesen Daten erhalten können. Auch sollte der Plattform-Betreiber, wenn er die erzeugten Daten an Dritte weitergibt, seine Nutzer darüber aufklären. Der Rat nimmt damit insgesamt eine Position ein, nach der zwar klare Transparenzregeln bestehen sollen, weitere Verpflichtungen der Plattform-Betreiber jedoch vermieden würden.

DER MITTELSTANDSVERBUND begrüßt diesen im Sinne der Kommission vorgeschlagenen und im Rat weiterentwickelten „light touch“ Ansatz. Weniger ist mehr sollte die Devise im Bereich der Regelung der Plattform-Ökonomie lauten – so hatten es bereits viele Mitglieder des MITTELSTANDSVERBUNDES gegenüber der Europäischen Kommission artikuliert.

Die Befürworter eines umfassenderen Ansatzes scheinen zudem zu übersehen, dass das bestehende Wettbewerbs- aber auch Lauterkeitsrecht eine Reihe von Vorgaben macht, die auch in der digitalen Welt gelten. Ohne Not sollte daher auf diesen Grundstock an Verhaltensregeln nicht aufgesattelt werden. Die Evidenz für die Notwendigkeit härterer Regeln würde zumindest zu keiner Zeit erbracht. Europa ist aufgefordert, die digitale Wirtschaft im Binnenmarkt zu stärken und nicht durch komplizierte Regeln unmöglich zu machen.

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