So will die EU Acrylamid in Lebensmitteln reduzieren

In einem neuen Vorschlag erklärt die Europäische Kommission, wie sie den Acrylamidgehalt in Lebensmitteln reduzieren will. In der Lebensmittelkette stoßen die Pläne auf Kritik.

Brüssel, 30.06.2017 - Neue Pläne der Europäischen Kommission sehen zukünftig eine Reduzierung des Acrylamidgehalts in Lebensmitteln vor. DER MITTELSTANDSVERBUND informiert über die Pläne.

Warum geht die Kommission gegen Acrylamid vor?

Acrylamid, eine chemische Verbindung die bei der Zubereitung von Lebensmitteln mit hohem Stärkegehalt bei hohen Temperaturen (ab 120 Grad) entsteht, erhöhe das Krebsrisiko, so die Europäische Kommission.

Um dieses Risiko zu minimieren, will die Kommission die Verbreitung von Acrylamid, das sich beispielsweise beim Backen, Frittieren, Rösten oder Kochen von Lebensmitteln wie Pommes, Chips, Brot, Keksen und Kaffee bildet, reduzieren.

Wie will die Kommission gegen die Verbreitung von Acrylamid vorgehen?

Nachdem es im Laufe der vergangenen Jahre lediglich Leitfäden und keine verbindlichen Prozesse zum Acrylamidgehalt in Lebensmitteln gab, hat die Kommission nun einen Vorschlag zu einer Verordnung auf den Weg gebracht. Dabei sollen Grenzwerte für Acrylamid pro Produktgruppe festgelegt werden.

Damit diese Grenzwerte nicht überschritten werden, sollen Lebensmittelunternehmen die nötigen Minderungsmaßnahmen einleiten. So soll es durch die Auferlegung von Grenzwerten zur Einführung neuer Hygienestandards kommen, die wiederum den Acrylamidgehalt der Lebensmittel reduzieren soll.

Was heißt das für den Mittelstand?

Die Verordnung soll alle Lebensmittelunternehmen betreffen, gleichgültig ob diese auf eine Gewinnerzielung ausgerichtet sind, ob sie privat oder öffentlich sind und welchen Teil der Lebensmittel-Wertschöpfungskette sie übernehmen. Dennoch unterscheiden sich die neuen Pflichten der einzelnen Akteure.

Besonders treffen würde eine solche Verordnung die Lebensmittelhersteller, da diese umfassende Vorgaben bei der Verarbeitung, Kennzeichnung und Dokumentation erfüllen und auch Produktproben erheben sollen. Vor allem große Franchiseunternehmen sowie große Lebensmittelkonzerne sollen dabei verstärkt in die Pflicht genommen werden.

Kleine und mittelständische Produzenten, wie Metzger und Bäcker, die ihre Produkte lokal vertreiben und auch Einzelhändler sollen abgestuften Verpflichtungen unterliegen. So sollen diese zum Beispiel von der Analyse der Produktionsprozesse und Erhebung von Proben ausgenommen sein.

Gibt es Ausnahmen?

Zwar sieht die Kommission die Lebensmittelunternehmen in der Pflicht. Dennoch räumt sie ein, dass manche Produkte wegen besonderer Herstellungsmethoden, der geographischen Lage und oder der Jahreszeit die Grenzwerte trotz der Anwendung aller Minderungsmaßahmen nicht einhalten werden können.

In diesen Fällen sei es wichtig, dass die herstellenden Unternehmen belegen könnten, die notwendigen Minderungsmaßnahmen angewandt zu haben. Generell sollen Unternehmen bei einer Überschreitung des Grenzwertes ihre Produktionsprozesse und Kontrolle überprüfen.

MITTELSTANDSVERBUND beurteilt Pläne kritisch

DER MITTELSTANDSVERBUND betrachtet diesen Vorschlag mit Skepsis. Zwar zeigt der Spitzenverband des kooperierenden Mittelstandes Verständnis für das Bestreben der Kommission, vermeintlich giftige Substanzen in Lebensmitteln zu reduzieren.

Dennoch sei es von enormer Bedeutung, dass eine etwaige Verordnung die Verhältnismäßigkeit wahre. Bisher sei noch unklar wie genau kleine und mittelgroße Lebensmittelproduzenten sowie Händler in die Pflicht genommen würden. DER MITTELSTANDSVERBUND gibt zu bedenken, dass gerade kleinere Unternehmen durch übermäßige Bürokratie und zu hohe Grenzwerte enorm belastet werden könnten.

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