Ab 01. Juli 2018: Die Maut auf allen Bundesstraßen kommt

Ab dem 01. Juli 2018 gilt die Mautplicht auch auf allen Bundesstraßen. Mautpflichtig sind Lkw ab 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht. Von dieser Maßnahme sind weitere rund 35.000 Unternehmen mit rund 140.000 Fahrzeugen betroffen.

Berlin, 28.02.2018 – Das Gesetz zur Ausweitung der Mautpflicht auf alle Bundesstraßen zum 01. Juli 2018 trat Ende März 2017 in Kraft. Das Mautnetz wird dadurch um weitere 36.000 Kilometer Bundesstraßen wachsen und insgesamt 51.000 Kilometer Fernstraßen in Deutschland umfassen. Betroffen von dieser Mautausweitung sind weitere rund 35.000 Unternehmen mit circa 140.000 Fahrzeugen. 600 Kontrollsäulen sollen die Mautstellen-Terminals ergänzen. Die Neuregelung soll jährliche Mehreinnahmen von bis zu zwei Milliarden Euro erbringen.

Ab 01. Juli 2018: Die Maut auf allen Bundesstraßen kommt.Betroffen sind nicht nur Lkw von Transportunternehmen, sondern von allen Gewerbetreibenden – so etwa auch der Bauunternehmen oder Sanitärunternehmen. Die Mautpflicht gilt für Lkw ab 7,5 Tonnen und richtet sich derzeit nach Schadstoffklasse, Achszahl und Länge der mautpflichtigen Strecke.

Die neue Bundesstraßen-Maut bedeutet für viele Verteiler- und Nahverkehrsfahrzeuge, die bislang die Autobahnen nicht nutzten, dass sie erstmals von Mautgebühren betroffen sind und mit Kosten zwischen 4.000 und 8.000 Euro pro Jahr rechnen müssen. Die SVG Bundes-Zentralgenossenschaft Straßenverkehr eG ist als Mitglied beim MITTELSTANDSVERBUND neu an Bord. Die Genossenschaft bietet Unterstützung bei der Registrierung von Fahrzeugen und stellt unter www.svg.de für Kunden einen Mautkalkulator bereit, der bei der Abschätzung der entstehenden Mehrkosten helfen kann. Dabei werden sowohl die nicht vergüteten Leerkilometer als auch die Nutzung von nicht-mautpflichtigen Straßen berücksichtigt.

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