Rat nimmt UTP-Richtlinienvorschlag an: MITTELSTANDSVERBUND kritisiert Entscheidung

Der Vorschlag gegen unlautere Handelspraktiken in der Lebensmittelversorgungskette hat seine vorletzte Hürde genommen. Der wiederholt vom MITTELSTANDSVERBUND beklagte Einschnitt in die Vertragsfreiheit zwischen Marktakteuren ist nun auch vom Ministerrat der EU besiegelt. Die vermeintliche Beschränkung von Marktmacht im Handel nützt der Landwirtschaft nichts, sondern spielt globalen Großunternehmen in die Hände.

Brüssel, 9. April 2019 – Der Rat der EU hat heute den Richtlinienvorschlag gegen unlautere Handelspraktiken in der Lebensmittelversorgungskette (UTP) angenommen. Obwohl der endgültige Kompromiss damit weit hinter den extremen Positionen gerade des Europäischen Parlaments zurückbleibt, drohen dennoch Verschiebungen der Gleichgewichte in den Geschäftsbeziehungen zwischen Landwirten, Intermediären und dem Handel.

Rat nimmt UTP-Richtlinienvorschlag an: MITTELSTANDSVERBUND kritisiert Entscheidung„Mit der heutigen Entscheidung des Rates der Europäischen Union für „mehr Fairness“ in den Geschäftsprozessen zwischen Unternehmen der Agrar- und Lebensmittelversorgungskette hat sich die Politik zulasten des Mittelstandes einen Bärendienst erwiesen.“, mahnt Dr. Ludwig Veltmann, Hauptgeschäftsführer des MITTELSTANDSVERBUNDES. So sei heute schon klar, dass die von der Politik beliebig festgelegte Obergrenze des Unternehmensumsatzes eines Lieferanten in der Einkaufspraxis eines Händlers meist nicht ermittelbar sei – schon gar nicht bei international verschachtelten Unternehmen. Auch sei völlig verkannt worden, dass für die meisten Agrarerzeugnisse nicht der Handel, sondern die Industrie der Hauptabnehmer sei und erst die verarbeiteten Produkte im nächsten Schritt in den Handel gelangen. Insoweit sei es eine reine Mär, dass die Primärerzeuger von dieser Regelung irgendeinen Vorteil verspüren werden.

Fairness sei die Grundvoraussetzung jeder vertraglichen Beziehung. Ob hierbei der nunmehr aufgestellte Katalog an Verboten tatsächlich einen Mehrwert für Landwirte bringe, sei weiterhin fraglich. Zudem bestünden bereits Schutzmechanismen im Wettbewerbsrecht, die derzeit völlig außer Acht gelassen würden. „Wir haben ein funktionierendes System im Wettbewerbsrecht – warum soll dieses nicht mehr ausreichend sein?“, betont Veltmann.

Im Sinne einer gerechten Risikoverteilung ist nun die nationale Politik gefordert, bei der Umsetzung dieser Richtlinie keine weitergehenden Regelungen zu treffen, die insbesondere den Mittelstand und seine genossenschaftlich organisierten Distributionswege weiter schädigen. Eine Möglichkeit, die die Richtlinie explizit vorsieht. Die Folgen allerdings wären nicht absehbar.

Seite drucken

Ansprechpartner

Juliane Wehr-IboldDER MITTELSTANDSVERBUND
Juliane Wehr-Ibold Leiterin Kommunikation und Digitalisierung Mehr Infos
DER MITTELSTANDSVERBUND
E-Mail schreiben
Zurück zur Übersicht