TOP SECRET – Das Geschäftsgeheimnisgesetz ist in Kraft

Mit einer Verspätung von 10 Monaten trat am 26.04.2019 das Geschäftsgeheimnisgesetz in Kraft. Nicht nur zeitlich steht das Gesetz im Schatten der DSGVO – auch Zweck und Inhalt sind längst nicht so präsent, wie die Datenschutzgrundverordnung. Dabei müssen Unternehmen jetzt handeln, wenn sie ihre Geschäftsgeheimnisse nachhaltig schützen wollen.

Köln, 13.06.2019 – am 08.06.2016 hat die EU die Richtlinie 2016/943 zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen vor rechtswidrigem Erwerb sowie rechtswidriger Nutzung und Offenlegung erlassen. Die Umsetzung war binnen 24 Monaten – also bis Juni 2018 - zu bewerkstelligen. Erst 10 Monate später trat das Geschäftsgeheimnisgesetz (GeschGehG) hierzulande aber in Kraft.

TOP SECRET – Das Geschäftsgeheimnisgesetz ist in KraftVor Inkrafttreten des GeschGehG sanktionierte das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) in den §§ 17 – 19 UWG a.F. den Verrat von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen, die Verwertung von Vorlagen und das Verleiten und Erbieten zum Verrat. Diese Normen wurden mit Einführung des GeschGehG aufgehoben.

Das GeschGehG nimmt jetzt die Unternehmen, die Ansprüche aus Verletzung ihrer Geheimnisse geltend machen wollen, mehr in die Pflicht. Geschützt wird nach § 2 GeschGehG nunmehr jede Information von wirtschaftlichem Wert, an welcher der Berechtigte ein schützenswertes Interesse hat und bezüglich derer er angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen getroffen hat.

Aufgehoben wurde die bisherige Unterscheidung zwischen Geschäfts- (kaufmännisch) und Betriebsgeheimnis (technisch). Sowohl die Voraussetzung „wirtschaftlicher Wert“ wie auch das schützenswerte Interesse sind unbestimmte Rechtsbegriffe, denen das Gesetz viel Spielraum lässt.

Klar ist, dass eine Information nur dann einen wirtschaftlichen Wert hat, wenn sie weder allgemein bekannt noch ohne weiteres zugänglich ist. Schützenswert ist die Information dann, wenn ihre Erlangung, Nutzung oder Offenlegung ohne die Zustimmung des Inhabers dessen wissenschaftliches oder technisches Potenzial, geschäftliche oder finanzielle Interessen, strategische Position oder die Wettbewerbsfähigkeit negativ beeinträchtigten.

Wollen Sie Ansprüche aus der Verletzung Ihrer Geschäftsgeheimnisse geltend machen, müssen die Informationen zuvor durch angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen geschützt sein. Je wertvoller und sensibler Ihre Informationen sind, desto ausgeprägter müssen ihre Schutzmechanismen sein. Der alleinige subjektive Wille, seine Geheimnisse zu schützen, reicht nach dem neuen Geschäftsgeheimnisgesetz nicht mehr aus.

Dies bedeutet, dass Sie im ersten Schritt identifizieren müssen, welche Geschäftsgeheimnisse in Ihrem Unternehmen überhaupt vorhanden sind. Wichtig ist hierbei, dass Sie diese sodann genau dokumentieren.

Mögliche Geschäftsgeheimnisse sind z.B. produktbezogenes Knowhow, Kaufmännische Vorgehensweisen, Kunden und Lieferantenliste, Preisinformationen und Geschäftsstrategien – mit dem GeschGehG nunmehr auch Algorithmen. In einem nächsten Schritt sollten Sie die Geheimnisse katalogisieren. Hierbei empfehlen sich drei Stufen:

Stufe 1:  Existenzielles Wissen, dessen Weitergabe existenzbedrohend wäre

Stufe 2:  Zentrales Wissen, dessen Weitergabe spürbare Effekte hätte

Stufe 3: Sonstiges, im Wettbewerb relevantes Wissen, dessen Weitergabe einen kurzfristigen, wirtschaftlichen Nachteil bedeuten würde.

Auch hier empfiehlt sich wieder dringend eine Dokumentation. Anhand der Katalogisierung müssen Sie sodann angemessene Schutzstufen implementieren. Diese können von einem Passwort bis zu Zugangskontrollen reichen. Im Hinblick auf Sicherheitsvorkehrungen im IT Bereich arbeitet die ServiCon Service & Consult eG mit professionellen Dienstleistern zusammen, die für Mitglieder des DER MITTELSTANDSVERBUND ZGV e.V. Sonderkonditionen vorhalten.

Das GeschGehG sieht auch Ausnahmen vor, z.B. das Whistleblowing unter bestimmten Voraussetzungen. Aufgrund der Aktualität und Brisanz dieses Themas wird die ServiCon Service & Consult eG in Kürze ein Webinar anbieten, in welchem wir Ihnen profundes und benötigtes Wissen zum GeschGehG vermitteln werden. Wir werden Sie informieren.

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