Ringen auf den letzten Metern: UTP-Vorschlag vielleicht bis Ende 2018 ausverhandelt

Mit rasender Geschwindigkeit bewegen sich derzeit die Verhandlungen zwischen Rat der EU, dem Europäischen Parlament und der Kommission zu dem Thema unlautere Handelspraktiken. Der selbst auferlegte Zeitdruck gefährdet dabei eine letztendlich brauchbare Lösung.

Brüssel, 30.11.2018 – Noch ist nichts festgeschrieben: Die Verhandlungspartner trafen sich zuletzt am 21. November, um über die Einzelheiten des Richtlinienvorschlags gegen unlautere Handelspraktiken in der Lebensmittelversorgungskette zu sprechen. Kernfrage dabei auch: das Verbot des gemeinsamen Einkaufs auf Handelsseite. Nach Aussage der Beteiligten besteht in diesem Punkt Einigkeit: Die entsprechende Klausel soll keinen Eingang in den finalen Text erhalten. Damit wäre der kooperierende Einkauf, wie er in vielen Verbundgruppen praktiziert wird, aus der Schusslinie und weiterhin erlaubt.

Mit rasender Geschwindigkeit bewegen sich derzeit die Verhandlungen zwischen Rat der EU, dem Europäischen Parlament und der Kommission zu dem Thema unlautere Handelspraktiken.Hinsichtlich der vom Europäischen Parlament (EP) geforderten ausgeweiteten Verbotsliste, wenn es um Geschäftspraktiken aufseiten des Handels geht, zeigt sich der Ministerrat bislang hart: alle entsprechenden Anträge der Europaabgeordneten werden abgelehnt. Auch das Bundeskartellamt hatte sich jüngst zu diesem und weiteren Punkten in die Diskussion eingebracht: Nach Ansicht der Wettbewerbshüter sei eine abschließende Liste verbotener Praktiken kein taugliches Mittel, unlauteren Handelspraktiken langfristig zu begegnen. Ob dies auch bis zum Ende der Verhandlungen durchgehalten wird, steht hingegen auf einem anderen Blatt.

Bewegung scheint es hingegen beim Anwendungsbereich zu geben: So werden derzeit verschiedene Ansätze diskutiert, auch Nicht-KMU in den Schutzbereich der Richtlinie zu fassen. Ursprünglich sollten lediglich MKU-Landwirte vor unlauteren Handelspraktiken geschützt werden. Dank eines enormen Lobbyerfolgs der Lebensmittel-Industrie forderte bereits das EP in seinem Bericht eine Ausweitung der zu schützenden Unternehmen. Völlig unklar ist jedoch derzeit der Ansatzpunkt (etwa Umsatz, Marktanteil) für eine Ausweitung des Schutzbereichs.

Hier zeigt sich, dass das von den Verhandlungsparteien an den Tag gelegte Tempo gefährlich werden könnte: Ohne Not wird – zumindest indirekt – die Europäische Definition für kleine und mittlere Unternehmen – als Ansatzpunkt für besondere Schutzregeln – in Frage gestellt. Ohne eine umfassende Evaluierung der tatsächlichen Marktverhältnisse lässt sich ein solch drastischer Schritt nicht rational erklären, geschweige denn: rechtfertigen. Noch immer fehlt auch die Evidenz, dass Lebensmittelproduzenten, wenn sie denn geschützt würden, die durch die UTP-Regeln generierten Mehrgewinne an die Landwirte – als eigentliche Schutzgruppe des ursprünglichen Vorschlags – weitergegeben.

In einem Hau-Ruck-Verfahren könnten sich damit die Gleichgewichte in der Lebensmittelversorgungskette kurz vor Weihnachten dramatisch ändern. DER MITTELSTANDSVERBUND plädiert daher weiterhin für eine Versachlichung der Diskussion – es geht nicht darum, irgendein Ergebnis zum Stichtag 01. Januar 2019 vorweise zu können. Es geht vor allem darum, Regeln zu schaffen, die die tatsächlichen Marktverhältnisse berücksichtigen. Wenn die Einschätzung der EU-Kommission stimmt, dass 99 Prozent aller Unternehmen KMU sind, muss sich der EU-Gesetzgeber die Frage gefallen lassen, warum ein guter Teil davon (organisiert im kooperierenden Handel) künftig Nachteile gegenüber internationalen Lebensmittelhersteller erleiden soll.

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