Neues System der Mehrwertsteuer: Kommission stellt Pläne vor

Es könnte der große Coup der Juncker-Kommission werden: Am 04. Oktober stellte die Europäische Kommission ihre Pläne zur Reformierung des Mehrwertsteuersystems in Europa vor.

Brüssel, 05.10.2017 – In Europa bestehen bereits harmonisierte Normen im Bereich der Mehrwertsteuer. Da den Mitgliedstaaten jedoch ein weiter Ermessensspielraum hinsichtlich der Höhe der Mehrwertsteuersätze beziehungsweise der ermäßigten Sätze zusteht, bleibt das System fehleranfällig und schwierig zu durchsteigen – gerade mit Blick auf mittelständische Unternehmen.

Neue Ansätze im europäischen MehrwertsteuersystemIn einem jüngst vorgestellten Aktionsplan stellt die Europäische Kommission daher neue Ansätze vor, die die Handhabung der unterschiedlichen Mehrwertsteuersysteme vereinfachen und Betrugsfällen vorbeugen soll.

Insbesondere soll der grenzüberschreitende Verkauf von Waren in gleicher Weise besteuert werden wie der Verkauf von Waren innerhalb desselben Mitgliedstaats.

Vier neue Eckpfeiler für das europäische Mehrwertsteuersystem

Weiterhin sollen vier neue Eckpfeiler die Transformation des europäischen Mehrwertsteuersystems gewährleisten:

  • Betrugsbekämpfung: Künftig wird auf den grenzüberschreitenden Handel zwischen Unternehmen eine Mehrwertsteuer erhoben. Diese Art von Handel ist derzeit von der Mehrwertsteuer befreit, was skrupellose Unternehmen dazu verleitet, die Mehrwertsteuer einzuziehen und dann zu verschwinden, ohne die Mehrwertsteuer an die Regierung abzuführen.
  • Zentrale Anlaufstelle: Dank einer zentralen Anlaufstelle wird es einfacher für grenzüberschreitend tätige Unternehmen, ihren mehrwertsteuerlichen Pflichten nachzukommen. Unternehmer können in einem einzigen Online-Portal in ihrer eigenen Sprache und nach den gleichen Regeln und administrativen Mustern wie in ihrem Heimatland Erklärungen abgeben und Zahlungen durchführen. Die Mitgliedstaaten leiten einander dann die Mehrwertsteuer weiter, wie dies bei elektronischen Dienstleistungen bereits der Fall ist.
  • Größere Kohärenz: Umstellung auf das „Bestimmungslandprinzip“, bei dem der endgültige Betrag der Mehrwertsteuer stets an den Mitgliedstaat des Endverbrauchers entrichtet wird und dem in diesem Mitgliedstaat geltenden Satz entspricht. Die Kommission hat seit Langem auf dieses Ziel hingearbeitet und wird dabei von den Mitgliedstaaten unterstützt. Bei elektronischen Dienstleistungen gilt der Grundsatz bereits.
  • Weniger Bürokratie: Vereinfachung der Vorschriften für die Rechnungslegung, sodass die Verkäufer auch beim grenzüberschreitenden Handel Rechnungen gemäß den Vorschriften ihres eigenen Landes stellen können. Die Unternehmen müssen künftig keine Liste von grenzüberschreitenden Transaktionen („zusammenfassende Meldung“) für ihre Finanzbehörde mehr erstellen.

DER MITTELSTANDSVERBUND setzt sich seit langem für eine Vereinfachung der Mehrwertsteuersysteme ein und begrüßt den Ansatz der Europäischen Kommission nunmehr ambitioniert in der Sache voranzukommen. Bereits letztes Jahr richtete die Europäische Kommission eine Expertengruppe zur Revision der bestehenden Mehrwertsteuer-Regeln ein. DER MITTELSTANDSVERBUND war und ist als Mitglied in dieser Gruppe vertreten und setzte sich für praxistaugliche Lösungen ein.

Die Kommission ist nunmehr aufgefordert, die im Aktionsplan aufgestellten Vorschläge zeitnah umzusetzen. Nach einer Diskussion über den Plan im Rat der EU sollen 2018 konkrete Vorschläge für eine endgültige Verbesserung des Mehrwertsteuersystems vorgestellt werden.

Der EU stehen im Bereich Steuern nur begrenzt Kompetenzen zu; So können allgemeine Rahmenbedingungen festgelegt werden, denen die Mitgliedstaaten einstimmig zustimmen müssen.

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