Wichtige Erleichterungen im Datenschutz

Dieser November brachte wichtige Neuregelungen für den Datenschutz. Gerade mittelständische Betriebe werden von den Erleichterungen profitieren können.

Brüssel, 03.12.2019 – Am 26. November 2019 trat das „Zweite Gesetz zur Anpassung des Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) 2016/679 / DSGVO und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 / JI-Richtlinie (Zweites Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU – 2. DSAnpUG-EU) in Kraft. Im Rahmen des 2. DSAnpUG-EU wurden insgesamt 155 Gesetze und Verordnungen angepasst, darunter auch das Bundesdatenschutzgesetz.

Wichtig dabei: Die Kriterien, unter denen ein Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten bestellen muss, wurden gelockert; musste bislang ein Datenschutzbeauftragter bestellt werden, wenn mindestens 10 Personen regelmäßig mit der Verarbeitung personenbezogener Daten befasst sind, werden es zukünftig 20 Personen sein. „Der Gesetzgeber hat endlich verstanden, dass die bisherigen Regeln nicht den Realitäten in den Betrieben entsprachen. Datenschutz ist wichtig – das haben die meisten Unternehmen verstanden. Datenschutz darf jedoch nicht zu einer unnötigen Belastung von Unternehmen führen", so auch Tim Geier, Geschäftsführer Büro Brüssel, DER MITTELSTANDSVERBUND.

Viele Betriebe dürften mithin künftig auf einen Datenschutzbeauftragten verzichten können – zumindest formal. Dennoch: Datenschutz bleibt Pflicht aller Unternehmen. Vor einer vorschnellen Kündigung des Datenschutzbeauftragten sei daher gewarnt. Zumindest eine regelmäßige Überprüfung durch einen Experten sollte jeder Betrieb ernsthaft in Erwägung ziehen.

Ein Wehrmutstropfen bleibt, denn in vielen Fällen ist weiterhin unklar, wann Angestellte regelmäßig mit der Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind. Auch wenn sich bereits viele Einzelfälle herausgestellt haben, herrscht für viele Unternehmen weiterhin Unklarheit. Die Anhebung der Bestellungspflicht auf 20 Personen könnte daher helfen, auch in Zweifelsfällen ohne Datenschutzbeauftragten auskommen zu können.

Auf EU-Ebene wird 2020 das Jahr der großen Datenschutz-Evaluation. Denn bis Ende nächsten Jahres muss die Europäische Kommission die Praxistauglichkeit der neuen Regeln ausgewertet haben. Hierbei wird DER MITTELSTANDSVERBUND auf die vielen Hindernisse gerade im E-Commerce der Kooperationen hinweisen; Big Data scheint momentan immer noch ein Thema integrierter Systeme und großer Plattformen zu sein. Die Auswertung von Kundendaten im Verbund ist hingegen in vielen Fällen unmöglich. Hier bedarf es unbedingt eines Level Playing Fields – auch zum Wohle eines funktionierenden Wettbewerbs.

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